Mitgliedschaft

Evangelisch sein - Mitglied werden

Evangelisch – das bedeutet, Teil einer weltumspannenden Gemeinschaft zu sein. Über eine Milliarde evangelische Christen sind in Gemeinden und Kirchen auf der ganzen Welt miteinander im Glauben verbunden.

Evangelisch weltweit

Weltweit stärken Bündnisse das Miteinander. Der Lutherische Weltbund, dem die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und 144 lutherischen Kirchen in 98 Ländern angehören, leistet Unterstützung und Nothilfe in Entwicklungsländern und in kleinen Diasporakirchen, die nur über spärliche finanzielle Mittel verfügen.

Deutsche Gemeinden sammeln Kollekten für Hilfsprojekte und schließen Partnerschaften mit ausländischen Kirchen. Bei gegenseitigen Gemeindebesuchen oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr im Missionsdienst erfahren Mitglieder, wie gleich und anders man evangelisch sein kann.

Evangelisch vor Ort

Doch in aller Welt gilt gleichermaßen: Das Zentrum evangelischen Lebens ist die Ortsgemeinde. Sie lebt von den Menschen, die sich dort begegnen und die sie prägen und gestalten. Auch diese Gemeinschaft des Glaubens bringt Vielfalt hervor: vom Gottesdienst bis zum Gesprächskreis; von der Krabbelgruppe bis zum Seniorenkaffee. Eine vielfältige Gemeinschaft der Generationen und Persönlichkeiten, wo jeder Einzelne seinen Platz und etwas Heimat finden soll.

Mitglied werden: Aufnahme in die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens

Grundsätzlich gilt: Die Kirche steht jedem offen. Interessierte können jederzeit einen Gottesdienst oder eine öffentliche Gemeindeveranstaltung besuchen und sich einen Eindruck verschaffen.

Wer sich für eine Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens interessiert, sollte Kontakt zum Pfarrer der Kirchgemeinde am Wohnort aufnehmen. Er gibt in seiner Sprechstunde gerne Auskunft über Fragen zum christlichen Glauben und zur Kirchenmitgliedschaft.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die Kirche geschieht durch die Taufe. Diese wird üblicherweise in einem Gottesdienst gefeiert, wo das neue Mitglied in der Gemeinde willkommen geheißen wird.

Vor der Taufe ist eine Beschäftigung mit dem christlichen Glauben sinnvoll. Die Kirche bietet dazu Glaubenskurse an, in denen die Teilnehmer eine kompakte Einführung erhalten.

Mitglied sein: Rechte und Pflichten

Die Mitgliedschaft in der Kirche berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.

Mitglieder können sich kirchlich trauen lassen und haben den Anspruch auf eine christliche Beisetzung.

Sie können in ihrer Gemeinde den Kirchenvorstand, das Verwaltungsgremium der Gemeinde,  wählen und sich selbst als Kirchvorsteher zur Wahl stellen.

Kirchensteuer

Alle Mitglieder sind, so es ihre wirtschaftliche Lage erlaubt, verpflichtet, Kirchensteuer zu bezahlen. Sie wird anteilig am Einkommen berechnet. Hierzu gehört auch das von den Kirchgemeinden erhobene Kirchgeld. Zusätzlich kann die Ortsgemeinde durch Spenden unterstützt werden. 

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