Aufbau

Landeskirche

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens gliedert sich in drei Ebenen: Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Landeskirche. Jede dieser Ebenen hat eigene Leitungsgremien und Arbeitsstrukturen.

Leitung und Verwaltung der Landeskirche

Die legislative Instanz und Vertretung aller Kirchgemeinden der Landeskirche ist die Landessynode. Sie besteht aus 80 Mitgliedern. Alle sechs Jahre werden von den Kirchenvorständen 60 Mitglieder gewählt, davon 20 Pfarrer und Pfarrerinnen und 40 Laien. Weitere 20 Persönlichkeiten werden von der Kirchenleitung berufen. Das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten und 6 Synodalen, leitet die Synode, die zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst, in Dresden zu ihren Tagungen zusammenkommt.

Der Landesbischof ist der führende Geistliche der Landeskirche und leitet sie – laut Verfassung der Landeskirche – durch Wort und Sakrament. Dies bedeutet: Er verfügt über keine administrativen Rechte. Ohne selbst Mitglied zu sein, ist er an den Beschlüssen des Landeskirchenamtes mit Stimmrecht beteiligt.

Die oberste Verwaltungsbehörde der sächsischen Landeskirche ist das Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens mit Dienstsitz in Dresden. Es wird vom Präsidenten des Landeskirchenamtes geleitet. Das Landeskirchenamt vertritt die Landeskirche rechtlich und ist für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig, soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind.

In der 18-köpfigen Kirchenleitung sind alle Leitungsorgane vereint. Sie steht unter dem Vorsitz des Landesbischofs. Zu ihr gehören der Präsident und sechs Mitglieder des Landeskirchenamtes; außerdem der Präsident der Landessynode und weitere neun hinzugewählte Synodale.

Die sächsische Landeskirche ist Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und eine der 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland  (EKD).

Kirchenbezirke

Eine Mittlerfunktion zwischen der landeskirchlichen Leitung und den Kirchgemeinden nehmen die Kirchenbezirke ein. Das Gebiet der Landeskirche ist in 16 Kirchenbezirke (Ephorien) gegliedert. Jeder Kirchenbezirk wird von einem Superintendenten geleitet. Er hat die Aufgabe der Visitation, d.h. Begleitung, Beratung und Überprüfung der Arbeit in den Kirchgemeinden seines Bezirks.

Bei der Bearbeitung und Aufsicht von Verwaltungsvorgängen sind die Kirchgemeinden in den Kirchenbezirken jeweils einem der zwei Regionalkirchenämter in Dresden oder Chemnitz (mit Zweigstelle in Leipzig) zugeordnet. Der juristische Leiter des Regionalkirchenamtes trifft in besonderen Fällen im Zusammenwirken mit dem Superintendenten des jeweiligen Kirchenbezirks gemeinsame Entscheidungen. Die spezielle Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten, Personal- und Mitgliederfragen ist überdies in einem Grundstücksamt und drei Zentralstellen zusammengefasst, die ihren Sitz in Dresden haben.

Leitendes Gremium für den Kirchenbezirk ist die Kirchenbezirkssynode. Sie wird aus Vertretern der Kirchgemeinden gebildet. In den laufenden Geschäften wird die Kirchenbezirkssynode durch den Kirchenbezirksvorstand vertreten.

Kirchgemeinden

Die Basis und kleinste Einheit sind die Kirchgemeinden. Nach der Kirchgemeindeordnung sind diese Gemeinden rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts. Der aus der Gemeinde gewählte Kirchenvorstand leitet die Gemeinde. Er besteht aus gewählten und berufenen Kirchenvorstehern und aus der Pfarrerin/dem Pfarrer der Gemeinde.

Seit einiger Zeit haben sich Kirchgemeinden auch zu Kirchspielen zusammengeschlossen. Kirchspiele sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und übernehmen durch den gemeinsam gebildeten Kirchenvorstand die Außenvertretung der Gemeinden. Die Kirchgemeinden und Kirchspiele sind jeweils einem der 16 Kirchenbezirke sowie einem Regionalkirchenamt zugeordnet.

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