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Landeskirchliches Archiv Dresden

Benutzung

Allgemeine Informationen

Benutzungsordnung

Die "Ordnung für die Benutzung kirchlicher Archive" vom 5. Februar 2013 (ABl. 2013, S. A 30) regelt Zuständigkeiten, Aufgaben und die Benutzung des Landeskirchlichen Archivs.

Anmeldung

Eine Voranmeldung ist erwünscht.

Termine für die Benutzung des Landeskirchlichen Archivs können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Bei Anfragen, auch per E-Mail, bitten wir um die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift.

Der Benutzungsantrag für eine persönliche Einsichtnahme wird unmittelbar vor der Benutzung im Landeskirchlichen Archiv ausgefüllt.


Öffnungszeiten

Montag 9.00-18.00 Uhr
Dienstag 9.00-16.00 Uhr
Mittwoch 9.00-16.00 Uhr
Donnerstag 9.00-16.00 Uhr
Freitag geschlossen

Aushebezeiten für Archivalien

Bitte beachten Sie unsere Aushebezeiten für Archivalien aus den Beständen des Landeskirchlichen Archiv Dresdens. Montags bis donnerstags jeweils um 10:00 Uhr und 13:00 Uhr.

Schließzeiten

Aus organisatorischen Gründen / Feiertagen ist das Landeskirchliche Archiv geschlossen:

  • am 11. März 2026

Gebühren  

Für Auskünfte zur Familienforschung und zu anderen privaten Zwecken sowie für die Anfertigung von Reproduktionen werden Gebühren erhoben. Dabei gilt die "Gebührenordnung für die Benutzung des Landeskirchlichen Archivs Dresden" vom 27. März 2025.

Kontakt

Landeskirchliches Archiv Dresden
Stuttgarter Straße 16
01189 Dresden

Telefon: 03514692-901
Email:
landeskirchliches-archiv.dresden@evlks.de

Instagram:
https://www.instagram.com/landeskirchliches_archiv_dd/


Mitarbeitende

Kristin Schubert, Leiterin (wiss. Archivarin)
Marco Krahmer, stellvertretender Leiter (Archivar)
Emmy Koller, Archivarin
Erik Neunes, Archivar
Deborah Rohne, Archivarin
Conny Heider, Sachbearbeiterin
Anett Münch, Sachbearbeiterin
David Sommer, Sachbearbeiter
Eva-Maria Frömert, Verwaltungsmitarbeiterin


Anfahrt Landeskirchliches Archiv Dresden

1)    Landeskirchliches Archiv Dresden, Stuttgarter
        Straße 16, 01189 Dresden
2)    Buslinie 366 Haltestelle „Stuttgarter Straße“
3)    Buslinie 66 Haltestelle „Rathausstraße“
4)    Straßenbahnlinie 3 Haltestelle „Coschütz“


Reproduktionen aus Archivalien

Es ist grundsätzlich nicht möglich, Reproduktionen aus Archivalien selbst anzufertigen. Reproduktionen können auf einem Antragsformular beim Archivträger beantragt und nur in Abhängigkeit vom Erhaltungszustand des Archivale, unter Beachtung von Schutzfristen und in Abhängigkeit vom Nutzungsvorhaben angefertigt werden.

Recherche-Hilfsmittel

Auf das Sächsische Pfarrerbuch ist wegen seiner schweren Kriegsverluste auch das Landeskirchliche Archiv bei Auskünften zu Pfarrern angewiesen:

  • Reinhold Grünberg (Bearb.), Sächsisches Pfarrerbuch. Die Parochien und Pfarrer der ev.-luth. Landeskirche Sachsens (1539-1939), Freiberg 1939/40. (Das dreibändige Werk berücksichtigt nur das Gebiet des Königreichs Sachsen nach 1815.)

Das Pfarrerbuch ist teilweise auch online verfügbar.

 

Zitiervorschrift

Bei Verwendung von Zitaten aus den Akten des Landeskirchlichen Archivs ist folgendermaßen zu zitieren:

"Landeskirchliches Archiv Dresden, Bestand, Nummer, Blatt"

Kurzfassung (etwa in Anmerkungen):

"LAD, Best., Nr., Bl."


Familienforschung

Auskünfte aus Kirchenbüchern sind nur möglich, wenn zumindest der Ort der gesuchten Amtshandlung bekannt ist. Eintragungen in Kirchenbüchern ab dem 1. Januar 1876 haben nicht mehr den Charakter von Personenstandsdaten, sondern beurkunden ausschließlich kirchliche Amtshandlungen. Für Anträge betreffend Personenstandsdaten ab diesem Zeitpunkt verweisen wir daher auf die Zuständigkeit der Standesämter bzw. Kommunalarchive.

Die Kirchenbücher innerhalb der sächsischen Landeskirche befinden sich in der Regel in den jeweiligen Pfarrämtern. Sofern die Kirchenbücher nicht verfilmt worden sind, wenden sich Benutzerinnen und Benutzer bitte schriftlich oder per E-Mail unmittelbar an die Kirchgemeinde, Superintendentur oder kirchliche Einrichtung als jeweilige Trägerin des Archivs.

Die Anschriften der heutigen Kirchgemeinden und kirchlichen Einrichtungen können Sie über unsere Adressdatenbank selbst recherchieren.

Wichtige Fragen der Ortsgeschichte einschließlich parochialer Zugehörigkeiten lassen sich anhand des Historischen Ortsverzeichnisses von Sachsen klären:

  • Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. Neuausgabe. Hg. v. Karlheinz Blaschke, bearb. v. Susanne Baudisch u. Karlheinz Blaschke (Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 2,1 und 2,2), Leipzig 2006. [Online: http://hov.isgv.de]

 

Kirchenbuchverfilmung

Die bis 1875 entstandenen Amtshandlungs- und Kirchstuhlregister der Kirchgemeinden in den Kirchenbezirken Dresden und der Kirchgemeinden in den ehemaligen Kirchenbezirken Annaberg, Auerbach, Flöha, Freiberg, Marienberg, Meißen und Stollberg, der Kirchgemeinden der Stadt Zwickau und ein Teil der Kirchgemeinden aus den Kirchenbezirken Leipzig, Leipziger Land, Leisnig-Oschatz, Löbau-Zittau, Vogtland sowie dem ehemaligen Kirchenbezirk Großenhain sind verfilmt. Derzeit befinden sich die Kirchenbücher des Kirchenbezirkes Pirna bei der Sicherungsverfilmung/Digitalisierung und können voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 im Landeskirchlichen Archiv für die Benutzung zur Verfügung stehen. Ende des 3. Quartals 2026 können, mit dem Abschluss der letzten vorbereitenden Maßnahmen, die Kirchenbücher des ehemaligen Kirchenbezirkes Zittau voraussichtlich zur Verfilmung gegeben werden. Aktuell werden die Kirchenbücher des Kirchenbezirkes Chemnitz eingeholt und für die Verfilmung vorbereitet. Sobald die Erfassung und Erschließung der Kirchenbücher abgeschlossen ist, können diese, ggf. mit Einschränkungen (Erhaltungszustände und/oder Schutzfristen), im Landeskirchlichen Archiv benutzt werden.

Die Digitalisate können im Lesesaal im Landeskirchlichen Archiv (Stuttgarter Straße 16, 01189 Dresden) persönlich eingesehen werden. Das Lesen können der sog. alten deutschen Schreibschrift (z.B. Sütterlin oder Kurrent) ist zwingend erforderlich. Das Archivpersonal kann nur in Ausnahmefällen kleinere Lesehilfen geben. Soweit Kirchenbücher nicht verfilmt/digitalisiert sind, sind Anfragen an die jeweilige Kirchgemeinde zu richten.

Schriftliche genealogische Anfragen (Familienforschung), welche umfangreiche Recherchen erfordern, können aus arbeitsorganisatorischen Gründen leider nicht bearbeitet werden. Wir bitten vielmals um Verständnis dafür! Es können externe Dienstleister mit entsprechenden Recherchen beauftragt werden. Auf Anfrage erhalten Sie gern von uns eine Auskunft zu Berufsgenealogen.

Kirchenbücher online

Über das Webportal Archion werden Kirchenbücher von verschiedenen Landeskirchen sukzessive online gestellt. Hier werden auch Kirchenbücher der sächsischen Landeskirche präsentiert. Das Einstellen der Digitalisate von Kirchenbüchern erfolgt nach und nach und wird entsprechend der Fortschritte bei der Sicherungsverfilmung fortgeführt. Aktuell werden die Kirchenbücher des Kirchenbezirkes Leipzig für die Onlinestellung vorbereitet. Anschließend folgen die Kirchenbücher des Kirchenbezirkes Flöha.


Kirchenbuchbenutzung

Die Benutzung von Kirchenbüchern wird in der Ordnung für die Benutzung kirchlicher Archive vom 5. Februar 2013 unter § 9 (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2013, S. A 31) geregelt.

Vor der Benutzung ist ein Benutzungsantrag mit den üblichen Angaben zu Auftraggeber, Forschungsgegenstand und -zweck und über die Art der Auswertung zu stellen sowie gleichfalls das berechtigte Interesse nachzuweisen.

Eine Benutzung von Kirchenbüchern bzw. der Eintragungen in Kirchenbüchern kann nur außerhalb der geregelten Schutzfristen genehmigt werden. Die Schutzfristen betragen für Taufen 110 Jahre nach Eintrag, für Konfirmation, Trauungen und Namensregister 80 Jahre nach Eintrag und für Bestattungen und Grabregister 30 Jahre nach Eintrag.

Die Benutzung kann u. a. abgelehnt werden

  • wenn das Archiv oder die gewünschten Kirchenbücher wegen ihres Ordnungs- und Erhaltungszustandes nicht benutzbar sind
  • wenn Rücksicht geboten ist auf die Wahrung kirchlicher Belange bzw. das Interesse lebender Personen
  • wenn eine missbräuchliche Benutzung zu befürchten ist
  • wenn für die Benutzung am Ort kein geeigneter Raum vorhanden ist
  • wenn keine ständige Aufsicht gewährleistet werden kann
  • wenn der Benutzer die zur Archivbenutzung erforderlichen Kenntnisse nicht besitzt (z. B. Lesen können der sog. alten deutschen Schreibschrift wie Sütterlin oder Kurrent).

Hinsichtlich der Gebühren für Archivbenutzungen und Auskünfte wird auf die Mustergebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive  (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2013, S. A 32ff.) verwiesen.


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