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Landessynode beendet Herbsttagung
18. November 2024
DRESDEN - Am 18. November 2024 ging die Herbsttagung der 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu Ende. Die Landessynode beschloss den Haushalt 2025, zwei weitere Kirchengesetze sowie eine Änderung des Landes-kirchensteuerbeschlusses. Darüber hinaus standen der Bericht des Landesbischofs, der Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes, die Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes sowie weitere Anträge aus den synodalen Ausschüssen auf der Tagesordnung.
Bericht des Landesbischofs
In seinem Bericht zu „Möglichkeiten, die uns gegeben sind“ ging Landesbischof Tobias Bilz anhand eines Bibelzitates aus der Offenbarung des Johannes auf Aspekte und Wesensmerkmale einer Kirche ein, die für ihn aktuell hohe Bedeutung haben. So sei es aus der eigenen Erfahrung des Gesehenwerdens durch Gott wichtig, dass stärker als bisher die Einzelnen mit ihrem Engagement in Kirche und Gesellschaft gesehen und anerkannt würden. Wenn die Kirche gleichzeitig als ein offener Raum und ein Schutzraum gestaltet werde, könne sie zu einem Rückzugsort für Entmutigte werden, so der Landesbischof. „Zugleich gewinnt eine kleiner werdende Kirche neue Bedeutsamkeit, wenn sie sie sich nicht auf sich selbst zurückzieht, sondern Sinnfragen thematisiert und für Menschen da ist, die nicht gesehen werden“, macht er deutlich. Es sei wichtig, dass sich in der Kirche unterschiedliche Menschen und Milieus begegneten und es brauche Begegnungsgelegenheiten zu denen, die eigentlich Begegnung vermeiden wollen. Er setzte sich in seinem Bericht dafür ein, dass die Weitergabe des Glaubens an die nächste Generation und die großartige Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Evangelischen Kindertagesstätten und Schulen weiter Priorität in der Landeskirche haben. Ebensolches gelte für die Prävention sexualisierter Gewalt und den Klimaschutz. Beides dürfte nicht nur als notwendige Pflichtaufgabe, sondern als Auftrag Gottes verstanden werden. Im Blick auf die Struktur der Kirche zeichnete er das Bild eines dreidimensionalen Raumes, in dem praktikable Strukturen, relevante Inhalte und personale Aspekte zusammenwirken.
Haushalt 2025 verabschiedet
Nach intensiver Debatte wurde der Haushalt für das Jahr 2025 mit einem Gesamtvolumen von 248 Millionen Euro verabschiedet. Das Haushaltvolumen ist damit um sechs Millionen Euro geringer als das des Haushalts des aktuellen Jahres. Geplant werden darin 130 Millionen Euro Kirchensteuereinnahmen. 48,6 Millionen Euro an Einnahmen kommen aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und 29,1 Millionen Euro aus den Staatsleistungen.
Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses und weiterer Kirchengesetze
Neben dem Haushaltgesetz beschloss die Landessynode noch zwei weitere Kirchengesetze und eine Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses.
Mit dem Beschluss zur Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wurde die Tabelle für das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe angepasst. Durch die Anhebung aller Stufen der Bemessungsbasis um jeweils 10.000 € ab 1.1.2025 werden künftig die vom besonderen Kirchgeld betroffenen Steuerpflichtigen entlastet. Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe kommt immer dann zur Anwendung, wenn der der Kirche angehörende Ehepartner der Partner mit gar keinem oder einem weit geringeren Einkommen ist und die Ehepartner sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen.
Die Landessynode verabschiedete weiter das Kirchengesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (DRÄG 2024). Mit ihm werden verschiedene Änderungen im Dienst- und Versorgungsrecht umgesetzt, die u.a. durch die gemeinsame Pfarrausbildung mit der Ev.-Luth. Kirche in Bayern veranlasst wurden. Darunter zählt beispielsweise die Verkürzung des Vikariates auf zwei Jahre (bisher 2,5 Jahre) und die Ermöglichung eines Vikariates in Teilzeit aus familiären Gründen. Weiter werden in dem Artikelgesetz auch Regelungen zum Teildienst während der Elternzeit sowie zur Erleichterung des Personalwechsels zwischen staatlichem und kirchlichem Dienst getroffen.
Mit der Zustimmung zum Kirchengesetz zur Änderung der Kirchgemeindeordnung gibt die Landessynode größeren Kirchgemeinden, Kirchspielen und Kirchgemeindebünden die Möglichkeit, durch die veränderte Zeichnungsbefugnis (Delegierung von Vollmachten) flexibler auf die im Alltag notwendigen Zeichnungserfordernisse einzugehen und rechtsverbindliche Erklärungen auch in elektronischer Form abzugeben. Im Kirchenbezirksgesetz soll geregelt werden, dass Einladungen zu Gremiensitzungen auch in elektronischer Form erfolgen können und auch hier die Erteilung von Vollmachten zur Rechtsvertretung erfolgen kann.
Das der Landessynode zur Beratung vorliegende Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenverfassung verfehlte in der Schlussabstimmung knapp die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. In der Landessynode war die vorgeschlagene Einfügung des Satzes „Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Miteinander ein.“ zuvor intensiv und kontrovers beraten worden.
Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes
Nachdem die Landessynode 2018 ein Klimaschutzkonzept beauftragt hatte, wurde das fertige Konzept auf der Herbsttagung vorgestellt. Mit der Annahme eines Wortes der Landessynode zum Klimaschutzkonzept dankte die Landessynode dem Landeskirchenamt für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes. Sie formulierte weiter: „Wir begrüßen und unterstützen es als Instrument für den verantwortungsvollen Umgang mit der uns von Gott anvertrauten Schöpfung. Damit sehen wir uns in der Gemeinschaft mit den Kirchen weltweit in ihrem Bemühen um Schöpfungsbewahrung und Gerechtigkeit. Das Konzept ist eine Grundlage für effizientes Wirtschaften und hilft uns, klug mit unseren knapper werdenden Ressourcen umzugehen.“ Die Landessynode ermutigte alle Kirchgemeinden, Werke und Einrichtungen, das Konzept umzusetzen.
Weitere Beschlüsse
Auf Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses stimmte die Landessynode der befristeten Errichtung einer Stelle "Nachwuchsgewinnung für kirchliche Berufe" im gehobenen Dienst beim Landeskirchenamt zu. Mit der Stelle sollen die vielfältigen Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung gebündelt, koordiniert, unterstützt und begleitet sowie neue Formen und Möglichkeiten zur Gewinnung von Nachwuchs erschlossen werden.
In einem weiteren Beschluss bat die Landessynode das Landeskirchenamt, die Nutzung der digitalen Stellenbörse der Diakonie Deutschland und der EKD vorzubereiten.
Weitere Beschlüsse beinhalteten Prüfaufträge an das Landeskirchenamt u.a. im Blick auf die Einführung einer bargeldlosen digitalen Kollekte. Die Kirchenleitung wurde gebeten, sich mit verschiedenen Einzelfragen im Hinblick auf die Erweiterung der Zugänge zum Verkündigungsdienst zu beschäftigen.
Berichterstattung der Herbsttagung im Überblick: