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Aktuelles

30. August 2006

Landesbischof gegen Abschiebung iranischer Christen aus Sachsen

Der Fall ist beispielhaft für eine Reihe von iranischen Christen in dieser Situation

Bild: Versöhnungskirche Chrieschwitz
Versöhnungskirche Chrieschwitz der Michaelisgemeinde

DRESDEN - Landesbischof Jochen Bohl setzt sich für den im vogtländischen Plauen lebenden und zum Christentum konvertierten Iraner Behrooz Rahbar Yaqobbi ein, dem jetzt - als vollziehbar ausreisepflichtig - die Abschiebung in den islamischen Staat droht. Bohl befürchtet nach Einschätzung der aktuellen Lage im Iran, dass damit Yaqobbi der "Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wird". Dieser Fall sei beispielhaft für eine Reihe von iranischen Christen in gleicher Situation, so der Landesbischof.
Yaqobbi ist 1999 in Plauen getauft und seit Jahren aktives Gemeindeglied in der St.-Michaelis-Kirchgemeinde. Der Landesbischof dankt allen Gemeindegliedern und Mitarbeitern, die sich für eine Integration von Yaqobbi eingesetzt und ihn begleitet haben.

Glaubensprüfungen seitens der bisher im Asylverfahren befassten Gerichte wären nach Ansicht des Landesbischofs "in diesem Fall weniger wichtig gewesen als die Prüfung der derzeitigen gefahrvollen Situation von Christen im Iran". Bohl plädiert dafür, "vorliegende Lageeinschätzungen und Berichte von Menschenrechtsorganisationen und christlichen Hilfswerken ernst zu nehmen", die insbesondere von einer akuten Lebensgefahr für Moslems sprechen, die sich vom Islam abgewandt haben. So drohe für aus Deutschland abgeschobenen Iranern mit christlichem Bekenntnis sowohl durch staatliche Institutionen als auch durch fanatisierte moslemische Organisationen die akute Gefahr von Folter und Hinrichtung.

"Eine öffentliche Religionsausübung, die bei uns selbstverständlich ist, ist in radikal-islamischen Ländern nicht möglich", so Bohl. Der sächsische Landesbischof spricht sich dafür aus, dass in Deutschland nicht das sogenannte religiöse Existenzminimum zum Maß der Beurteilung gemacht wird, sondern die von der EU vorgeschlagene Erweiterung der Rechte auf eine öffentliche Religionsausübung in Gemeinschaft, so wie es das iranische Gemeindeglied Yaqobbi in den letzten Jahren in Deutschland in Anspruch genommen hat.

Hintergrund: Über den Asylbewerber Behrooz Rahbar Yaqobbi aus Plauen wurde in allen Instanzen, sowohl vom Oberverwaltungsgericht Bautzen (28.12.2005) als auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (24.3.2006) und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2.8.2006) die Abschiebung beschlossen, da nach Ansicht der Gerichte bei einer Abschiebung zurück in den Iran keine Gefahr drohe. Yaqobbi müsse bis Ende August d.J. in der iranischen Botschaft in Berlin seinen Pass beantragen und entgegennehmen und könnte dann abgeschoben werden.


 

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