Navigation überspringen

Aktuelles

11. November 2009

OVG-Entscheidung gegen Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen

Ausnahmecharakter bei Ladenöffnungen an Sonntagen müsse bleiben

Bild: Sonntagsspaziergang

BAUTZEN / DRESDEN - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat am 10. November 2009 den einstweiligen Rechtsschutzanträgen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gegen die Städte Freital und Plauen (Akz.: 3 B 455/09 und 3 B 501/09) stattgegeben. Die Verordnungen dieser Städte sahen in diesem Jahr eine Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen vor.

Das Gericht setzte die Verordnungen außer Vollzug und bekräftigte damit seine gegen die Stadt Böhlen ergangene Entscheidung vom 7. Juli 2009 (3 C 30/08), die den Ausnahmecharakter der Ladenöffnung an Sonntagen hervorhebt.

Die Landeskirche begrüßt die Anordnungen des Gerichts, da aus ihrer Sicht die Ladenöffnung an mehreren Sonntagen in Folge den Wochenrhythmus für einen längeren Zeitraum außer Kraft setzt. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz. Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonntagsruhe müssten vielmehr so in Anspruch genommen werden, dass sie insbesondere nicht in der Adventszeit zur Regel werden.

„Im Übrigen ist festzustellen, dass auch in der Bevölkerung die Sensibilität für den Schutz des Sonntages wächst“, sagt Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig, juristischer Dezernent im Landeskirchenamt. Regionale Besonderheiten in Sachsen, traditionelle Weihnachtmärkten und Bergparaden würden nicht eine generelle Ladenöffnung an den Adventsonntagen rechtfertigen.

Dem Advent kommt als Vorweihnachtszeit eine besondere Funktion innerhalb des christlichen Jahreskreises als Zeit der Besinnung, kirchgemeindlicher Angebote durch Konzerte, Feiern sowie der familiären Ruhe zu. Er erfüllt damit einen ganz besonderen Zweck in der Vorbereitung auf das nahende Weihnachtsfest, auf das sich letztlich auch der Verkauf von Geschenken vor der Weihnachtszeit bezieht und angemessen reagieren sollte.

OVG Entscheidung zu Böhlen im Juli 2009

Schriftgrösse
[A]
[A]
[A]
Link-Tipps