Arbeitsstand Juli 2005
Verwaltungsstrukturänderung
Information Stand 1. Juli 2005:
Die Kerngrupp im Landeskirchenamt hat nach der Kirchenleitungssitzung am 3. Juni ihre Arbeit aufgenommen und in vier Sitzungen gearbeitet. Die hauptsächlichen Gegenstände ihrer Arbeit waren:
- Planungs- und Umsetzungsabläufe sowie die sich daraus ergebenden Steuerungserfordernisse
- Zeitpläne
- Zusammensetzung und Arbeitsweise der Fachgruppen
- Standortfragen der künftigen Dienststellen
- Außenkommunikation
- Rechtliche Ausgestaltung des Veränderungsprozesses
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B e i s p i e l e f ü r d i e z u l ö s e n d e n F r a g e n :
- Über die Fortführung oder Aufgabe von Standorten kann erst entschieden werden, wenn hin-reichend präzise Beschreibungen der Arbeitsbereiche mit ihren neuen Arbeitsabläufen vorliegen.
- Aus diesen Beschreibungen können die nötige Mitarbeiterbesetzungen, der sich daraus erge-bende Raumbedarf, die edv-seitigen Erfordernisse usw. abgeleitet werden.
- Gleichzeitig ist zu klären, welche Leitungserfordernisse in den jeweiligen Bereichen vorhanden sind und auf welchem Wege die Auswahl der Leitungspersönlichkeiten erfolgt.
- Die Trägerschaft der Kassenzentralen muss rechtlich ausgestaltet werden
- Aufgaben in Verwaltungszentralen, Kirchgemeindeverbänden und Dienstleistungseinrichtungen, die von den neuen Z-Stellen und Kassenzentralen nicht erfasst werden, müssen anderweitig zugeordnet werden.
- Zur Reihenfolge der Umsetzungen:
- Erst wenn die Inhalte, die Strukturen und die Ressourcen für die neu aufzubauende Verwaltung beschrieben sind, kann darüber entschieden werden, ob die Einrichtung der Kassenzentralen noch von den Kirchenamtsratstellen und von den Bezirkskirchenämtern vor deren Aufhebung um-gesetzt wird, oder ob zuerst die Außenstellen des Landeskirchenamtes und die neuen Dienstleister (Z-Stellen) geschaffen werden müssen.
- Da die Mitarbeiterschaft der Außenstellen des LKA und der Z-Stellen sicher zu einem großen Teil aus den ehemaligen Amtsratsstellen kommen wird, kann man den Aufbau der einen nur zeitgleich mit dem Abbau der anderen betreiben.
- Die neuen zentralen Dienstleister und Aufsichtsbehörden können aber wiederum bei den Geld-flüssen und Finanzentscheidungen nicht „ins Leere hinein“ arbeiten. Im Grunde müssen neben den Kirchgemeinden und Kirchenbezirken bereits kassenführende Stellen vorhanden sein, damit vermieden wird, dass die neuen Dienststellen zuerst in alten Abläufen zu arbeiten beginnen und dann nach einiger Zeit auf neue Arbeitsabläufe umstellen müssen.
Mit diesen Ausführungen wird die Komplexität der gegenwärtig anstehenden Entscheidungen annähernd deutlich.
F a c h g r u p p e n :
1. Für die „Z“-Stellen:
- Fachgruppe Zentrale Grundstücksverwaltung
- Fachgruppe Zentrale Personalverwaltung/Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle
- Fachgruppe Zentrale Mitgliederverwaltung
2. Für die Kassenführenden Stellen und die Kirchgemeindeebene:
- Fachgruppe Kassenführende Stellen
- Fachgruppe Stellenplan und Arbeitsrecht
3. Übergreifende Fachgruppen:
- Fachgruppe EDV
- Fachgruppe Superintendenten/Kirchenamtsräte
- Fachgruppe Stellenplan und Arbeitsrecht für die landeskirchliche Ebene (LKA/Außenstellen/Z-Stellen)
Alle Arbeitsgruppen sind verpflichtet, auf die Schnittstellen zu achten, an denen ihre Aufgabenstellung die von anderen Fachgruppen berührt. Sie haben dann jeweils selbständig den Kontakt herzustellen und die Lösung gemeinsam weiter zu entwickeln.
Die Kerngruppe erhält die Protokolle der Fachgruppen.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass ein Umsetzungs-Zeitplan erst erarbeitet werden kann, wenn sich die Konturen aller erforderlichen Umstellungen in gesetzlicher, personeller und technischer Hinsicht genauer abbilden.


