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Aktuelles

4. Dezember 2009

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt erneut Ladenöffnung im Advent ab

Drei Tage zuvor sprach sich das Bundesverfassungsgericht für den Schutz des Sonntages aus

DRESDEN - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 3. Dezember 2009 den Antrag der Stadt Plauen abgelehnt, die einstweilige Anordnung gegen die Ladenöffnungszeiten der Stadt Plauen an allen vier Adventsonntagen aufzuheben (3 B 560/09). Der Stadt Plauen war bereits am 9. November 2009 untersagt worden, die Ladenöffnung an allen vier diesjährigen Adventssonntagen in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr zu gestatten.

„Die Öffnung von Geschäften an vier aufeinander folgenden Sonntagen widerspricht dem Ausnahmecharakter der Sonntagsöffnung. Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes am 1. Dezember 2009 nunmehr gefestigt. Wir begrüßen sehr, dass sich die Gerichte eindeutig für den Schutz des Sonntages ausgesprochen haben,“ so Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig in Dresden.

Mit einer Ladenöffnungsregelung an vier aufeinander folgenden Sonntagen würde der Wochenrhythmus für einen erheblichen Anteil des Jahres außer Kraft gesetzt. Dies widerspräche auch unabhängig vom besonderen kirchlichen Interesse am Sonntag auch dem grundlegenden Anliegen des Sonntagsschutzes. Einzelne Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonntagsruhe müssten so in Anspruch genommen werden, dass sie Einzelfälle bleiben und dem Schutzkonzept des Gesetzgebers entsprechen.

Die Regelung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, die nach dem Wortlaut des Gesetzes eine gebündelte Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventsonntagen nicht ausschließt, wird sich immer dann als verfassungsrechtliches Problem für Städte und Gemeinden herausstellen, wenn eine solche Bündelung vorgesehen wird. Die Städte und Gemeinden haben durch das Sächsische Ladenöffnungsgesetz einen Gestaltungsspielraum, der verfassungskonform genutzt werden muss.

Die besondere Bedeutung der Adventssonntage für die Kirchen bringt es mit sich, dass besonders die gebündelte Öffnung an allen vier Adventsonntagen von den Kirchen nicht widerspruchslos hingenommen wird. Dem Advent kommt als Vorweihnachtszeit eine besondere Funktion innerhalb des christlichen Jahreskreises als Zeit der Besinnung und der familiären Ruhe zu. Er erfülle damit einen ganz besonderen Zweck in der Vorbereitung auf das nahende Weihnachtsfest.

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