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Betroffene sexualisierter Gewalt treffen sich zu Workshop


11. März 2025

DRESDEN - Im Rahmen der Vorbereitung zum Start der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) in Sachsen laden die sächsische Landeskirche und die Diakonie Sachsen alle Betroffenen, welche sexualisierte Gewalt im landeskirchlichen oder diakonischen Kontext erlitten haben, zu einem zweiten Betroffenenworkshop ein. Auf dem Workshop am 5. April 2025 in Meißen wird über den aktuellen Stand der URAK in Sachsen sowie über die Mitwirkung Betroffener informiert. So können die Betroffenen eine Betroffenenvertretung wählen und aus dieser dann ihre URAK-Vertreter benennen. Die Betroffenenvertretung begleitet die Arbeit der URAK.

Die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission hat die Aufgabe, sexualisierten Missbrauch in Kirche und Diakonie unabhängig und transparent aufzuarbeiten. Die URAK in Sachsen wird neben zwei Betroffenen von sexualisierter Gewalt aus drei unabhängigen Experten bzw. Expertinnen bestehen, die vom Freistaat Sachsen benannt werden. Außerdem gehören ihr zwei Vertreter von Kirche und Diakonie an.

Hintergrund ist die Gemeinsame Erklärung von EKD, Diakonie Deutschland und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), die im Dezember 2023 unterzeichnet wurde. Sie regelt die Gründung der URAKs und den Aufarbeitungsprozess. Bundesweit entstehen insgesamt neun URAK-Verbünde. Die Gründung folgt einem konkreten Ablauf, den alle Landeskirchen und diakonischen Verbände einzuhalten haben, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. In Sachsen hat es deshalb bereits 2024 ein „Forum für Betroffene“ sowie einen Workshop gegeben.

Die URAK in Sachsen startet, wenn alle Mitglieder benannt sind. Sie ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Betroffene, die an Aufarbeitung interessiert sind, können sich in der Geschäftsstelle der URAK melden.

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