Alle Nachrichten

Nachricht

Bereich

Kirchenleitung beschließt über rechtliche Umsetzung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt


28. September 2026

Landesbischof Bilz: Ich bin froh, dass der Weg nun geklärt ist

DRESDEN – In ihrer Sitzung am 25. September 2026 beschloss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens eine Verordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom 7. März 2026. 

Die Verordnung regelt die Zusammensetzung der Anerkennungskommission, die Auszahlung der Anerkennungsleistungen und die Aufgaben der Geschäftsstelle, welche durch die Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wahrgenommen werden sollen. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in Kraft. 

Landesbischof Tobias Bilz sagt: „Ich bin froh, dass damit nun der Weg geklärt ist, auf dem sich Betroffene sexualisierter Gewalt an die Landeskirche wenden können, um Anerkennungsleistungen nach dem im März beschlossenen Gesetz zu beantragen. Ich danke der Kirchenleitung für die intensive Befassung mit dem Thema und die klare Entscheidung für die Rechtsverordnung.“ Der nächste Schritt müsse nun die zügige Bildung der Unabhängigen Anerkennungskommission sein. 

Das Kirchengesetz zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens war am 7. März 2026 von der 28. Landessynode beschlossen, am 29. Mai 2026 von Landesbischof Tobias Bilz unterzeichnet und am 12. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht worden. 

 

 

Teilen Sie diese Seite