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Landesbischof

Der Landesbischof ist der führende Geistliche der Landeskirche und leitet sie – laut Verfassung der Landeskirche – durch Wort und Sakrament. Er ist Vorsitzender der Kirchenleitung und stimmberechtigtes Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamtes.

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Landessynode

Synode (griech.: Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung zur Beratung kirchlicher Angelegenheiten. Seit Gründung der ersten christlichen Gemeinden gehören solche Zusammenkünfte zur Struktur der christlichen Kirchen. In der Landeskirche vertritt die Landessynode die Kirchgemeinden.

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Landeskirchenamt

Das Landeskirchenamt als konsistoriales Verfassungsorgan und oberste Verwaltungsbehörde der sächsischen Landeskirche hat seinen Sitz in Dresden und ist für die Verwaltung aller Angelegenheiten der Landeskirche zuständig, soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind.

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Kirchenleitung

Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, die Landeskirche auf der Grundlage der Kirchenverfassung, der Kirchengesetze sowie der Beschlüsse der Landessynode zu leiten. Landesbischof, Landessynode und Landeskirchenamt wirken in ihr zusammen.

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