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Hinweise zu Fällen sexualisierter Gewalt


07. November 2025

DRESDEN – Die sächsische Landeskirche hat Kenntnis von zwei Fällen sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitenden Verhaltens eines Pfarrers der Landeskirche.

Im ersten Fall, aus den 1980er Jahren während dessen Tätigkeit im damaligen Arbeitsbereich „Spielen und Gestalten“ (Laienschauspiel), hat sich eine betroffene Person im Jahr 2010 bei der Ansprech- und Meldestelle gemeldet. Im zweiten Fall meldete sich ein Betroffener im Jahr 2022 bei der Ansprech- und Meldestelle. Dieser betrifft sexualisierte Gewalt und grenzüberschreitendes Verhalten Anfang der 2000er Jahre durch dieselbe Person, im Rahmen der Christmette in der Dresdner Kreuzkirche. In beiden Fällen war zum Zeitpunkt der Meldung der Beschuldigte bereits verstorben.

Alle Meldungen an die Ansprech- und Meldestelle unterliegen der Vertraulichkeit. Einen öffentlichen Hinweis dazu hat es damals nicht gegeben.

Nachdem die Ansprech- und Meldestelle im Oktober 2025 einen externen Hinweis erhielt, dass in der Kreuzkirche im Rahmen einer Begleitveranstaltung zu einer bestehenden Ausstellung ein Pfarrer besonders gewürdigt werden soll, dem Vorwürfe sexualisierter Gewalt gemacht worden wären, informierte die Ansprech- und Meldestelle die Landeskirche. In der Folge wurde die Veranstaltung abgesagt und ein entsprechender Hinweis auf die Website der Kirchgemeinde Johannes-Kreuz-Lukas gesetzt. Auch in der Ausstellung zum Kunstdienst in der Dresdner Kreuzkirche wurden Hinweistafeln mit Informationen ergänzt.

Beide Fälle sind in der Gesamtzahl der Fälle sexualisierter Gewalt enthalten und beide wurden auch an die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) übergeben, die seit April 2025 für die transparente und unabhängige Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der Sächsischen Landeskirche und der Diakonie Sachsen zuständig ist. Aktuell geht die Landeskirche von mindestens 135 Betroffenen und 76 Beschuldigten im Zeitraum von 1946 bis 1. April 2025 aus.

Bitte um Unterstützung

Wenn Sie selbst von solchen Übergriffen betroffen waren oder davon Kenntnis haben, können Sie sich an die Ansprech- und Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wenden:

Telefon: 0351 4692-106 | E-Mail: ansprechstelle@evlks.de

Seit der Einrichtung der Unabhängigen Anerkennungskommission (UAK) im Jahr 2020 haben die Betroffenen die Möglichkeit, Anerkennungsleistungen zu erhalten, wenn die strafrechtliche Verfolgung des Beschuldigten nicht mehr möglich ist.

Dazu berät die Ansprech- und Meldestelle alle Betroffenen, die sich bei ihr melden. Es geht hier darum, Betroffene über die vorhandenen Wege, Möglichkeiten, Hilfs- und Beratungsangebote sowie die Aufgaben der Unabhängigen Anerkennungskommission zu informieren.

Die unabhängige Anerkennungskommission arbeitet eigenständig, weisungsunabhängig und die beteiligten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Neben der Unterstützung Betroffener ist der Landeskirche die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt wichtig.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei einer nichtkirchlichen Anlaufstelle kostenlos und anonym beraten zu lassen:

Telefon: 0800 5040112 | E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help

Online: https://www.anlaufstelle.help/

Weitere Informationen

 

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