Noch viel mehr lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des SONNTAG.
Auch Rechte haben Rechte
Die Neonazi-Demonstrationen um den 13. Februar spalten Dresden jedes Jahr. Muss eine Demokratie dies aushalten? Darüber sprach Andreas Roth mit Stephan Schmitt, Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden.

Stephan Schmitt ist Richter am Landgericht Dresden. Foto: privat
Herr Schmitt, die Neonazis wollen am 18. Februar offenbar doch nicht in Dresden demonstrieren – kann man das nicht als Erfolg der Blockaden ansehen und froh darüber sein?
Schmitt: Ich bin froh, wenn die Rechten nicht demonstrieren. Aber ich bin nicht froh, wenn sie durch Gewalt dazu gebracht wurden. Jeder Bürger darf seine Rechte ausüben, auch wenn ich seine Meinung völlig ablehne und für gefährlich halte.
Rechtsextremisten wollen die Verfassung abschaffen – dürfen sie da den Schutz des Grundgesetzes in Anspruch nehmen?
Schmitt: Auch für Verfassungsfeinde gelten Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit, so lange sie nicht verboten sind. Es gibt die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien und Vereine als verfassungswidrig erklären zu lassen und ihnen bestimmte Rechte zu nehmen. Aber so lange dies nicht getan wird, sind sie in der Rechtsausübung zu behandeln wie Nicht-Verfassungsfeinde. Die Grenze müssen die Gerichte ziehen – und nicht eine sich selbst ernennende Mehrheit. Das würde sonst dazu führen, dass derjenige bestimmt, der stärker ist. Das staatliche Gewaltmonopol wäre aufgehoben.
Auch Vertreter der Kirche sprechen sich für Blockaden rechtsextremer Demonstrationen in Dresden aus.
Schmitt: Für mich ist die Kernfrage: Geht es der Kirche um die Demokratie oder um ihr gutes Gewissen? Mein Vater musste in der Volksschule als einziger immer aufstehen, wenn es hieß: Juden aufstehen! Für meine Familie war Demokratie die einzige Antwort, damit
so etwas nie mehr passiert. Und demokratische Rechte gelten auch für Andersdenkende. Mich wundert und erschreckt es, wie wenig der Demokratie, gerade auch von der Kirche als Institution und ihren Vertretern, zugetraut wird.
Sie sind Richter und Christ. Kann das christliche Gewissen etwas befehlen, was gegen das Gesetz ist?
Schmitt: Ja, aber das ist ein Extremfall. Es ist eine völlig falsche Einschätzung, dass es schon eine Gefahr für die Demokratie darstellt, wenn es Nazis gibt. Eine Demokratie kann mit Verfassungsfeinden umgehen. Nächsten- und Feindesliebe heißt auch, sich mit ihnen auseinanderzusetzen – nicht aber mit Gewalt.
Stephan Schmitt ist Richter am Landgericht Dresden.




