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Aktuelles

6. Dezember 2007

Gedenken an verstorbene Kinder am 2. Advent

„Damit ihr Licht für immer leuchte“

Bild: Plakat als Einladung zur Feier in der Leipziger Nikolaikirche
Feier in der Nikolaikirche

DRESDEN - In einigen sächsischen Kirchen und Kapellen werden am 2. Adventsonntag, 9. Dezember, Eltern ihrer verstorbenen Kinder gedenken. So finden am Sonntag um 15:30 Uhr in der Annenkapelle in Freiberg am Dom ein Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder statt, aber auch zuvor eine Gedenkstunde um 15:00 Uhr in der St. Marienkirche in Borna, eine Gedenkfeier in der Martinskapelle Meißen und in diesem Jahr für die Erzgebirgsregion in der Martin-Luther-Kirche in Bernsbach/Oberpfannenstiel um 16:00 Uhr. In Leipzig wird wieder in der Nikolaikirche um 18:00 Uhr der Klage und dem Verlust Raum gegeben, wo zum Schluss Kerzen für die Kinder angezündet werden. Im letzten Jahr versammelten sich hier mehr als vierhundert Menschen.

Diese Feiern, die auf Initiative von Selbsthilfegruppen, Pfarrerinnen und Pfarrern zurückgehen, sind Angebote der Trauerbegleitung für Menschen unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit. Das Gedenken am 2. Adventssonntag steht noch nicht in einer langen Tradition, wird aber zunehmend an die Kirchgemeinden herangetragen. Der 2. Advent wird bereits in einigen Ländern als „World wide Candle lightning“ begangen und kommt aus den USA. Tradition ist es, dass brennende Kerzen unter dem Spruch „Damit ihr Licht für immer leuchte“ zum Gedächtnis an verstorbene, abgetriebene, tot- oder fehlgeborene Kinder in das Fenster gestellt werden. Das Gedenken geht auf eine Initiative der „Compassionate Friends“ – die „mitfühlenden Freunde“ zurück.

Aufgrund des hohen Interesses von betroffenen Eltern und Verwandten an gottesdienstlichen Gedächtnisfeiern für ihre totgeborenen und fehlgeborenen Kinder werden auch zu anderen Terminen entsprechende seelsorgerliche Angebote gemacht. So organisiert die Plauener Krankenhausseelsorgerin Dorothea Kutter auf dem Hauptfriedhof in Plauen zum 24. Juni (Johannistag) eine Urnen-Beisetzung von fehlgeborenen Kindern des zurückliegenden Jahres. Unter den Bezeichnungen „Sternenkinder“ oder „Schmetterlingskinder“ sorgen Selbsthilfegruppen und Initiativen dafür, dass neben der Trauerbegleitung und den Gedächtnisfeiern  Bestattungsplätze für die Kinder eingerichtet oder Gedenksteine für das ungeborene Leben aufgestellt werden.
Im aktuellen Amtsblatt der sächsischen Landeskirche sind in den Handreichungen für den kirchlichen Dienst umfangreiche Hinweise zur seelsorgerlichen Begleitung von Betroffenen erschienen. Außerdem sind hier Initiativen in Sachsen sowie entsprechende Literaturhinweise und Arbeitshilfen aufgeführt.

Handreichung für den kirchlichen Dienst A 225

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