24. November 2005
Gemeingut steht zum Ausverkauf
Bei Landesbischof stoßen verkaufsoffene Adventssonntage auf Unverständnis

DRESDEN – Die Entscheidungen der Städte Chemnitz, Zwickau und anderer Orte, die Läden und Einkaufszentren an allen Adventssonntagen zu öffnen, stößt bei Landesbischof Jochen Bohl auf Unverständnis. So heißt es im Ladenschlussgesetz eindeutig, dass an Sonn- und Feiertagen im Dezember keine Sonderregelungen zur Öffnung von Verkaufsstellen vorgesehen sind, soweit sie nicht im öffentlichen Interesse dringend nötig sind.
Da nach dem geltenden Gesetz Geschäfte von montags bis sonnabends von 6:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein können, „besteht unter den normalen Verhältnissen keine Notwendigkeit an Adventssonntagen die Geschäftigkeit zu erhöhen“, zumal in allen Städten Advents- und Weihnachtsmärkte ein umfangreiches Sortiment an Waren anbieten, so der Landesbischof. Es sei Ausdruck von „Orientierungslosigkeit“, die „dem Advent die Seele raubt“.

Bohl ruft ins Bewusstsein, dass gerade die Sonntage im Advent den „Ruhepol und den Freiraum“ schaffen, um gemeinsam mit der Familie und mit Freunden unabgelenkt andere Aktivitäten durchzuführen. Der „Rundherumkommerz“ störe somit Konzerte, Veranstaltungen für Familien und Kinder sowie geplante soziale Kontakte, die gerade „diese Nischen des gemeinsamen Erlebens am Adventssonntag einplanen und nutzen“, so der Landesbischof.
Hintergrund dieser außergewöhnlichen Kampagne gegen die gemeinsame freie Zeit an den Adventssonntagen ist eine Empfehlung des sächsischen Wirtschaftsministeriums, Sonderregelungen für geschäftsoffene Adventssonntage zu ermöglichen. Allerdings stehen diese beabsichtigten Ausnahmebewilligungen nach eigener Aussage im Zusammenhang mit „den Innenstädten des Weihnachtslandes Erzgebirge“. Landesbischof Jochen Bohl sieht sich durch die jetzt erfolgte Auslegung und Anwendung dieser Empfehlung in der Annahme bestätigt, dass diese Initiative „wenig hilfreich ist“ und somit im „Gegensatz zu den wiederholten Äußerungen der Staatsregierung steht“, an der Sonn- und Feiertagsruhe festzuhalten.


