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Aktuelles

11. Dezember 2009

Landeskirche begrüßt Entscheidung des Stadtrates Dresden zur Ladenöffnung

Gewachsene Sensibilität, den Sonntag von Ladenöffnungen frei zu halten

Bild: Gott sei Dank, es ist Sonntag

DRESDEN – Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens begrüßt die Entscheidung des Stadtrates Dresden vom 10. Dezember 2009, von der Ladenöffnung an Sonntagen im Jahr 2010 keinen Gebrauch zu machen.

Die Entscheidung der Stadtverordneten, auf Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonntagsruhe für das Jahr 2010 zu verzichten, ist ein über Dresden hinausreichendes Zeichen für den Sonntagsschutz, sagte Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig. Sie spiegele zudem eine gewachsene Sensibilität wider, den Sonntag von Ladenöffnungen frei zu halten und den Sinn der Sonntagsruhe für die ganze Gesellschaft neu zu entdecken.

Bezogen auf zurückliegende Entscheidungen anderer Städte, Ladenöffnungen an vier aufeinander folgenden Sonntagen zu erlauben, sah die Landeskirche den Wochenrhythmus für einen erheblichen Anteil des Jahres außer Kraft gesetzt.
Dies widerspräche auch unabhängig vom besonderen kirchlichen Interesse am Sonntag dem grundlegenden Anliegen des Sonntagsschutzes.

Die Städte und Gemeinden haben durch das Sächsische Ladenöffnungsgesetz einen Gestaltungsspielraum, der verfassungskonform genutzt werden muss. Ladenöffnungen an Sonntagen müssen dem Schutzkonzept des Gesetzgebers entsprechen.

EKD zu Verfassungsgerichtsurteil

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes

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