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Landessynode beendet Herbsttagung und beschließt Haushalt 2026 und Kirchengesetze


18. November 2025

Leitungsamt im Kirchenvorstand erfährt eine positive und theologisch begründete Vergewisserung

DRESDEN - Am 17. November 2025 ging die Herbsttagung der 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu Ende. Die Landessynode beschloss den Haushalt 2026 und vier weitere Kirchengesetze. Darüber hinaus standen der Bericht des Landesbischofs, der Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes, die Vorstellung der Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission in Sachsen sowie weitere Anträge aus den synodalen Ausschüssen auf der Tagesordnung.

Bericht des Landesbischofs

Seinen Bericht stellte Landesbischof Tobias Bilz in diesem Jahr unter das Thema „Auf dem Weg der Erneuerung“ und unter das Bibelwort „Und der auf dem Thron saß, sprach: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offb 21, 5). Dabei erläuterte er, dass ihn u.a. der Zukunftsprozess „Kirche im Wandel“ und die vielfältigen Rückmeldungen auf den Zwischenbericht zu diesem Blick in die Zukunft inspiriert haben. Ausgehend von dem Bibelwort, welches auch die Jahreslosung für das Jahr 2026 ist, entfaltet Landesbischof Bilz in seinem Bericht seine Gedanken zur Erneuerung in fünf Schritten. Es gehe darum, die Notwendigkeit der Erneuerung zu erkennen, im Persönlichen wie auch in der Kirche, den christlichen Glauben als Erneuerungsbewegung zu verstehen, sich selbst in Frage stellen zu können, sich in einer Kooperationsgemeinschaft mit Gott wahrzunehmen und so zu handeln – und in Erwartung zu leben. Zum Bericht des Landesbischofs.

Haushalt 2026 verabschiedet

Die Landessynode beschloss den Haushalt für das Jahr 2026 mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. Geplant werden darin 132 Millionen Euro Kirchensteuereinnahmen (netto), 48,6 Millionen Euro an Einnahmen aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und 29,1 Millionen Euro aus Staatsleistungen. Einsparmaßnahmen betreffen in diesem Haushalt insbesondere den Bereich des kirchlichen Bauwesens.

Weitere Kirchengesetze

Neben dem Haushaltgesetz beschloss die Landessynode noch vier weitere Kirchengesetze. Die Vorlagen der Kirchengesetze befinden sich auf der Unterseite zur Landessynode.

Mit der Änderung des Kirchengesetzes über die Einführung der neu bearbeiteten Ausgabe des Ersten Teilbandes des Vierten Bandes der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ und der Kirchgemeindeordnung beschloss die Landessynode nach intensiver Beratung in erster und zweiter Lesung ein Artikelgesetz, mit dem das für die gesamte Kirche wichtige Leitungsamt im Kirchenvorstand eine positive und theologisch begründete Vergewisserung erfährt. Dafür wurde eine Ergänzung des Gelöbnistextes (Artikel 1) und eine Erweiterung und Präzisierung der Kirchgemeindeordnung (Artikel 2) beschlossen.

„Die Landeskirche braucht in den Kirchenvorständen Menschen, die sich vor Ort für ihre Kirche und die vielfältigen Aufgaben in den Kirchgemeinden einsetzen möchten. Die Landessynode schaut auf dieser Tagung noch einmal auf das, was diese Aufgabe und die Menschen, die sie wahrnehmen, auszeichnen soll“, so erläutert Superintendent Dr. Jochen Kinder in seiner Einbringung. „Gleichzeitig ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig zu regeln, wie mit Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern bzw. Kandidatinnen und Kandidaten umgegangen werden soll, die den hierfür benannten Kriterien zuwiderhandeln und sich z.B. menschenfeindlich oder herabwürdigend öffentlich äußern“, so Dr. Kinder. Für einem solchen konkreten Fall werde in dem Kirchengesetz ein Verfahren beschrieben, das ausgehend von Gesprächen und unter Beteiligung verschiedener Personen im Einzelfall auch eine Enthebung vom Amt oder Nichtzulassung zur Wahl ermögliche. „Dabei geht es nicht um eine Gesinnungsprüfung, sondern um eine gemeinsame Klärung konkreter nachprüfbarer Tatsachen, ohne deren Vorliegen ein solches Verfahren nicht stattfindet“, betont Dr. Kinder. Die damit verbundene Handlungsfähigkeit, die sich an theologischen Kriterien und biblischen Leitlinien des Umgangs orientiere, hätte es bisher in Kirchgemeinden nicht gegeben. Der gemeinsame Abwägungsprozess habe nun ergeben, diese Möglichkeit gesetzlich zu regeln.

Mit der Änderung des Kandidatengesetzes wird den Vikarinnen und Vikaren der sächsischen Landeskirche künftig das Taufen und Einsetzen des Abendmahls ermöglicht. Damit wird eine Einheitlichkeit mit den Regelungen anderer Landeskirchen hergestellt, wo dies bereits möglich ist. Das Vikariat ist eine Zeit, in der die angehenden Pfarrpersonen alle Vollzüge und Kompetenzen ihres künftigen Berufes unter Anleitung von Mentorinnen und Mentoren erlernen und einüben müssen. Dazu gehört auch das Spenden der Sakramente.

Mit der Änderung des Kirchengesetzes über Rechtsstrukturen auf der Kirchgemeindeebene wird die Teilnahme von Synodalen an Sitzungen des Kirchenvorstandes ihrer Heimatgemeinden auch in Schwesterkirchverhältnissen und Kirchgemeindebünden geregelt.

Durch die Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes werden neue Regelungen für die Arbeit des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) eingeführt. Hierbei geht es insbesondere um Regelungen zur Freistellung der Mitglieder des Gesamtausschusses und die damit verbundene Kostenerstattung für die Dienstgeber der Mitglieder.

Vorstellung der Unabhängigen Regionalen Anerkennungskommission Sachsen

Die Arbeit der im April 2025 gegründeten Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission Sachsen (URAK) stand am Montagmorgen auf der Tagesordnung. Die Vorsitzende der URAK Sachsen, Prof. Dr. Heide Glaesmer, erläuterte den Auftrag und die konkreten Aufgaben der Kommission. So gehe es zum sowohl um das quantitative Erfassen der Fälle sexualisierter Gewalt im Bereich der Landeskirche und der Diakonie in Sachsen als auch um die qualitative Erforschung von strukturellen Bedingungen und Hintergründen für Taten sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie.

Die Kommission besteht aus sieben Personen. Neben zwei Betroffenen von sexualisierter Gewalt gehören drei unabhängige Experten bzw. Expertinnen dazu, die vom Freistaat Sachsen benannt wurden sowie eine Vertreterin der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen und einem Vertreter der Diakonie. Nach Prof. Dr. Glaesmer werden die beiden ersten Vorhaben der URAK die Errichtung eines Zeitzeugenportals und die Initiierung von vertraulichen Anhörungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie (in Sachsen) sein.
Zur Präsentation der URAK

Weitere Beschlüsse der Landessynode

Die Synode stimmte einem Antrag des Bildungs- und Erziehungsausschusses zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie der EKD zu, mit das Landeskirchenamt gebeten wird, bis zur Sondertagung der 28. Landessynode im März 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt vom 21. März 2025 für die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens umsetzt.

Auf Antrag des Diakonie-Ausschusses bat die Landessynode das Landeskirchenamt, eine Imagekampagne für die ehrenamtliche Unterstützung der Seelsorge in Kliniken zu initiieren.

Die Landessynode beschloss auf Vorschlag des Präsidiums außerdem eine Veränderung der Geschäftsordnung der Landessynode. Damit verbunden ist die Zusammenlegung des Rechtsausschusses mit einem bisher noch nicht ständigen Verfassungsausschuss zu einem „Verfassungs- und Rechtsausschuss“ für die Gegenstände der Kirchengesetzgebung sowie die Zusammenlegung des sozialethischen Ausschusses mit dem Diakonie-Ausschuss zu einem „Ausschuss für Fragen des diakonischen Auftrags und der gesellschaftlichen Verantwortung der Kirche“. Weiter wird die Zahl der Ausschussmitglieder und die dauerhafte Nutzung des digitalen Tagungskonferenzsystems geregelt.

Die gesamte Berichterstattung befindet sich auf der EVLKS-Webseite.

 

Präsidium während der Herbsttagung der 28. Landessynode

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