11. April 2005
Frühjahrssynode mit Anstoß zur Verwaltungsreform beendet
Landesbischof: Es darf sich kein Schleier der Depression über die Kirche legen

DRESDEN (16:00 Uhr) – Mit einer für die sächsische Landeskirche folgenschweren Richtungsentscheidung ging die Frühjahrstagung der 25. Landessynode am Nachmittag des 11. April 2005 zu Ende. Auf den Antrag zweier Ausschüsse folgte eine deutliche Mehrheit der 74 anwesenden Synodalen einer Vorlage der Kirchenleitung, mit einem sogenannten zweistufigen System ohne Bezirkskirchenämter und dafür zentralen Dienstleistungseinrichtungen eine grundsätzliche Verwaltungsreform umzusetzen. Die Vorschläge gehen auf eine von der Synode initiierten Projektgruppe zurück, die seit Juni letzten Jahres auch nach Einsparpotential in der Kirchenverwaltung suchte. Einsparungen im Verkündigungsdienst, bei Pfarrern, Kirchenmusikern und Gemeindepädagogen sowie im gesamtkirchlichen Haushalt waren bereits in der Vergangenheit beschlossen worden, so dass die im Vergleich mit anderen Landeskirchen höheren Pro-Kopf-Verwaltungsausgaben in den Blick geraten sind.
Obwohl die Notwendigkeit der Senkung der allgemeinen Verwaltungskosten auf allen Ebenen und bei allen beteiligten Gremien unbestritten war, sah das Landeskirchenamt in der geforderten Abschaffung der Bezirkskirchenämter die davon betroffenen Superintendenten in einer rechtlichen Grauzone. Die 25 Superintendenten bilden mit jeweils einem der fünf Kirchenamtsräte der Regionen das Bezirkskirchenamt, das als mittlere Aufsichts- und Entscheidungsinstanz dient. Von den Superintendenten, die sich auch mehrheitlich gegen die Abschaffung der seit der Reformation eingespielten Verbindung von Recht und geistlichem Amt aussprachen, brachte es vor den Synodalen der Bornaer Superintendent Matthias Weismann auf den Punkt, als er sagte, dass eigentlich eine Reform der Verwaltung, aber nicht eine Veränderung der Kirche geplant gewesen sei. Trotz der ausgesprochenen Befürchtung des Verlustes von Orts- und Gemeindenähe bei Entscheidungen in der neuen Struktur entschieden die Synodalen genauso eindeutig wie in der Vorlage, dass sich alle Kirchgemeinden regionalen kassenführenden Stellen anzuschließen haben, um Buchungskosten zu minimieren. Außerdem sollen nach der Abschaffung der Kirchenamtsratsstellen vier Dienstleistungszentralen für Mitglieder-, Personal-, Gehalts- und Grundstücksverwaltung entstehen. Die Aufsicht wird sich auf das Landeskirchenamt und auf drei von ihr eingerichtete Außenstellen beschränken.
Aus der Debatte gingen aber auch zwei ergänzende Aussagen hervor, dass einerseits die Stellung und Bedeutung der Baupflegebüros stärker zu berücksichtigen seien und andererseits die Selbständigkeit der Kirchenbezirke gewahrt bleiben müsse.
Landesbischof Jochen Bohl, der von Anfang an den Synodalen die Kompetenz der freien Entscheidung zumaß, versuchte dennoch zu vermitteln und warnte davor, dass sich nicht „ein Schleier der Depression auf uns legt“. Die Verpflichtung sei, so Bohl, mit Hoffnung und Zuversicht in die Zukunft zu gehen. Er sagte: „Wir sind darauf angewiesen, Menschen zu gewinnen. Dieses Programm sei ohne Alternative.“ Für ihn genieße der Verkündigungsdienst „allerhöchste Priorität“. Die Verwaltung, in aller Professionalität, müsse dazu eine „dienende und unterstützende“ Funktion einnehmen.
Der weitere Weg nach der synodalen Entscheidung wird nun so aussehen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen im Blick auf die nächsten beiden Synoden vorbereitet werden und durch Einbeziehung einer Projektgruppe Regelungen genauere Regelungen entworfen werden.
Trotz der Verwaltungs- und Struktur-Debatte blieb Zeit, sich der Kirchenmusik als dem eigentlichen Thema zuzuwenden. Bereits seit längerem war beabsichtigt, der Kirchenmusik in Sachsen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Unter dem Sachthema „Kirchenmusik – Lebensäußerung unserer Gemeinden mit missionarischer Ausstrahlung“ hatten sich die Landessynodalen in Referaten, Praxisberichten und Arbeitsgruppen den unterschiedlichen Bedingungen und Möglichkeiten dieses Verkündigungsdienstes in der Landeskirche zugewandt. Im synodalen Geschehen wurden die gegenwärtige Situation und die zukünftigen Herausforderungen der Kirchenmusik analysiert, kommentiert und mit helfenden Impulsen versehen, um diese öffentlichkeitsbezogene Lebensäußerung der Kirche durch ihre Gemeinden zu unterstützen. Besonders eindrucksvoll waren anschauliche Praxisberichte dreier Kirchenmusiker, die außerhalb von Metropolen oder der gewohnten Kantorenarbeit insbesondere die Nachwuchsarbeit mit dem Ziel der Integration und sozialen Verantwortung betreiben. Der Betrachter wurde vom engagierten Einsatz überzeugt, dass eine breit angelegte Förderung der kirchenmusikalischen Basisarbeit letztlich auch dem Gemeindeaufbau und der optimistischen Strahlkraft von Kirche vor Ort dient.
Neben einem Tätigkeitsbericht der Kirchenleitung, die ihre Arbeitsweise und die Arbeitsinhalte der letzten gut zwei Jahre darlegte, wurde der Landessynode der Jahresbericht im Umfang einer 46-seitigen Broschüre des Diakonischen Werke vorgelegt. Der neue Direktor der Diakonie Sachsen, Oberkirchenrat Christian Schönfeld, sprach vor den Synodalen die speziellen Ausformungen der Armut an, die sich zunehmend in der Gesellschaft zu verfestigen scheinen.
Zwei die Finanzen betreffende Vorlagen wie der nach bisheriger Praxis jährlich neu gefasste Landeskirchensteuerbeschluss und das Kirchengesetz über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen standen ebenfalls zur Beratung und Entscheidung an. Mit der neuen kirchlichen Haushaltordnung soll eine grundsätzliche kirchenrechtliche Neuregelung des gesamten Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesens der Landeskirche erfolgen. Die für Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Kirchgemeindeverbände geltende Ordnung löst die nicht mehr zeitgemäße Kassen- und Rechnungsordnung aus dem Jahre 1979 ab.
Ebenfalls auf dieser Synodaltagung lag den Synodalen eine Neufassung der bestehenden Taufordnung vor, die die Entwicklungen der letzten Jahre bezüglich zunehmender Erwachsenentaufen, die Voraussetzungen zum Patenamt, Entwicklungen in der Ökumene sowie Ergebnisse aktueller Leitliniendiskussionen aufgreift. In zwei Lesungen wurde die Taufordnung mit leichten Änderungen verabschiedet.
Am Nachmittag des letzten Sitzungstages wurde ein Antrag des Theologischen Ausschusses beraten und beschlossen, der ein Wort an die Kirchgemeinden beinhaltet, dass die Kirchenmusik in ihrer Funktion für den Gemeindeaufbau und Gemeindezusammenhalt würdigt. Neben dem Dank gegenüber allen Engagierten sollen die Ergebnisse und Anregungen aus den Arbeitsgruppen in die weitere Arbeit der synodalen Ausschüsse einfließen.
Eine synodale Autorengruppe hat eine Entscheidungshilfe zu Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik erarbeitet, die in die synodale Beratung einfloss und als Handreichung den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden soll.(11.4.5)


