Familienforschung und Kirchenbuchbenutzung
Die Kirchenbücher innerhalb der sächsischen Landeskirche befinden sich in der Regel in den jeweiligen Pfarrämtern. Benutzerinnen und Benutzer wenden sich bitte schriftlich oder per E-Mail unmittelbar an die Kirchgemeinde, Superintendentur oder kirchliche Einrichtung als jeweilige Trägerin des Archivs. Die Anschriften der heutigen Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen können Sie HIER selbst recherchieren. Falls Sie trotzdem die Anschrift einer Kirchgemeinde vom Landeskirchenarchiv (über eine schriftliche Anfrage) erhalten wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass genealogische Recherchen gebührenpflichtig sind (15 € für die begonnene halbe Stunde Bearbeitungszeit).
Auskünfte aus Kirchenbüchern sind aber nur möglich, wenn zumindest der Ort der gesuchten Amtshandlung bekannt ist. Für Auskünfte aus Personenstandsregistern nach dem 1. Januar 1876 sind grundsätzlich die Standesämter bzw. Kommunalarchive zuständig. Nur wenn eine Vernichtung der fraglichen Personenstandsunterlagen nachweisbar ist, können Sie sich an die entsprechenden Kirchgemeinden wenden, die dann aber lediglich Auszüge über vollzogene Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Beerdigung) anfertigen können. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr oder Haftung übernommen werden.
Wichtige Fragen der Ortsgeschichte einschließlich parochialer Zugehörigkeiten lassen sich anhand des Historischen Ortsverzeichnisses von Sachsen klären:
Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. Neuausgabe. Hg. v. Karlheinz Blaschke, bearb. v. Susanne Baudisch u. Karlheinz Blaschke (Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 2,1 und 2,2), Leipzig 2006.
Internetausgabe: http://hov.isgv.de
Zentralisierte Kirchenbücher
Ein Teil der Amtshandlungsregister bzw. deren Duplikate aus dem Stadtbereich Leipzig und die Amtshandlungregister der devastierten Gemeinden Breunsdorf mit Heuersdorf, Cröbern mit Wachau, Kieritzsch mit Pödelwitz, Priesteblich mit Frankenheim, Magdeborn und Zehmen mit Rüben sind in Leipzig zentralisiert.
Kontakt:
Ev.-Luth. Kirchgemeindeverband Leipzig
Kirchliches Archiv
Burgstr. 1-5
04109 Leipzig
Telefon 0341/26922-20 Fax: 0341/26922-22
E-Mail: kgv.leipzig@evlks.de
Im Ephoralarchiv Freiberg werden Kirchenbuchduplikate (ca. 1800-1920, ohne Register) der Kirchgemeinden aus dem ehemaligen Kirchenbezirk Freiberg aufbewahrt. Die Kirchenbücher des 2009 mit Freiberg vereinigten Kirchenbezirks Dippoldiswalde befinden sich in den jeweiligen Kirchgemeinden und werden auf die Sicherungsverfilmung vorbereitet.
Kontakt:
Ephoralarchiv Freiberg
über Ephoralsekretärin Cornelia Lotze
Untermarkt 1
09599 Freiberg
Telefon: 03731/203920 Fax: 03731/2039212
E-Mail: suptur.freiberg@evlks.de
Im Landeskirchenarchiv Dresden befinden sich Kirchenbücher nicht mehr existierender Kirchgemeinden:
Ev. Anstaltsgemeinde Arnsdorf,
Ev.-Luth. Anstaltsgemeinde Bräunsdorf,
Anstaltsgemeinde am Gefängnis Waldheim (Schlosskirchgemeinde),
Ehrlichsche Gestiftskirche,
Ev.-Luth. Frauenkirche zu Dresden,
Ev.-Luth.Hofkirche zu Dresden,
Ev.-Luth. Jacobigemeinde zu Dresden,
Ev.-Luth. Johanneskirchgemeinde zu Dresden,
Ev.-Luth. Johanniskirche zu Dresden,
Garnisongemeinde Leipzig,
Ev.-Luth. Garnisonpfarramt zu Dresden
Kgl.-Sächsische Beamtengemeinde zu Böhmisch Bodenbach
Kontakt:
Landeskirchenarchiv Dresden
Lukasstr. 6
01069 Dresden
Telefon: 0351/4692-353 Fax: 0351/4692-109
E-Mail: Landeskirchenarchiv.Dresden@evlks.de
Kirchenbuchverfilmung
siehe Verwaltungsvorschrift über die öffentlichen Benutzung verfilmter Kirchenbücher vom 15.03.2005 (ABl. 2005, S. A 45)
Die Amtshandlungsregister des früheren Kirchenbuchamtes Dresden und die Amtshandlungs- und Kirchstuhlregister der Kirchgemeinden im Kirchenbezirk Meißen und der Kirchgemeinden in den ehemaligen Kirchenbezirken Flöha und Stollberg sind verfilmt worden. Für das Gebiet des früheren Kirchenbezirks Dippoldiswalde läuft die Vorbereitung auf die Kirchenbuchverfilmung.
Die Filme ermöglichen gemeindeübergreifendes Recherchieren. Für ihre Nutzung besteht eine Zentrale Filmlesestelle im Regionalkirchenamt Dresden, die mit drei Lese-/ Rückvergrößerungsgeräten ausgestattet ist. Die persönliche Benutzung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Da die verfilmten originalen Kirchenbücher für die Benutzung gesperrt sind, ist die Zentrale Lesestelle auch für alle schriftlichen Auskünfte aus ihnen zuständig. Anfragen wegen Auskünften aus verfilmten Kirchenbüchern sind bitte ausschließlich an das Regionalkirchenamt Dresden zu richten. Zur Bearbeitung werden Ihre Postanschrift und für Rückfragen Ihre Telefonnummer benötigt. Bitte geben Sie für eine persönliche Einsichtnahme an, aus welcher Kirchgemeinde Sie Kirchenbuchfilme benutzen wollen.
Kontakt:
Regionalkirchenamt Dresden
Kreuzstr. 7
01067 Dresden
Telefon: 0351/4923-347
E-Mail: Lesestelle1@evlks.de
Kirchenbuchbenutzung
Vor der Benutzung ist ein Benutzungsantrag mit den üblichen Angaben zu Auftraggeber, Forschungsgegenstand und -zweck und über die Art der Auswertung zu stellen und gleichfalls das berechtigte Interesse nachzuweisen. Die Genehmigung des Benutzungsantrages berechtigt den Benutzer auf Grund der Beachtung der Schutzfristen nur Kirchenbücher vor dem Jahr 1910 einzusehen.
Die Benutzung kann u. a. abgelehnt werden, wenn das Archiv oder die gewünschten Kirchenbücher wegen ihres Ordnungs- und Erhaltungszustandes nicht benutzbar sind, wenn Rücksicht geboten ist auf die Wahrung kirchlicher Belange bzw. das Interesse lebender Personen oder wenn eine missbräuchliche Benutzung zu befürchten ist. Dies gilt auch, wenn für die Benutzung am Ort kein geeigneter Raum vorhanden ist, wenn keine ständige Aufsicht gewährleistet werden kann oder wenn der Benutzer die zur Archivbenutzung erforderlichen Kenntnisse nicht besitzt (z. B. Lesenkönnen der sog. alten deutschen Schreibschrift wie Sütterlin oder Kurrent).
Für Archivbenutzungen und Auskünfte gilt die Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2005, S. A 19.).


