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Aktuelles

30. November 2007

Erfolg gegen innerstädtischen Einkaufstourismus am Sonntag

Bei der angestrebten Überprüfung geht es um eine grundsätzliche Klärung

Bild: Schild Laden geschlossen
Der Sonntagsschutz ist ernst gemeint...

DRESDEN / LEIPZIG -  Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen vom 29. November 2007, die Verordnung der Stadt Leipzig teilweise außer Vollzug zu setzen, stellt für die sächsische Landeskirche einen Zwischenerfolg in der Auseinandersetzung um den Erhalt des Sonntagschutzes und der Sonntagsruhe dar. Die Stadt Leipzig hatte versucht, ihre im neuen Sächsischen Ladenschlussgesetz vorgesehene Möglichkeit zur Öffnung der Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr auf jeweils einzelne Stadtbezirke zu übertragen. Das hätte zur Folge gehabt, dass es an zahlreichen Sonntagen im Jahr in größeren Bereichen der Stadt Geschäftsöffnungen gibt, die einen innerstädtischen Einkaufstourismus nach sich ziehen.

Die Zweifel der Landeskirche, dass die städtische Verordnung mit dem Ladenschlussgesetz vereinbar ist, teilte jetzt das Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit auch die Berechtigung der Kirche zur Klage. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hatte am 16. November einen Normenkontrollantrag verbunden mit einem Antrag auf Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Landesbischof Jochen Bohl sieht in der ohnehin schon kritisch zu bewertenden Sonntagsregelung in dem Leipziger Vorhaben eine „unzulässige Ausweitung“. Bei der angestrebten Überprüfung ginge es daher um eine grundsätzliche Klärung, die über die bevorstehende Adventszeit hinausweise, so Bohl. 

Die Haltung der Kirche zu verkaufsoffenen Sonntagen und zum Sonntagsschutz, insbesondere nach den stark erweiterten Möglichkeiten des Einkaufs an allen anderen Wochentagen, war der Stadt Leipzig aus früheren Auseinandersetzungen bekannt. Durch einen klugen und sensiblen Umgang in der Anwendung des Ladenschlussgesetzes wäre eine Überprüfung der Verordnung zur Ladenöffnung gegenstandslos geblieben. Bezogen auf die Adventssonntage werden nun in Leipzig die Läden an den letzten beiden Adventssonntagen geschlossen bleiben. Stattdessen werden sich die Blicke wieder stärker auf die traditionellen Adventsmärkte richten, auf denen sich die Leipziger Gemeinden mit verschiedenen Beiträgen am Bühnenprogramm beteiligen.

Die Kirchen begründen ihr Vorgehen auch mit der Beobachtung, dass die häufigen Einschränkungen des Sonntagsschutzes in ihrem Verlauf nicht nur zu verlängerten Ladenöffnungszeiten, sondern zu einer sozialen Umgestaltung hin zu fortlaufenden, ununterbrochenen Arbeitsprozessen führen. Der Schutz des Sonntags dient damit keineswegs nur den Christen, sondern vielmehr der Gesellschaft im Ganzen und insbesondere den Familien. Der auch in der Schöpfungsgeschichte begründete Sonntagsschutz gehört zu den wichtigen Beiträgen des Christentums zur Kultur und ist als ein einheits- und identitätsbildendes Merkmal des gesellschaftlichen Lebens anerkannt. In einer von Meinungsvielfalt geprägten Gesellschaft ergreifen die Kirchen das Wort, weil Modernität, Weltoffenheit und Zukunft nicht allein durch kommerzielle, sondern auch durch geschichtliche, kulturelle, soziale und religiöse Inhalte definiert werden.

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