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Gottesdienste unter strengsten Hygienebestimmungen - Kirchen in Sachsen bleiben offen


16. November 2021

Kirchliche Veranstaltungen ab Überlastungsstufe unter 2G

DRESDEN – Angesichts der in Sachsen weiter steigenden Infektionszahlen hat die Landeskirche die Kirchgemeinden dringend gebeten, die in der Landeskirche geltenden Regelungen umzusetzen und erneut auch kreative und digitale Formate zu nutzen. „Es ist unsere Aufgabe, für die Menschen da zu sein und sie in dieser schwierigen Zeit zu begleiten“, sagt Landesbischof Tobias Bilz. „Dafür müssen nun wieder kreative, seelsorgliche Lösungen gefunden werden – aber darin haben wir bereits Erfahrungen!“ In den Planungen für den Ewigkeitssonntag und die darauffolgende Advents- und Weihnachtszeit könne man auf gute Formate aus dem letzten Jahr zurückgreifen.

Die Regelungen für alle kirchliche Veranstaltungen nehmen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung auf und setzen sie in Handlungsanweisungen für die Kirchgemeinden um.  Ab der Vorwarnstufe sieht die Landeskirche für Gottesdienste in Präsenzformaten strengste Hygieneregeln vor, die mit dem Beginn der Überlastungsstufe noch einmal geschärft werden. Eine 2G- oder 3G-Regelung hält die Landeskirche jedoch nicht für geeignet. Der Zugang zu einem Gottesdienst soll allen Menschen möglich sein. Daher müssten dort jedoch besonders hohe Schutzmaßnahmen gelten. So müsse zwischen Personen aus unterschiedlichen Hausständen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es müsse von allen Gottesdienstbesuchern beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie während des gesamten Verlaufes des Gottesdienstes verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Der Gemeindegesang sei auf ein Lied ganz am Ende des Gottesdienstes reduziert worden. Chöre und Posaunenchöre dürften ab der Überlastungsstufe in Gottesdiensten nicht mehr musizieren. Die musikalische Begleitung durch eine Gesangssolistin / einen Gesangssolisten und durch andere Instrumente (mit Maske und Abstand) sei aber möglich.

Andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppen und Kreise seien ab der Überlastungsstufe nur noch im 2G-Format möglich. Dafür sollten aber die Kirchen in Sachsen als Orte der Andacht und des persönlichen Gebetes geöffnet bleiben. „Unsere Kirchen waren zu jeder Zeit Zufluchtsorte für Menschen in Not – und das sollen sie auch weiter bleiben“, so Landesbischof Tobias Bilz.

Weitere Informationen finden sich im landeskirchlichen Orientierungsplan und den FAQs für den Umgang mit der Coronapandemie

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