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Aktuelles

22. Februar 2010

Diakonie Sachsen übergibt Kirchgemeinden Praxishandbuch Gemeindediakonie

Praxishandbuch „Mit Herz und Tat“ soll örtliche Initiativen unterstützen

Bild: Übergabe des Handbuchs an die Vertreter der Ephorenschaft
Oberkirchenrat Christian Schönfeld (l.n.r.) und Rotraud Kießling (DW), Landesbischof Jochen Bohl, Superintendentin Uta Krusche-Räder (Pirna) und Superintendent Andreas Conzendorf (Chemnitz)

DRESDEN / RADEBEUL - Diakonisches Handeln - die Sorge für Kranke, Arme und Menschen in Nöten - war schon immer Aufgabe eines jeden Christen und ist damit auch Aufgabe jeder Kirchgemeinde. Eine Kirchgemeinde dient ihren Nächsten - viele Kirchenvorstände haben daher bereits Diakonieausschüsse eingesetzt oder Diakoniebeauftragte berufen, die Sorgen, Probleme und Nöte in der Gemeinde und Region wahrnehmen sollen und den Dienst ehrenamtlich engagierter Gemeindemitglieder organisieren: Bei Besuchs- und Hospizdiensten in der Nachbarschaft, in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gefängnissen, bei Armutsprojekten und Fahrdiensten usw.

 „Unser Praxishandbuch „Mit Herz und Tat“ wird ihre Arbeit unterstützen. Denn der Dienst am Nächsten - und nichts anderes heißt Diakonie übersetzt - beginnt zuallererst mit dem Hinsehen und Wahrnehmen, dass da jemand ist, der Hilfe braucht. Doch als einzelner hat man sich schnell verrannt oder gar verbrannt. In der Gemeinschaft einer Kirchgemeinde, die realistisch ihre Kräfte und Möglichkeiten einschätzt und offen bespricht, finden ehrenamtliche Helfer die Unterstützung, die sie brauchen“, sagte Christian Schönfeld, Chef der Diakonie Sachsen, heute bei der Überreichung der Praxishandbücher zur Gemeindediakonie an die Superintendenten der 20 Kirchenbezirke (Ephorien) im Landeskirchenamt in Dresden. Jede der 780 Kirchgemeinden wird zwei Exemplare des Praxishandbuchs erhalten.

Bild: Praxisbuch Gemeindediakonie

„Das Handbuch verdankt sich auch den bisherigen gemeinsamen Erfahrungen von diakonischer KirchenBezirksSozialarbeit und Diakoniebeauftragten“, sagt Rotraud Kießling, Referentin für KirchenBezirksSozialarbeit  bei der Diakonie Sachsen.  Es hält nicht nur viele Ideen zu nachbarschaftlicher Hilfe, zu Gemeindekreisen, zu Kooperationen mit den Einrichtungen der örtlichen Diakonischen Werke oder zu eigenen Projekten bereit, es nennt auch die zu beachtenden gesetzlichen Grundlagen im Kirchen- und Diakoniegesetz, oder im Daten- und Versicherungsschutz. Und es macht Vorschläge zur Finanzierung: Wie sollte Diakonische Arbeit im Haushaltsplan einer Kirchgemeinde abgesichert werden?  Ebenso beschreibt es die Aufgaben einer/s Diakoniebeauftragten und hilft bei der Umsetzung eines Projekts mit Planungsschritten, Checklisten usw.
Da das Handbuch, das Landeskirche und Diakonie Sachsen gemeinsam verantworten und herausgegeben haben,  als Arbeitsmittel angelegt ist, ist es erweiterbar. „Weitere Orientierungshilfen, die sich aus der eigenen Praxis ableiten, kann sich jeder Diakoniebeauftragter dann selbst in das Handbuch einheften und es so auf die  Bedürfnisse vor Ort ausrichten,“ so Schönfeld abschließend.

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