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Aktuelles

3. September 2010

„Gott sei Dank, es ist Sonntag“ – Die Kampagne für einen freien Tag

Die Initiative der sächsischen Landeskirche ist erfolgreich angelaufen

Bild: Motiv der Postkarte

DRESDEN – Auf Initiative der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist in den vergangenen Tagen eine Aktion angelaufen, die es den Gemeindegliedern ermöglicht, den sächsischen Abgeordneten der Regierungsfraktionen eine Postkarte zukommen zu lassen. Die Zusendung soll verdeutlichen, dass sich die Christen in Sachsen Sorgen darüber machen, dass mit der in diesem Herbst anstehenden Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes eine weitere Aufweichung des Sonntagschutzes umgesetzt werden soll. Die Resonanz im Lande traf den Nerv, so Pressesprecher Matthias Oelke, so dass die entsprechenden Karten mit dem Motiv-Slogan „Gott sei Dank, es ist Sonntag“, bereits vergriffen sind. Eine Nachauflage macht es nun für begrenzte Zeit möglich, noch Postkarten über die Pressestelle zu beziehen.

Der Grund für die angelaufene Kampagne der Landeskirche liegt vor allem in dem Gesetzesvorhaben, über die vier schon bislang möglichen Sonntage hinaus jeder Kommune, jedem Stadtteil aus Anlass eines besonderen regionalen Ereignisses an einem zusätzlichen Sonntag die Öffnung der Geschäfte zu erlauben. In großen Städten bedeutet das die Möglichkeit an vielen anderen Sonntagen Kaufhäuser und Center öffnen zu lassen. Darüber hinaus sind seit dem Koalitionsvertrag die generelle Öffnung von Autowaschanlagen und Videotheken an Sonntagen vereinbart. Diese Vorhaben stießen von Anfang an auf Kritik bei Kirchen und Gewerkschaften, da in einer sich ständig beschleunigenden Zeit und der in der Vergangenheit ausgeweiteten Ladenöffnungszeiten, gerade der Sonntagsruhe eine größere Rolle zukommt.

Landesbischof Jochen Bohl weist darauf hin, dass mit der weitergehenden Öffnung von Geschäften durch Satzungen der Städte und Gemeinden sowohl die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sonntagsschutzes als auch die vertraglichen Verpflichtungen des Freistaates Sachsen mit den Kirchen in Frage gestellt würde. Der Freistaat Sachsen habe sich durch Artikel 109 Absatz 4 der sächsischen Verfassung und den Evangelischen Kirchenvertrag vom 24. März 1994 zu einem aktiven Schutz des Sonntages verpflichtet. „Der Sonntag dient nicht nur den Christen in der Gesellschaft, sondern vielmehr der Gesellschaft im Ganzen“, so Bohl. Der Sonntag sei ein Geschenk Gottes an die Menschen.

Postkartenbestellung unter: presse@evlks.de

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