Arbeitsstand Juni 2005
Verwaltungsstrukturänderung
Grundzüge des Prozesses
Mit Drucksache 135 bittet die Synode das Landeskirchenamt, „... unter Einbeziehung der Projektgruppe auf Grundlage d(ies)er Ergebnisse und unter Berücksichtigung der folgenden Grundzüge die Reform der Verwaltungsstruktur weiter zu entwickeln ...“.
Um den hoch komplexen Prozess der Verwaltungsveränderung entsprechend solide ausgestalten zu können, hat das Landeskirchenamt der Kirchenleitung folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
- Planungen und Maßnahmen müssen sachlich und zeitlich entzerrt werden.
- Ziele und Aufgaben der Projektentwicklungsphasen müssen für jeden Schritt bestimmt werden.
- Die Feststellung der Ergebnisse jeder Phase und damit die Ergebnissicherung sind zwingend erforderlich.
- Die innere Kommunikation und die Kommunikation nach außen sind zu konzipieren.
- Die Form der Einbeziehung von Fachleuten und Beteiligten (meint nicht die Betroffenen!) ist festzulegen.
- Für die jeweiligen Arbeitsphasen muss die nötige externe Beratung herangezogen werden.
- Zur Koordination der Planungs- und Umsetzungsschritte wird eine Steuerungsgruppe, die sogenannte Kerngruppe (Präsident Hofmann, OLKR Schurig, OLKR Slesazeck, Pfarrerin Klabunde - Geschäftsführung Herr Herold), gebildet. Sie präzisiert die Zielstellungen, formuliert die Aufgaben, löst Arbeitsaufträge in den Fachabteilungen des LKA und in anderen Fachgruppen aus, lässt sich regelmäßig über deren Arbeitsergebnisse berichten und steuert den Gesamtprozess.
- Der Projektgruppe der Kirchenleitung werden die Teilergebnisse vor Beschlussfassung im Landeskirchenamt vorgelegt um sicherzustellen, dass die Intentionen der DS 135 und der Vorlage 48 gewahrt sind.
Nach ausführlicher Diskussion auf ihren Sitzungen im Mai und Juni hat die Kirchenleitung am 3.6.2005 dieses Vorgehen gebilligt
In vielen Eingaben und Anfragen zeigt sich: Der Verunsicherung vieler Mitarbeitenden muss so bald wie möglich durch klare Auskünfte zu den Standorten, zu den veränderten Aufgabenfeldern und zur Personalbesetzung entgegengewirkt werden. Dieser Druck darf aber nicht dazu führen, dass Zwischenergebnisse bekannt gemacht werden, die später wegen weiter greifender Zusammenhänge noch einmal verändert werden müssen. Das würde zu noch mehr Verunsicherung und Verwirrung führen.
Die Interessenvertreter der kirchlichen Mitarbeitergruppen werden vor dem Gesetzgebungsverfahren in der gesetzlich geregelten Weise einbezogen.
Hinweise und Anregungen an die Kerngruppe sind ab Mitte Juli möglich über: Verwaltungsreform@evlks.de
Zeitrahmen
Infolge des Beschlusses der Landessynode müssen spätestens im Frühjahr 2006 die gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Das Landeskirchenamt geht deshalb davon aus, dass bis zur Herbstsynode 2005 die „Projektierungsphase“ grob abgeschlossen sein wird und die Arbeiten an der Umsetzungsplanung dann in vollem Gange sind. Aussagen über die Umsetzung sind deshalb frühestens im Winter/Frühjahr 2006 zu treffen.
Alle Maßnahmen, die auf die Finanzströme in unserer Landeskirche Einfluss haben, müssen im Zusammenhang mit dem Ende bzw. Anfang eines Rechnungsjahres zusammengelegt werden, sodass auf Ebene der Kirchgemeinden (kassenführende Stellen) frühestens mit der Arbeitsaufnahme zum Januar 2007 zu rechnen ist.


