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27. September 2005

Landesbischof lädt Ordinationsjubilare nach Dresden ein

Bohl hob die Wichtigkeit und Vielseitigkeit des geistlichen Amtes hervor

Bild: Ordinationsjubilare im Landeskirchenamt
Ordinationsjubilare zum Empfang im Landeskirchenamt

DRESDEN – Zum ersten Mal lädt der sächsische Landesbischof Pfarrerinnen und Pfarrer ein, die in diesem Jahr ein Ordinationsjubiläum feiern. Landesbischof Jochen Bohl begrüßt am 29. September eine Gruppe von Pfarrern im Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt Sachsens, die vor 50 oder vor 60 Jahren in den Gemeindepfarrdienst ordiniert wurden. Es handelt sich somit um die Nachkriegsgeneration von damals jungen Pfarrern, die in schwieriger Aufbauzeit und staatlicher Repression Anfang der 50er Jahre den Pfarrdienst ausgeübt haben. Die jetzt über dem 75 Lebensjahr stehenden Ruheständler hatten fast gänzlich die DDR-Zeit mit allen Spannungen und Auseinandersetzungen mit ihren Kirchgemeinden durchlebt.

Bereits am 8. und am 15. September hatte Bohl im Landeskirchenamt Pfarrerinnen und Pfarrer mit dem diesjährigen Ordinationsjubiläum von 25 und 40 Jahren zu Besuch. Der Landesbischof dankte bei diesem Treffen beiden Gruppen für ihre pfarramtliche Tätigkeit und nahm das gemeinsame Gespräch zum Anlass, die „Wichtigkeit und die Vielfältigkeit“ des geistliches Amtes hervorzuheben. Bohl sprach den Pfarrerinnen und Pfarrern angesichts der zurückliegenden Jahrzehnte, die von „Spannungen und Krisen der Epoche, von Auseinandersetzungen um die Gestaltung des Lebens und von politischen Katastrophen und ideologischen Verirrungen“ gekennzeichnet war, seine „hohe Anerkennung“ für die geleistete Arbeit aus. Auch den Angehörigen dankte der Landesbischof ausdrücklich für ihre „uneingeschränkte Unterstützung“ und die Rücksicht auf den „ganzheitlichen Dienst im Pfarramt.“

Mit der Ordination beginnt die eigenverantwortliche Arbeit eines Pfarrers oder einer Pfarrerin in der Kirchgemeinde. Nach dem beendeten Vorbereitungsdienst, dem Zweiten Theologischen Examen sowie der Übernahme in den Probedienst, erhält der angehende Pfarrer in der zugewiesenen Kirchgemeinde mit der Ordination durch den zuständigen Superintendenten das Recht auf die freie Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente. In diesem Jahr sind ab 1. September in der sächsischen Landeskirche acht junge Theologen in das Probedienstverhältnis übernommen worden.(27.9.5)

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