Leitung

Landessynode

Synode (griech.: Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung zur Beratung kirchlicher Angelegenheiten. Seit Gründung der ersten christlichen Gemeinden gehören solche Zusammenkünfte zur Struktur der christlichen Kirchen. In der Landeskirche vertritt die Landessynode die Kirchgemeinden.

 

Bereich

Zu den Aufgaben der Landessynode gehören u.a. die landeskirchliche Gesetzgebung, die Beschlussfassung über Gesuche und Eingaben, über die Einführung neuer Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher sowie die Beratung und Bewilligung des Haushaltes der Landeskirche.
Die Landessynode wählt den Landesbischof, den Präsidenten des Landeskirchenamtes und den Synodalpräsidenten.
Zudem wählt die Landessynode Vertreter der Landeskirche in die Synoden der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und in die der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Die Mitglieder der Landessynode werden von Vertretern der Kirchgemeinden für sechs Jahre gewählt. Sie tagt in der Regel jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die Sitzungen sind öffentlich.
Die Landessynode besteht aus 80 Mitgliedern. Davon sind

  • 60 Mitglieder gewählt (20 Geistliche und 40 Laien) und
  • 20 Mitglieder berufen, von denen nicht mehr als die Hälfte Geistliche sein dürfen.

Die Berufungen nimmt die Kirchenleitung vor. Sie berücksichtigt dabei die Vielgestaltigkeit des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Aufgabenfelder, vornehmlich in den Diensten, Werken und Einrichtungen der Landeskirche. Die Kirchenleitung beruft zudem einen Vertreter des evangelischen sorbischen Bevölkerungsteils.

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