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Aktuelles

18. August 2006

"Arm und rechtlos - das kann nicht sein."

Diakonie Sachsen fordert auch weiterhin Prozesskostenhilfe für Bedürftige

RADEBEUL - "Arm und rechtlos – das kann nicht sein. Der Zugang zum Gericht muss gerade Bedürftigen auch weiterhin offen stehen", fordert jetzt der sächsische Diakonie-Direktor Christian Schönfeld. Anlass ist das kürzlich im Bundesrat beschlossene Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe, das nun auch im Bundestag verabschiedet werden soll. "Damit Deutschland ein sozialer Rechtsstaat bleibt, dürfen Mittellose nicht auch noch zu Rechtlosen werden."

Bisher konnte jeder, der einen Hilfebescheid anzweifelt und dessen Widerspruch erfolglos war, sein Anliegen dem Sozialgericht vortragen. Dies kostete bislang nichts. Nach dem Willen der Länderjustizminister sollen nun für Sozialgerichtsverfahren im voraus Gebühren zwischen 75 und 225 Euro fällig sein. Falls jemand die Mittel nicht hat, soll das Verfahren nicht eröffnet werden. Zudem soll künftig bei erfolgreichem Prozessverlauf das eingeklagte Geld gleich wieder zurück an den Staat gehen, um damit die gewährte Prozesskostenhilfe zu begleichen. "Es ist sinnlos, einen Prozess um Zuwendungen zu führen, die man dann wieder abgeben muss, um den Prozess bezahlen zu können", kommentiert der sächsische Diakonie-Direktor.

Dies gelte auch für die vorgesehene Regelung, dass Menschen, deren Einkommen das Existenzminimum überschreitet, Prozesskostenhilfe nur noch als vollständig rückzahlbares Darlehen erhalten.
"Wir kritisieren schon seit langem, dass es zahlreiche Mängel in der Umsetzung des Sozialrechts gibt", erläutert Rotraud Kießling, Referentin für Offene Sozialarbeit des Diakonischen Werkes Sachsen. "Viele Ämter wenden die gesetzlichen Regelungen einfach nicht an. Da ist es dringend notwendig, diese einklagen zu können."

Wegen anhaltender Massenarbeitslosigkeit sind viele Bürgerinnen und Bürger gezwungen, von Transferleistungen wie ALG und ALG II zu leben. Armut in Deutschland nimmt zu: Mehr als sieben Millionen Menschen, darunter zwei Millionen Kinder und Jugendliche, lebten Ende 2005 in Deutschland von Leistungen auf dem Sozialhilfeniveau (EKD-Denkschrift "Gerechte Teilhabe", Juni 2006). Seit 1980 gibt es für arme Menschen die Möglichkeit, in Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Vom zuständigen Gericht wird dabei zuerst geprüft, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Unsinnige Verfahren sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe also schon jetzt ausgeschlossen.(DW 18.8.6)

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