Offene Kirchen
Signet "Verlässlich geöffnete Kirche"

Seit einigen Jahren ist an immer mehr Kirchen in Deutschland das „Signet für verlässlich geöffnete Kirchen“ zu entdecken.
An ihm können Besucherinnen und Besucher erkennen, dass die Kirche regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche je vier Stunden geöffnet ist. Das gilt wenigstens ab dem 1. April bis zum 30. September.
- Handreichungen zur Verleihung des Signets "Verlässlich geöffnete Kirchen" in der sächsischen Landeskirche:
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- Antrag auf Verleihung des Signets (PDF-Dokument, 12 KB)
- Richtlinien für die Verleihung des Signets (PDF-Dokument, 23 KB)
- Information zum Versicherungsschutz für "offene Kirchen"
Information zum Versicherungsschutz für "offene Kirchen" gegen Schäden durch einfachen Diebstahl und Vandalismus. (Link und weiterführender Text nur über CN-Zugang)
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