15. Dezember 2007
Landeskirche kündigt weitere Schritte zum Sonntagsschutz an
Durch die Rechtsaufsichtsbehörden des Freistaates müsse eine einheitliche und gesetzeskonforme Rechtsanwendung garantiert sein

DRESDEN – Die sächsische Landeskirche verknüpft mit ihrer Klage gegen die Stadt Leipzig die Erwartung, dass auch andere Städte und Gemeinden im Jahre 2008 bereit sein werden, auf die umstrittene Stadtteilregelung zu verzichten. Entscheidend hierfür wird die im Januar 2008 zu erwartende Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in der Hauptsache zur Stadt Leipzig sein. Derzeit macht die Landeskirche im Hinblick auf die für das Jahr 2008 geplante Rechtsverordnung der Stadt Plauen deutlich, dass auch andere Städte mit juristischen Schritten rechnen müssen.
Es kann von den Kirchen jedoch nicht erwartet werden, den kommunalen Aufsichtsbehörden Nachdruck dadurch zu verleihen, dass Normenkontrollverfahren durch die Landeskirche angestrengt werden, um im Hinblick auf den Ladenschluss Rechtskonformität herzustellen. Es bleibt Aufgabe der Behörden des Freistaates, für eine gesetzeskonforme Rechtsanwendung einzutreten und Verordnungen wie in Leipzig und anderen Städten schon frühzeitig aufzuheben, um Umsatzverluste für Handelsorganisationen zu begrenzen. Die Landeskirche ist immer für eine einheitliche und gesetzeskonforme Rechtsanwendung eingetreten, die von den Rechtsaufsichtsbehörden des Freistaates garantiert werden muss.

Die Landeskirche und kirchliche Vertreter der Region hatten mehrfach gegenüber den zuständigen Ministerien sowie gegenüber den Städten, insbesondere Leipzig, die eigene Rechtsauffassung mitgeteilt. Mit dem angestrebten Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Leipzig ist eine bedeutende Großstadt in Sachsen gewählt worden, bei der intensiv darauf hingewirkt wurde, dass eine Verordnung ergeht, die dem Ladenöffnungsgesetz entspricht. Trotz deutlicher Warnsignale der Landeskirche gegenüber dem Regierungspräsidium und gegenüber der Stadt, wurde keine Korrektur der beabsichtigten Vorhaben zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten vorgenommen.
Die Kirchen werden sich auch zukünftig für den Sonntagsschutz einsetzen und insbesondere auf den besonderen Charakter der Adventssonntage hinweisen. Die pure Reduktion in den Argumenten bei den Ladenöffnungen zugunsten der Gewinnorientierung weniger Großunternehmen zu Lasten von kleinen Geschäften steht weiterhin in der Kritik. Wenn beispielsweise mit besonderen Rabattaktionen Menschen in die Geschäfte gelockt werden müssen, stellt sich die „Notwendigkeit“ von Ladenöffnungen aus wirtschaftlicher Sicht selbst in Frage.
Im kirchlichen Sinne ist die Adventszeit eine Zeit der inneren Einkehr und Erwartung, die zu einem besonderen Umgang mit dem eigenen Tun und Handeln einlädt. Zahlreiche Konzerte, Gemeindefeiern und besinnliche Angebote finden in den Kirchgemeinden statt. Die Adventswochenenden dienen auf diese Weise der persönlichen Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Die Feier von Jesu Geburt als einem der gesellschaftlich anerkannten und gefeierten christlichen Hauptfeste prägt den Jahreskreis der Menschen. Der Umgang mit der Adventszeit sollte nach Auffassung der Kirchen dem Charakter der Weihnachtsbotschaft entsprechen.(14.12.07)
Nach Beschuss des Oberverwaltungsgerichtes


