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Aktuelles

6. April 2010

Landesbischof kritisiert geplante Ausweitung der Ladenöffnung

Die Ladenöffnung ist mit dem Sonntag als einem Tag der Ruhe und Entspannung nicht kompatibel

Bild: Plakat wirbt für den freien Sonntag

DRESDEN – Die jüngsten Vorstöße der Koalitionsparteien in Sachsen, den Sonntagsschutz im Zusammenhang einer Neufassung des sächsischen Ladenöffnungsgesetzes weiter einzuschränken, stoßen auf deutliche Kritik seitens der Kirchen. Für Landesbischof Jochen Bohl ist der Sonntag ein freier Tag für die ganze Gesellschaft, nicht nur für die Mitglieder der Kirchen, sondern für alle Menschen. Darüber hinaus sei er ein von Gott vorgegebener Tag der Ruhe.

„Diese Sichtweise erwarte ich vor allem von einer Partei, die sich der Tradition christlicher Grundwerte verpflichtet weiß“, äußerte er. „Wir sind allen Menschen dankbar, die an diesem Tag arbeiten, damit wir uns sicher fühlen und versorgt wissen. Doch diese Tätigkeiten müssen die Ausnahme bleiben. Eine weitere Aushöhlung des grundgesetzlich verbrieften Sonntagsschutzes im Freistaat Sachsen werden wir nicht hinnehmen und gegebenenfalls alle Möglichkeiten des Rechtsweges ausschöpfen“, so Bohl.

„Wir leben in einer Zeit, in der die Arbeitsbelastungen zunehmen und flexible Arbeitszeiten und überdurchschnittliche lange Arbeitswege den Menschen ein hohes Maß an Beweglichkeit abverlangen. Der Sonntag gewinnt damit zunehmend als ein Raum an Bedeutung, in dem Menschen zur Ruhe kommen können. Unsere unruhige Zeit braucht solche Zeiträume der Entschleunigung, die wir durch die Möglichkeit des Einkaufens nicht gegeben sehen“, betont er.

So hätten sich in dem Koalitionsvertrag beide Parteien darauf verständigt, die Sonn- und Feiertagsruhe in der derzeitig rechtlichen Ausformung zu schützen. „Ich möchte vor allem die CDU daran erinnern, dass sie sich der Wahrung christlicher Grundwerte wie des Sonntags als Ruhetag verpflichtet weiß. Die Ladenöffnung ist mit dem Sonntag als einem Tag der Ruhe und Entspannung nicht kompatibel“, so Bohl. Die Gesellschaft, die Städte und Gemeinden und der Einzelhandel brauchten verlässliche und durchschaubare Regeln, die für eine klare Unterscheidung zwischen Werk- und Sonntagen sorgen.

Nach Presseberichten wird im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen momentan ein Gesetzentwurf durch die Regierungsparteien erarbeitet, der die Ladenöffnung künftig an fünf Sonntagen vorsehen soll. Der 5. Sonntag soll dabei im Sinne eines „Stadteil-Sonntages“ den Stadteilen und Ortschaften die Möglichkeit bieten, im Zusammenhang mit örtlichen Festlichkeiten auch die Läden der jeweiligen Region geöffnet zu halten. Dies würde jedoch bedeuten, dass an einer Vielzahl weiterer Sonntage – jeweils regional – das Einkaufen möglich wäre. Vor allem bestehen Bedenken bezüglich der Sonntage der Adventszeit, an denen dann – wenn auch regional verschieden – durchweg Läden geöffnet sein können. In einem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hatte dieses einer Praxis von mehreren aufeinanderfolgenden verkaufsfreien Sonntagen widersprochen.

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