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Aufarbeitungsprozess in Pobershau beginnt


18. Januar 2022

Vierköpfige Aufarbeitungskommission nimmt ihre Arbeit auf

POBERSHAU / DRESDEN – Mit dem 18. Januar 2022 beginnt nun offiziell der Prozess der unabhängigen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der Kirchgemeinde Kühnhaide-Pobershau in den 1990er Jahren, die 2019 bekannt wurden. Seit 2020 war dieser Prozess mit Hilfe von Fachleuten und unter Einbeziehung der Betroffenen vorbereitet worden.

Die durch die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für die Aufarbeitung initiierte unabhängige Aufarbeitungskommission besteht aus vier Mitgliedern:

  • Christiane Hentschker-Bringt (Sozialpädagogin)
  • Dr. med. Gregor Mennicken (Psychotherapeut)
  • Dr. med. Julia Schellong (Traumatherapeutin)
  • Jörn Zimmermann (Rechtsanwalt)

Diese Kommission ist mit der Aufarbeitung der Vorfälle in Pobershau sowie der damit verbundenen Vorgänge in Kirchgemeinde, Kirchenbezirk und Landeskirche beauftragt. An den Anfang ihrer Tätigkeit stellt sie einen Aufruf: „Sollte es weitere Betroffene geben, bitten wir diese, dass sie sich bei der Ansprechstelle im Landeskirchenamt in Dresden oder beim Verein Wildwasser in Chemnitz melden. In beiden Stellen wird professionell und vertraulich mit diesen Meldungen umgegangen und kann Betroffenen auch Beratung angeboten werden.“, so die Kommission.

Ein wichtiger Teil des Prozesses wird es sein, das Leid der Betroffenen in den Blickpunkt zu rücken und die Folgen der erlebten sexualisierten Gewalt deutlich zu machen.  Ein weiteres Ziel ist die Feststellung des Ausmaßes der Vorfälle und die Klärung von Verantwortlichkeiten damals und nach dem Bekanntwerden. In diesem Zusammenhang geht es auch um das Aufdecken der Strukturen, die diese Vorfälle ermöglicht und begünstigt haben. Weiter soll das Handeln der Personen auf der Ebene der Kirchgemeinde, des Kirchenbezirkes und der Landeskirche daraufhin untersucht werden, wie es eine Aufklärung unterstützt oder erschwert hat. Schließlich wird es darum gehen, die im Aufarbeitungsprozess gewonnenen Erkenntnisse in konkrete  Empfehlungen für Schutzkonzepte in den Kirchgemeinden der sächsischen Landeskirche einfließen zu lassen.

Der Auftrag der Aufarbeitungskommission ist zunächst auf 12 Monate begrenzt. Wichtige Grundsätze der Arbeit der Kommission sind, dass sie unabhängig ist und ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung regelt. Eine Auftaktveranstaltung wird aktuell geplant und soll – sofern die Corona-Bedingungen dies zulassen – nach den Winterferien stattfinden.

Hintergrund

Die Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirchgemeinde in Pobershau ereigneten sich in den 1990er Jahren und waren 2019 bekannt geworden. Ein Ehrenamtlicher hatte sich im Rahmen der Kurrende mehreren Mädchen im Alter von 11 bis 15 Jahren sexuell genähert. Nach dem Bekanntwerden wurde er 2019 von allen Tätigkeiten in der Kirchgemeinde (auch den kirchenmusikalischen Vertretungsdiensten auf Honorarbasis) suspendiert. Sowohl der Ortspfarrer als auch der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde hatten sich verantwortlich und engagiert um die Aufarbeitung vor Ort bemüht. Die Landeskirche hatte in Abstimmung mit der Kirchgemeinde und dem Kirchenbezirk im März 2020 einen unabhängigen Aufarbeitungsprozess angeregt.

Landesbischof Tobias Bilz sagte damals: „Dieser Fall geht mir sehr nah. Als Mensch fühle ich mit den Frauen, die als Kinder und Jugendliche solchen Missbrauch erleiden mussten und bis heute darunter leiden. Und als Landesbischof fühle ich große Betroffenheit und Scham, dass diese Taten im kirchlichen Kontext erfolgt sind. Ich sehe unsere Kirche hier in der Verantwortung.“

 

Kontaktadressen für Betroffene:

Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt in der EVLKS    
Lukasstraße 6, 01069 Dresden
Telefon:  0351 / 4692106        
E-Mail: kathrin.wallrabe@evlks.de

 

WILDWASSER Chemnitz, Erzgebirge und Umland e.V.  
Verein gegen sexualisierte Gewalt      
Uferstraße 46, 09126 Chemnitz           
Telefon: 0371 / 35 05 34         
E-Mail: org@wildwasser-chemnitz.de

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