Kirche als Schutzraum
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.
Verantwortung der Kirche
In der Kirche begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben, in evangelischen Kindergärten und Schulen oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens verpflichtet sich durch die Erstellung von Schutzkonzepten und durch koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt.
- Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom 11. Juli 2021
- Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz gegen sexualisierte Gewalt
- Struktur und Zuständigkeiten für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Arbeitshilfen
Aktiv gegen Gewalt
Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Das vorliegende Rahmenschutzkonzept beschreibt die Grundlagen aktiver Präventions- und Interventionsarbeit und bezieht sich auf die Grundlagen der geltenden Recht-sprechung, des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und der entsprechenden Rechtsverordnungen.
Seiten: 32 // Datei: pdf 1 MB
Informationen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
Die Broschüre enthält hilfreiche Aussagen über Gegenstand und Auswirkungen sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen sowie Belästigungen Erwachsener. Aufgrund des Erscheinungsdatums ist sie nach heutigen Erkenntnissen aber nicht vollständig und der Abschnitt zur gesetzlichen Einordnung ist veraltet. Es wird an einer Neuauflage gearbeitet, die im Laufe des Jahres 2024 erscheinen wird.
Datei: pdf 312 KB
Arbeitshilfe zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
Die Kinder- und Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit. Ein kritischer Blick auf die eigene Arbeit und die eigenen Strukturen ist deshalb unerlässlich. Nur so lassen sich mögliche Gefährdungsräume aufspüren. Die Arbeitshilfe dient der Orientierung und Unterstützung der Arbeit vor Ort.
Bereich
Links
- "Hinschauen - helfen - handeln" Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt
- Kampagne "Kein Raum für Missbrauch"
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Landeskirche informiert über Fälle sexueller Gewalt
- Bericht von Präsident Vollbach auf der Frühjahrstagung 2024