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Aktuelles

20. September 2006

Bohl: Pragmatische Lösung beim Bleiberecht für Ausländer

Landesbischof für wirksamen Schutz von lange in Deutschland lebenden Ausländern

DRESDEN – Landesbischof Jochen Bohl erwartet bei der gegenwärtigen Diskussion um eine nahende Bleiberechtsregelung für Ausländer eine „pragmatische Lösung, die sich an der Lebenswirklichkeit von langjährig geduldeten Ausländern ausrichte“. Bei vielen Fällen von langen Aufenthaltzeiten käme aus humanitären Gründen sowieso keine Ausreise infrage. Nach Berechnungen der Diakonie würden durch die Praxis der „Kettenduldungen“ bei den 6.000 vorliegenden Fällen in Sachsen jährlich 33 Millionen Euro an staatlichen Mitteln für den Lebensunterhalt notwendig. Der Aufwand könnte durch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mit den entsprechenden Arbeitserlaubnissen reduziert werden. Trotz der langjährigen „Schwebe mit restriktiven, integrationsfeindlichen Rahmenbedingungen“, so Bohl, hätten die Menschen in der Regel erhebliche Integrationsleistungen erbracht, und es „stehe nichts im Wege“, insbesondere den so genannten Altfälle mit sicheren Kriterien Lebensperspektiven zu eröffnen.

Aus Anlass der diesjährigen ‚Interkulturellen Wochen“ sieht der Landesbischof angesichts der aktuellen Landtagswahlergebnisse ein konsequentes mitmenschliches Handeln auch als „Signal“ an, das nicht in einer „politischen Lagerdiskussion“ zerredet werden dürfe. Es gehe nach Bohls Ansicht um den „wirksamen Schutz von lange in Deutschland lebenden Ausländern. Alleine in Sachsen sind 1.359 Personen mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung bekannt, die mittlerweile länger als zehn Jahre hier leben. Bohl unterstützt mit seinem Appell an die politisch Verantwortlichen den Anforderungskatalog der Diakonie Sachsen an eine für die Betroffenen wirkungsvolle und zeitnahe Bleiberechtsregelung, in der sowohl Familien mit Kindern als auch Alleinstehende in den Blick genommen werden. Landesbischof Jochen Bohl spricht sich somit um der Menschen willen gegen Überlegungen aus, die Regelung auf einen kleineren Personenkreis zu begrenzen.

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