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Aktuelles

18. Mai 2006

Landeskirche und Stadt Leipzig beenden Rechtsstreit über die Ladenöffnungszeiten während der FIFA WM 2006 TM

Während der FIFA WM 2006 TM wird es eine Begrenzung der Ladenöffnungszeiten geben

Bild: EKD-Sonntagskampagne

LEIPZIG / DRESDEN – Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und die Stadt Leipzig haben sich am 18. Mai 2006 auf eine Beendigung des Rechtsstreits um die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zur Öffnung von Geschäften auch an drei Sonntagen während der FIFA WM 2006 TM geeinigt. Die Stadt Leipzig wird die Allgemeinverfügung dergestalt verändern, dass an den Sonntagen 11. Juni und 18. Juni 2006 die Geschäfte in Leipzig in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein können. Am spielfreien Sonntag, dem 25.06.2006, bleiben die Geschäfte dagegen geschlossen.

Die Landeskirche trägt mit ihrer Zustimmung zum Vergleich dem Umstand Rechnung, dass die FIFA WM 2006 TM ein herausragendes und singuläres Ereignis darstellt. Bei aller von der Landeskirche vorgetragenen Kritik an der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig, die in der Sache unverändert geblieben ist, kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass ähnliche Regelungen, wie sie sich in der nunmehr erzielten Einigung mit der Stadt Leipzig niederschlagen, auch durch die Stadtverwaltungen der anderen Austragungsorte der Fußballweltmeisterschaft angewendet werden.

Die sächsische Landeskirche vertritt nach wie vor die Auffassung, dass der extensiven Öffnung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen entgegen getreten werden muss und weiterhin entgegen getreten wird. Die Landeskirche begründet ihr Vorgehen mit der Beobachtung, dass die häufigen Einschränkungen des Sonntagsschutzes in ihrem Verlauf nicht nur zu verlängerten Ladenöffnungszeiten, sondern zu einer sozialen Umgestaltung hin zu fortlaufenden, ununterbrochenen Arbeitsprozessen führen. Der Schutz des Sonntags dient damit keineswegs nur den Christen in unserer Gesellschaft, sondern vielmehr der Gesellschaft im ganzen und insbesondere den Familien. Der auch in der Schöpfungsgeschichte begründete Sonntagsschutz gehört zu den wichtigen Beiträgen des Christentums zur Kultur und ist als ein einheits- und identitätsbildendes Merkmal des gesellschaftlichen Lebens anerkannt.

In einer von Meinungsvielfalt geprägten Gesellschaft ergreifen die Kirchen das Wort, weil Modernität, Weltoffenheit und Zukunft nicht allein durch kommerzielle, sondern vielmehr durch geschichtliche, kulturelle, soziale und religiöse Inhalte definiert werden. Der Einsatz der Kirchen für die Errungenschaft eines allgemein freien Tages, der religiöse und soziale Bedürfnisse verbindet, entspricht der Glaubwürdigkeit der Kirchen in der Achtung des dritten Gebots und dem Öffentlichkeitsauftrag innerhalb der pluralistischen Gesellschaft.

Diese unverändert und nachdrücklich vertretene Position der Landeskirche galt es abzuwägen gegen ein so öffentlichkeitswirksames und seltenes Ereignis wie die Fußballweltmeisterschaft und den begrenzten Möglichkeiten, die eine Weiterführung des Rechtsstreites geboten hätte. Es geht der Landeskirche vorrangig um die gesellschaftliche Diskussion um den Sonntagsschutz. Hierfür ist ein juristisches Verfahren ein Aspekt, er kann aber die inhaltliche Auseinandersetzung nicht ersetzen. Die Landeskirche wird hierzu den Diskurs um den Sonntagsschutz mit allen gesellschaftlichen Gruppen nach der Fußballweltmeisterschaft intensiv weiter führen.

Hintergrund des Rechtsstreits um Ladenöffnung

 

 

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