Mitgliedschaft

Wiedereintritt

Manchmal ändert sich im Laufe eines Lebens die Beziehung zum Glauben. Der Austritt ist ein konsequenter Schritt, sich von seiner Kirchenmitgliedschaft loszusagen. Doch ebenso kann es geschehen, dass man diesen Schritt später bereut.

Bereich

Von Seiten der Kirche ist der Austritt nicht endgültig. Nach christlichem Verständnis gilt jede (in einer anerkannten christlichen Gemeinschaft erhaltene) Taufe ein Leben lang.

Die Aufnahme wird in der Regel in die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes erfolgen. Es ist aber auch möglich, in eine andere Kirchgemeinde aufgenommen zu werden.

Den Wiedereintritt kann man bei dem betreffenden Pfarramt erklären, indem man einen Aufnahmeantrag stellt und unterschreibt.

Das dazugehörige Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin dient der Beratung und Orientierung. Niemand muss seinen einstigen Kirchenaustritt rechtfertigen.

Die Kirchgemeinde lädt dann ein, die Wiederaufnahme - in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes – zu feiern.

 

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