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Landeskirche

Benutzung

Der Leseraum im Landeskirchenarchiv verfügt über 4 Benutzerplätze und einen Arbeitsplatz am Filmlesegerät. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Wegen der Beratungs- und Fortbildungsaufgaben des Landeskirchenarchivs sind die Öffnungszeiten nicht ganzjährig garantiert. Für die Benutzung gelten die in den Archiven in der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) üblichen Regelungen.
Für Auskünfte zur Familienforschung und zu anderen privaten Zwecken und für die Anfertigung von Reproduktionen werden Gebühren erhoben. Dabei gilt die Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive vom 1. März 2005 (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2005, S. A 19f.). Terminvereinbarungen für die Benutzung des Landeskirchenarchivs können unter der Telefonnummer 0351/4692-353 oder per E-Mail unter Landeskirchenarchiv.Dresden@evlks.de erfolgen.

Benutzer dürfen grundsätzlich nicht selbst Reproduktionen aus Archivalien anfertigen. Reproduktionen können auf einem Antragsformular beim Archivträger beantragt werden und sind grundsätzlich nur statthaft, wenn der Datenträger oder Film ausschließlich im Eigentum des Archivs bzw. dessen Trägers verbleibt. Reproduktionen können auch nur in Abhängigkeit vom Erhaltungszustand des Archivale und in Abhängigkeit vom Nutzungsvorhaben angefertigt werden, wobei Kopien aus vor 1850 entstandenem Archivgut aus konservatorischen Gründen nicht genehmigungsfähig sind. Außerdem werden keine kompletten Akten vervielfältigt.

Sächsisches Pfarrerbuch

Auf das Sächsische Pfarrerbuch ist wegen seiner schweren Kriegsverluste auch das Landeskirchenarchiv bei Auskünften zu Pfarrern angewiesen:
Reinhold Grünberg (Bearb.), Sächsisches Pfarrerbuch. Die Parochien und Pfarrer der ev.-luth. Landeskirche Sachsens (1539-1939), Freiberg 1939/40. (Das dreibändige Werk berücksichtigt nur das Gebiet des Königreichs Sachsen nach 1815.)

Findbuchsammlung

Im Landeskirchenarchiv werden Kopien der Findmittel von Ephoral- und Kirchgemeindearchiven gesammelt. Sie stehen der Benutzung zur Verfügung. Damit können Recherchen zu archivübergreifenden Themen bereits im Landeskirchenarchiv erfolgen. Der Benutzer muss sich nicht sofort an jede Kirchgemeinde einzeln wenden, sondern kann vorab klären, ob ein Ephoral- oder Kirchgemeindearchiv benutzbar ist und ob für die Recherche relevante Unterlagen vorhanden sind. Die Benutzungsgenehmigung und Detailauskünfte erteilen aber die Superintendenturen und Kirchgemeinden. Die Qualität der Findmittel reicht von einem einfachen Aktenverzeichnis bis zu einem ausführlichen Findbuch. Die Sammung wird fortlaufend ergänzt, da die Kirchgemeinden verpflichtet sind, neu erstellte Findmittel an das Landeskirchenarchiv abzugeben.

Ruhende Traditionsbibliotheken

Für Recherchen zur Territorialkirchengeschichte  können die ruhenden Traditionsbibliotheken von Bedeutung sein. Ihre Benutzung ist entsprechend der Regelungen der Archivverordnung möglich. Die meisten sind im "Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland" erfasst. Die Bände 17, Sachsen A-K und 18. L-Z, Hildesheim 1997 enthalten Artikel zu folgenden Kirchenbibliotheken:
Bibliothek der St. Annenkirche, Annaberg-Buchholz  - Kirchenbibliothek St. Nicolai, Döbeln - St. Jacobibibliothek, Freiberg - Pfarrbibliothek der Lutherkirche Döhlen, Freital - Kirchenbibliothek Greifendorf - Ephoralbibliothek Grimma - Pfarrbibliothek Großröhrsdorf - Kirchenbibliothek Königswartha - Kirchenbibliotheken St. Nikolai und St. Thomas, Leipzig (als Deposita in der Universitätsbibliothek Leipzig) - Kirchenbibliothek St. Matthäi, Leisnig - Kirchenbibliothek Pegau -  Kirchenbibliothek St. Marien, Pirna - St. Kunigundenbibliothek, Rochlitz. 

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