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Arbeitsfelder

Evangelische Schulen


Gemäß dem Evangelischen Kirchenvertrag mit dem Freistaat Sachsen und entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz und dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft haben die Kirchen das Recht, Schulen in eigener Trägerschaft auf konfessioneller Grundlage einzurichten und zu betreiben. Im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages weiß sich die sächsische Landeskirche besonders berufen, den Aufbau und die Betreibung von Schulen in freier Trägerschaft mit evangelischer Prägung zu unterstützen.

Die Anerkennung als Evangelische Schule setzt voraus, dass die theologisch-pädagogische Konzeption mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Landeskirche übereinstimmt und die Schule als anerkannte Ersatzschule den öffentlichen Schulen gleichgestellt ist. Als Träger der Schulen kommen in der Regel Vereine in Betracht, die das christliche Menschenbild und die biblische Botschaft in ihre Satzungen aufgenommen haben.
Schulen in freier Trägerschaft tragen zur Pluralität der Bildungslandschaft bei und bieten Wahlmöglichkeiten für Eltern. Der Wettbewerb zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen befördert die gegenseitige Befruchtung verschiedener pädagogischer Überlegungen und Konzepte. Gemäß dem Wunsch der Eltern nach Bildungsvielfalt und Wahlmöglichkeit sind in Sachsen zahlreiche Schulgründungsinitiativen tätig.

 

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