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Das Erbbaurecht – ein alternativer Weg zur eigenen Immobilie

Die Grundzüge des Erbbaurechts stammen aus dem Jahr 1919 und sind heute im Gesetz über das Erbbaurecht enthalten. Damals wie heute ermöglicht das Erbbaurecht die Anschaffung einer eigenen Immobilie auch bei überschaubarem Eigenkapital. Für die Kirchgemeinden, die Erbbaurechte vergeben, ermöglicht diese Nutzung die Erhaltung von anvertrautem Grund und Boden sowie Einnahmen für die Erfüllung kirchlicher und diakonischer Aufgaben vor Ort.

Bauen auf einem Erbbaugrundstück - wie geht das?

Mit Eintragung im Erbbaugrundbuch ist der Erbbaurechtsnehmer berechtigt, ein Bauwerk auf dem Grundstück zu haben, d. h. ein neues Gebäude zu errichten oder ein vorhandenes Gebäude zu nutzen. Er wird Eigentümer des Bauwerks. Die finanziellen Mittel, die sonst für den Erwerb des Grundstücks aufgebracht werden müssten, stehen für den Hausbau zur Verfügung. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers.

Ist das Erbbaurecht mit dem Eigentum am Grundstück vergleichbar?

Das Erbbaurecht wird wie ein Grundstück behandelt. Es kann vom Erbbauberechtigten verkauft, vererbt und für Kreditaufnahmen beliehen werden. Das Haus kann selbst genutzt oder auch vermietet werden.

Wie lange besteht ein Erbbaurecht?

Ein Erbbaurecht ist zeitlich befristet. Die Laufzeit beträgt 75 Jahre, wenn die Immobilie Wohnzwecken dient. Diese lange Laufzeit gewährleistet, dass sich die Investition in den Hausbau lohnt. Vereinbaren die Vertragspartner eine Verlängerung des Vertrags, bleibt das Gebäude in der Familie und kann an die nächste Generation vererbt werden. Kündigungs- oder Rücktrittsrechte bestehen nicht. Nur im Falle gravierender Vertragsverstöße kann der Grundstückseigentümer die Übertragung des Erbbaurechts an sich verlangen (Heimfall).  

Was kostet ein Erbbaurecht?

Für das Grundstück zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins, welcher inflationsgesichert in Anpassung an den Verbraucherpreisindex vereinbart wird. Die Höhe beträgt in der Regel 4 % des Grundstückswertes bei Vertragsschluss (bei Wohnzwecken). Spätere Veränderungen des Bodenwerts spielen für den Erbbauzins keine Rolle.

Das Erbbaurecht bietet eine Alternative, um sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

Bei Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf - per Mail oder Post an das Grundstücksamt mit möglichst genauer Angabe, wo und was Sie suchen, oder direkt an die Kirchgemeinde, in deren Bereich Sie ein Grundstück suchen.

Das Grundstücksamt berät die Kirchgemeinden in grundstücksrechtlichen Angelegenheiten und entscheidet über Vertragsgenehmigungen nach kirchlichen Bestimmungen. Grundstückseigentümer sind die Kirchgemeinden (oder die kirchlichen Lehen).

Grundstücksamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Budapester Str. 31
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692 800
E-Mail:
Ulrike Metzlaff


Telefon: 0351 4692-805
E-Mail:

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