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Landessynode beschließt Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie und Aufträge zum Prozess »Kirche im Wandel«
07. März 2026
Kirchenleitung wird um Steuerung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses gebeten
DRESDEN – Am 6. und 7. März 2026 kam die 28. Landessynode zu einer letzten Sondertagung in ihrer Legislatur zusammen. Den Schwerpunkt der Beratungen bildeten der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« mit dem Titel »Beziehungsräume stärken – Strukturen vereinfachen – Einheit erhalten«. Die Kirchenleitung hatte den Bericht an die 28. Landessynode übergeben mit der Bitte, ihn zu beraten und erste konkrete Arbeitsaufträge an die Kirchenleitung zu beschließen. Dieser Bitte kam die Landessynode nach und fasste folgenden Beschluss:
- Die Synode dankt der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« für die Erarbeitung und der Kirchenleitung für die Zuleitung des Berichtes. Die Landessynode dankt darüber hinaus allen, die sich am Resonanzprozess nach der Vorlage des Zwischenberichts eingebracht und damit ihre Verbundenheit zur Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und den Willen zur Mitgestaltung des künftigen Weges zum Ausdruck gebracht haben.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, den aktuell notwendigen weiteren Kommunikations- und Beteiligungsprozess schnellstmöglich zu initiieren und zu steuern. Die Ergebnisse werden der Landessynode zu ihrer Herbsttagung 2026 vorgelegt. Darüber hinaus wird sie gebeten, eine Begleitstruktur einzusetzen, die theologische Fragestellungen bedenkt, diskutiert und in den Prozess einspeist.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 einen Planungsentwurf für den vor uns liegenden Weg vorzulegen. Darin sollen insbesondere die Zeitstruktur, die Prozesssteuerung, der Finanz- und Ressourcenrahmen sowie die zukünftigen Kommunikations- und Beteiligungsformate für diesen Weg enthalten sein.
- Die Landessynode begrüßt den Ansatz des Berichts, das geistliche Leben und Gemeinschaft auf der Ortsebene in unterschiedlichen Formen zu stärken. Die Kirchenleitung wird darum gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 auf der Grundlage der Vorschläge des Berichts eine Prüfvorlage zur möglichen Rechtsgestalt der Regionalkirchgemeinden sowie der Kirchorte und Ortskirchgemeinden, einschließlich der nichtparochialen Verkündigungs- und Vergemeinschaftungsformen, vorzulegen.
Diese Prüfvorlage soll zugleich eine Einschätzung beinhalten, welche konkreten Einsparungen durch die verschiedenen im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwarten sind. Zudem soll die Prüfvorlage ein Modell beinhalten, welches es den Kirchgemeinden, unabhängig von ihrer Größe, weiterhin ermöglicht, den Status der »Körperschaft des öffentlichen Rechtes« zu wahren.
Weiter beriet die 28. Landessynode über die Umsetzung der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt. Ein entsprechender Gesetzentwurf lag als selbständiger Antrag aus den Reihen der Landessynode vor. Nach Beratungen und erster Lesung, welche zum Großteil in nichtöffentlicher Sitzung stattfanden, wurde das Kirchengesetz zur Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens am 7. März 2026 in zweiter Lesung mit großer Mehrheit beschlossen. Mit ihm übernimmt die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens im Rahmen des geltenden Rechts für ihren Bereich die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt vom 21. März 2025 (ABl. EKD S. 53) ohne Änderungen als unmittelbar geltendes Recht.