Hilfe und Unterstützung

Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (alt)

Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Verantwortung der Kirche

In der Kirche begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben, in evangelischen Kindergärten und Schulen oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen. 

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens verpflichtet sich durch die Erstellung von Schutzkonzepten und durch koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang  zur Verhinderung sexualisierter Gewalt.

 

 


Ansprech- und Meldestelle im Landeskirchenamt

Zentrale Anlaufstelle der EKD für Betroffene sexueller Gewalt in Diakonie und Kirche

Mit der zentralen Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt in Diakonie und Kirche bietet die Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) ein Informations- und Kontaktportal an, das es Betroffenen ermöglicht, sich anonym beraten zu lassen. Auf Wunsch vermittelt die zentrale Anlaufstelle an kirchliche oder diakonische Ansprechstellen weiter, informiert aber auch über unabhängige alternative Beratungsangebote.

Weitere Informationen:

≫ www.anlaufstelle.help

≫ www.hinschauen-helfen-handeln.de

Ansprech- und Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Die Ansprechstelle berät (Leitungs-) Personen bei aktuellen begründeten Verdacht von sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende.

Die Ansprechstelle übernimmt die Klärung von Anliegen Betroffener von sexualisierter Gewalt. Sie nimmt Anträge Betroffener zur Anerkennung erlittenen Leides entgegen. Die Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids entscheidet über die Höhe der materiellen Unterstützung der Opfer.

Die Meldestelle erfasst (Verdachts-) Fälle sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende und dokumentiert die Bearbeitung des Falles


Kathrin Wallrabe
Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt in der EVLKS


Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692106
Telefon Mobil: 0351 4692109
E-Mail:

Unterstützung für Betroffene

Leistungen in Anerkennung des Leides durch sexualisierte Gewalt

In der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens besteht eine Unabhängige Kommission zur Prüfung von Leistungen in Anerkennung des Leides durch sexualisierte Gewalt (Unabhängige Kommission).

Auch kirchliche Mitarbeitende haben solches Leid verursacht.

In Fällen einer (Mit-) Ursächlichkeit institutionellen Versagens für die Tat können durch die Landeskirche materielle Leistungen gewährt werden, auch wenn dazu keine Rechtsverpflichtung besteht.

Über die Gewährung von materiellen Leistungen entscheidet die Unabhängige Kommission. Anträge an die Unabhängige Kommission können nur über die Ansprechstelle (Frau Kathrin Wallrabe) eingereicht werden. 

Information zu Aufgabe und Arbeitsweise der Unabhängigen Anerkennungskommission der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts an Betroffene sexualisierter Gewalt

 

Mitglieder der Unabhängigen Kommission sind:

  • Frau Dr. Julia Schellong / Fachärztin für Psychiatrie & Psychotherapie, insbesondere Traumatherapie
  • Frau Angelika Blochwitz / Dipl.-Sozialarbeiterin/-pädagogin (FH), Systemische Supervisorin (Ekful/DGSF), Beraterin und Familientherapeutin (DGsP)
  • Oberlandeskirchenrätin Carmen Kuhn / Juristin
  • Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz / Theologe

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Seelsorgenetzwerk

Ein Seelsorgenetzwerk versteht sich als Ergänzung zu den therapeutischen Angeboten. Sexuelle Gewalt kann sich auch auf Glaubensfragen auswirken. „Warum hat Gott mir nicht geholfen?“, „Bin ich eine schlechte Christin, wenn ich nicht ohne Weiteres verzeihen kann?“ Gewalterlebnisse im Bereich Kirche werfen eine Reihe von Fragen auf, die einer besonderen theologischen bzw. seelsorglichen Kompetenz bedürfen, um belastende Erfahrungen aufzuarbeiten. Die Erfahrung, dass Gott zur Seite steht und stärkt, dass Gott ein Interesse am gelingenden Leben hat und mitleidet, wenn Menschen leiden, muss neu sichtbar werden. Seelsorglich Tätige können mit Opfern von sexualisierter Gewalt nach neuen Glaubenszugängen suchen, die sich von den gewaltfördernden und einschüchternden Glaubensinhalten der Täter unterscheiden.

Auch seelsorglich Tätige, etwa Pfarrerinnen und Pfarrer, die für ihre eigenen Seelsorgegespräche zu diesem Thema Unterstützung suchen, können sich an das Seelsorgenetzwerk wenden.

Der Kontakt zu Pfarrerinnen und Pfarrer, die sich zu diesem Thema speziell weitergebildet haben, kann durch die Ansprechstelle im Landeskirchenamt vermittelt werden.

Prävention

Schutzkonzepte

Die kirchlichen Anstellungsträger sind verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln. Die Kirchenbezirke haben Präventionsbeauftragte benannt, die die Anstellungsträger bei der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützten. 

 

 

Führungszeugnis

Für eine haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit im Raum der Kirche kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wer wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die im erweiterten Führungszeugnis eingetragen wird. Dazu müssen die kirchlichen Anstellungsträger regelmäßig das erweiterte Führungszeugnis einsehen. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen müssen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – unabhängig von ihrer Tätigkeit.

Weitere Informationen und Arbeitshilfen finden Sie im Intranet: https://portal.evlks.de/fuehrungszeugnis

 

Verhaltenskodex

Die Evangelische Jugend in Sachsen hat einen Verhaltenskodex erarbeitet, dessen Kenntnis und Einhaltung die beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden mit ihrer Unterschrift bestätigen.

 

Schulungen und Weiterbildungen

In den Kirchenbezirken der Landeskirche werden regelmäßig Basisschulungen aller beruflich Mitarbeitenden zum Thema „Grundwissen zur Prävention sexualisierter Gewalt“ durchgeführt. Zudem bietet das Landesjugendpfarramt Weiterbildungen für Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an. Im Institut für Seelsorge und Gemeindeberatung (ISG) findet jährlich ein Fachtag zum Thema sexualisierte Gewalt im Rahmen der Vikariatsausbildung statt.

 

 

Kontakte für die Prävention

Präventionsbeauftragte

In jedem Kirchenbezirk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche gibt es eine Präventionsbeauftragte/ einen Präventionsbeauftragten. Diese werden durch Angebote der Fachstelle Prävention im Landesjugendpfarramt ausgebildet und durch die Superintendentinnen/ Superintendenten oder andere Vorgesetzte berufen.

Die Präventionsbeauftragten koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Kirchenbezirks. Sie beraten bei der Erstellung von individuellen Schutzkonzepten und haben die Einbeziehung weiterer Reglungen im Blick, wie z.B. zum Kinderschutz/ zur Kindeswohlgefährdung sowie zum Gewaltschutz.

Fachstelle Prävention im Landesjugendpfarramt

Zu den Aufgaben der Fachstelle Prävention im Landesjugendpfarramt gehören die Koordination der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Landeskirche und in der Evangelischen Jugend in Sachsen, die Risikoanalyse, die Kooperation mit den Fachstellen der Gliedkirchen und der EKD sowie der Fachgruppe der AEJ. Sie arbeitet mit den Präventionsbeauftragten der Kirchenbezirke sowie der Werke, Dienste und Einrichtungen zusammen, trägt Verantwortung für deren Ausbildung und begleitet die Ausarbeitung von Schulungskonzepten.

Die Fachstelle Prävention sorgt für die Einbeziehung der Strukturen der Evangelischen Jugend in Sachsen und berücksichtigt dabei auch weitere Reglungen zum Kinderschutz und zur Kindeswohlgefährdung. Im Bereich der ehrenamtlich Mitarbeitenden kooperiert sie mit der Ehrenamtsakademie.


Heike Siebert
Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der EVLKS

Landesjugendpfarramt Sachsens
Caspar-David-Friedrich-Straße 5
01219 Dresden

Telefon: 0341 35531477
E-Mail:

Arbeitshilfen

Arbeitshilfe zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

Die Kinder- und Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit. Ein kritischer Blick auf die eigene Arbeit und die eigenen Strukturen ist deshalb unerlässlich. Nur so lassen sich mögliche Gefährdungsräume aufspüren. Die Arbeitshilfe dient der Orientierung und Unterstützung der Arbeit vor Ort.

 

 

Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend

Der Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bereich "Arbeit mit Kindern und Jugendlichen" gilt verbindlich für alle in der Arbeit mit Kindern/ Jugendarbeit beruflich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitende. Die Unterzeichnung ist Grundvoraussetzung um in der Arbeit mit kindern und Jugendlichen tätig zu sein.

Informationen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch

Die Broschüre enthält hilfreiche Aussagen über Gegenstand und Auswirkungen sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen sowie Belästigungen Erwachsener. Aufgrund des Erscheinungsdatums ist sie nach heutigen Erkenntnissen aber nicht vollständig und der Abschnitt zur gesetzlichen Einordnung ist veraltet. Es wird an einer Neuauflage gearbeitet, die im Laufe des Jahres 2023 erscheinen wird.

Datei: pdf 312 KB

Intervention und Aufarbeitung

Hilfe und Intervention bei aktuellen Fällen

Bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt ist auf den Handlungsleitfaden der Landeskirche zurückzugreifen.

Dort sind die verantwortlichen Personen, die fallleitend arbeiten, benannt. Darüber hinaus wird bei Fällen sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ als beratende externe Person benötigt. In den Kirchenbezirken können die kirchlichen Anstellungsträger auf Listen des örtlichen Jugendamtes zurückgreifen, die „insoweit erfahrene Fachkräfte“ in der Region benennen.

 

Bei (Verdachts-) Fällen sexualisierter Gewalt  sind neben den Opfern, die direkt von Gewalt betroffen sind, auch Zerwürfnisse im Team, in der Kirchgemeinde, in Familien zu beobachten.

Diese Arbeitshilfe soll dabei unterstützen, einen Vorfall sexualisierter Gewalt zu bewältigen. Sie zeigt auf, welche Prozesse für Kirchengemeinden und Einrichtungen empfehlenswert sind, um die Geschehnisse aufzuarbeiten und als Institution wieder zu „gesunden“.

 

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