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Aktuelles

1. Dezember 2009

Sächsische Landeskirche begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Sonntagsschutz

Bild: Engel im Einkaufscenter soll Käufer locken
Engel flüstern aber nicht am Sonntag!

DRESDEN – Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz begrüßt.
„Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung auch vom höchsten Gericht bestätigt wurde“, sagte der Landesbischof Jochen Bohl in Dresden. In dieser Frage sei gegen die Ökonomisierung des Lebens entschieden worden und nun komme es darauf an, mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag ins Gespräch zu kommen. Für Bohl sei es weiterhin Position der Kirche, dass der Sonntag vom Kommerz freigehalten werde. Die Landeskirche hatte mehrfach nachdrücklich ihre Ansicht auch in Sachsen verteidigt, dass die Ladenöffnung an mehreren Sonntagen in Folge den Wochenrhythmus für einen längeren Zeitraum außer Kraft setzt. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte diese Auffassung in zwei Urteilen bestätigt.

Bild: Karte Sonntagsallianz (Foto: verdi)
Denn, Engel sind auch mal nachdenklich

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin in entscheidenden Fragen für zulässig erklärt und ihr stattgegeben hat, zeigten sich die Kirchenvertreter am 1. Dezember in Karlsruhe erfreut und erleichtert. Der Erzbischof von Berlin, Kardinal Georg Sterzinsky, und der Bischof von Berlin-Brandenburg, Dr. Markus Dröge, sagten: "Das Urteil stärkt die christlich geprägte Feiertagskultur in unserem Land und stärkt den Schutz des Sonntags, der in unserer Verfassung garantiert ist. Das Urteil ist ein Gewinn für die Lebensqualität. Der Rhythmus von Arbeit und Freizeit ist wichtig für die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen."

OVG-Urteile in Sachsen

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