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Herbsttagung der Landessynode beendet


15. November 2021

Haushalt 2022 und weitere fünf Kirchengesetze beschlossen

DRESDEN – Die viertägige Herbsttagung der 28. Landessynode ging am 15. November 2021 in Dresden zu Ende. Neben den Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum zu Kirchengesetzen, Eingaben und Anträgen wurde auch dem 150-jährigen Jubiläum der Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ausreichend Raum gegeben. In einem Vortrag von Synodalpräsidentin Bettina Westfeld und einem Grußwort von Gudrun Lindner (Präsidentin der 24./25. Landessynode von 1996-2008) und Otto Guse (Präsident der 26./27. Landessynode von 2008-2020) wurden wichtige Wegmarken, Themen und Herausforderungen der insgesamt 27 Legislaturen der Landessynode in Erinnerung gerufen.

In ihrer Fürbitte dankte Bettina Westfeld für 150 Jahre synodales Leben in Sachsen, welches seit 1871 von Männern und ab 1923 auch von Frauen gestaltet wurde. Sie beklagte den Irrweg, auf dem die Landessynode 1933 und 1934 als selbsternannte „braune Synode“ Schuld auf sich geladen habe: „Wir sind in die Irre gegangen!“ Sie dankte für die mutigen Menschen in der Kirche, die sich während der Zeit des Nationalsozialismus in den Bekenntnissynoden zusammengefunden haben. Und sie erinnerte an die Synodalen, die unter dem großen Druck in der Nachkriegszeit mutig für die Kirche eingestanden und dafür in der DDR in politischer Haft gesessen haben.  Sie dankte aber auch den Synodalen, die während der DDR-Zeit die Landeskirche geleitet und die Landessynode zum Lernort für Demokratie gemacht haben, und denen, die nach der Friedlichen Revolution unermüdlich nach guten Wegen und Strukturen für die Landeskirche suchten.

Bericht von Landesbischof Tobias Bilz

Landesbischof Tobias Bilz hielt am Samstag, 13. November 2021, seinen Bericht vor der Landessynode. Dabei ging er auf die Spannungen zwischen persönlicher Freiheit und gemeinsamer Verantwortung ein, die in der Gesellschaft hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Pandemie und der Frage des Impfens bestehen. Er wies deutlich darauf hin, dass ein Vergleich der aktuellen Situation mit der DDR nicht zutreffend sei. Damals habe eine Regierung den Menschen systematisch ihre Freiheitsrechte genommen, um selbst an der Macht zu bleiben; heute habe die Regierung die schwierige Aufgabe, die Menschen mit ihren unterschiedlichen Meinungen sicher durch eine weltweite Pandemie zu führen. Er machte anhand der aktuellen Inzidenz und der erhöhten Belegung von Krankenhausbetten deutlich, dass die Situation nie so dramatisch war wie jetzt. Zu den unterschiedlichen Haltungen in der Impffrage sagt er: "Es hilft nichts, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es zum Impfen unterschiedliche Meinungen gibt und dass wir gerade nicht in der Lage sind uns gegenseitig zu überzeugen. Ärger aufeinander wird es nicht besser machen. Deshalb lasst uns achtsam für unser eigenes Herz sein und mit Gottes Hilfe aus der Haltung des Vorwurfs anderen gegenüber herausfinden. Das wird die Voraussetzung dafür sein, dass wir gut beieinander bleiben können."

Weiter ging er auch auf die innerkirchlichen Konflikte in der Umsetzung der Strukturanpassungen ein, bei denen er eine Spannung zwischen Prinzipientreue und Flexibilität wahrnehme. Er stellte auch fest, dass fast alle Spannungen etwas mit gelingender oder nicht gelingender Kommunikation zu tun hätten. Dabei gehe es um Achtsamkeit und Offenheit, das richtige Verhältnis von Reden und Hören sowie das Ringen um Verständnis füreinander. Im Mittelpunkt der Gespräche müsse das Verbindende, nicht das Gegensätzliche stehen, der Dialog dürfe nicht abreißen und allen Beteiligten müsse eine Lebensperspektive eröffnet werden.

Diese Prinzipien werde er im Blick behalten auch in den Gesprächen mit den Leipziger Kirchgemeinden, die nun parallel zu einer juristischen Klärung geführt werden müssten. Der Landesbischof nutzte seinen Bericht aber auch, allen anderen Kirchgemeinden ausdrücklich zu danken, dass sie "die Strukturreform – manchmal mit Engagement, andermal mit großen Schmerzen – umsetzen. Sie tun es nicht selten unter Zurückstellung eigener Interessen." 

Zu einem dritten Schwerpunkt machte er die Debatte um den assistierten Suizid, in der das Selbstbestimmungsrecht Einzelner mit der Wertegebundenheit der Gemeinschaft konkurriere. Die Kirche müsse neben der Perspektive auf die Welt und neben dem Dienst am Menschen manchmal stärker den Horizont der Ewigkeit und die christliche Hoffnung darauf stark machen.

"Mich ergreift ein großes Erschrecken bei dem Gedanken, dass die Bedeutung von Schmerz und Leid der Selbsteinschätzung der Menschen unterworfen wird. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass der assistierte Suizid in diakonischen Einrichtungen praktiziert wird", sagte Tobias Bilz. Damit verbinde er kein Urteil über Menschen, die ihrer Verzweiflung nicht länger standhalten könnten. Es sei ihm bewusst, dass Leben nicht um jeden Preis verlängert werden sollte. Dafür gebe es sinnvolle Regelungen der passiven Sterbehilfe. "Stark machen möchte ich aber, dass wir gerade im Angesicht von Schmerz und Leid, unerfüllten Lebensoptionen und erlebter Sinnlosigkeit vom Reich Gottes sprechen, wo allem Leiden ewiger Trost verheißen ist (Off. 21, 4): Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist vergangen."

Gerade sei die Handreichung einer Arbeitsgruppe aus Landeskirche und Diakonie veröffentlicht worden, die verschiedene Aspekte dieses Themenbereiches darstelle und einordne. Die Broschüre „Orientierung zu ethischen Fragen des assistierten Suizids“ soll Seelsorgerinnen und Seelsorger, medizinisches Personal sowie Betroffene und Angehörige bei der Orientierung unterstützen.

Haushalt 2022 und weitere beschlossene Kirchengesetze

Die Landessynode hat den Haushaltplan für das Haushaltjahr 2022 beschlossen, welcher eine Höhe von 234,523 Mio Euro hat. Eingestellt wurden aufgrund von Anträgen Mittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, für die Entwicklung einer Digitalstrategie zur umfassenden Digitalisierung kirchlichen Verwaltungshandelns und zur Erhöhung des Organistenfonds, aus dem die Honorare für das gottesdienstliche Orgelspiel gezahlt werden. Außerdem wird die vom Finanzausschuss vorgeschlagene Erhöhung der Allgemeinkosten-zuweisung für Kirchgemeinden auf 16,50 Euro pro Gemeindeglied und die Erhöhung der Zuweisung an die Kirchenbezirke auf 2,25 Euro pro Gemeindeglied beschlossen. Begründet wurde diese Erhöhung damit, dass die Kirchgemeinden in den letzten zwei Jahren mit massiven Einnahmeverlusten bei Kollekten und Spenden auskommen mussten und hierdurch unterstützt werden sollen.

Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat das Ziel, die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden innerhalb der Landeskirche so zu regeln, dass die für alle kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen beachtet und umgesetzt werden können.

Im Kirchengesetz zur Änderung des Zentralstellengesetzes wird geregelt, dass künftig die Zentrale Personalverwaltung insbesondere dann einbezogen werden soll, wenn für neue bzw. neu strukturierte Stellen die Eingruppierung festgelegt werden muss. Das Gesetz soll einen Beitrag zu einer einheitlicheren Stellenbewertung und Eingruppierung leisten.

Das Kirchengesetz zur Änderung der Visitationsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und des Landessynodalwahlgesetzes ändert drei gesetzliche Regelungen. In der Visitationsordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wurden die Kirchgemeindebünde aufgenommen werden, wo gemeinsame Visitationen geregelt werden. Weiter wird geregelt, dass das Landeskirchliche Archiv künftig für die Archivprüfungen im Rahmen der Visitationen zuständig ist. Im Kirchenbezirksgesetz wird eine Verfahrensvereinfachung für die Wahlen zum Kirchenbezirksvorstand ermöglicht. Im Landessynodalwahlgesetz wurden eine einheitliche Kurzbezeichnung festgelegt sowie begriffliche Klarstellungen vorgenommen.

Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenbezirksgesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens regelt eine Anpassung der Substanzerhaltungsrücklagen an die gestiegenen Baukosten. Das Gesetz ist in enger Abstimmung mit den Regionalkirchenämtern und dem Rechnungsprüfungsamt erarbeitet. Es sieht eine stufenweise Erhöhung ab 2023 um 15 Prozent und eine weitere Erhöhung ab 2025 um weitere 20 Prozent vor. Weiterhin wurde eine Regelung zur Rücklagenbildung für Neubauten neu eingeführt.

Mit dem Kirchengesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer wird eine feste Zulage für alle Pfarramtsleitungen eingeführt. Weiter beinhaltet der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Bezüge für Vikarinnen und Vikare, die künftig an die Entwicklung der Pfarrergehälter geknüpft sein und die Hälfte der Bezüge betragen sollen.

Weitere Beschlüsse

Die Landessynode beschloss ein Wort „Ertrage einer den anderen (Kol 3,13a) – Kirche als Gesprächsraum gestalten“. Mit ihm wird der Bericht der Spurgruppe zur Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus mit großem Dank und Anerkennung entgegengenommen. Die Klärung dieser Frage war durch die Landessynode in Auftrag gegeben worden nach den Debatten um den Rücktritt des ehemaligen Landesbischofs Dr. Carsten Rentzing. Die Landessynode empfiehlt mit ihrem Wort auch den Bericht der Spurgruppe  den Kirchgemeinden, Kirchenbezirken und Werken für Gespräche miteinander und in die Gesellschaft hinein.

Die Landessynode beschloss einstimmig ein Wort „30 Jahre Religionsunterricht in Sachsen“. Mit ihm würdigt sie die Bedeutung des Religionsunterrichtes und dankt allen Religionslehrerinnen und -lehrern für ihre wichtige Arbeit. Sie seien vielfach für Kinder und Jugendliche ein christliches Vorbild und ein wichtiges Gesicht von Kirche, sie ermöglichten Gespräche, die in keinem Lehrplan stünden und vermittelten Schülerinnen und Schülern nicht nur religiöses Wissen, sondern böten ihnen oft auch ein seelsorgliches Ohr für ihre Sorgen und Nöte, so Pfarrerin Johanna Fabel, die den Antrag für den Bildungs- und Erziehungsausschuss einbrachte. In diesem Zusammenhang wird auch das Modellprojekt "Konfessioneller Religionsunterricht in kooperativer Form" gewürdigt, welches in diesem Jahr am Christian-Weise-Gymnasium in Zittau gestartet wurde.

Bericht von der Herbsttagung

Die letzte Sitzung vor dem Ende der Tagung (Foto: EVLKS)
Kurz vor dem Ende der diesjährigen Herbsttagung am Montag

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