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Prävention, Intervention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Prävention

Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Bereich

FAQ

Allgemeine Fragen

Abstinenzgebot

In vielen Aufgabenbereichen kirchlicher Arbeit gibt es Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse – insbesondere in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen sowie in Seelsorge und Beratungskontexten. Dort gilt das Abstinenzgebot. Es bedeutet, dass sexuelle Kontakte in jeder Form mit dem kirchlichen Schutzauftrag nicht vereinbar und daher verboten sind.

Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse dürfen nicht für sexuelle Kontakte, zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse oder andere grenzüberschreitende Wünsche missbraucht werden.

Das Abstinenzgebot gilt laut Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Sachsen nur dann, wenn Macht-, Abhängigkeit und Vertrauensverhältnisse vorliegen, wie sie in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen sowie in Seelsorge und Beratungssituationen entstehen.

Rein arbeitsrechtliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, etwa zwischen einer Vorgesetzten / einem Vorgesetztem und Mitarbeitenden fallen nicht darunter.

Abstandsgebot

Eine professionelle Balance von Nähe und Distanz ist zu wahren. Dabei ist das persönliche Nähe- und Distanzempfinden des Gegenübers zu berücksichtigen.

Gerade in der Schulung zum Verhaltenskodex werden Nähe und Distanz besprochen und in Übungen ausprobiert. Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, jedoch sind Achtsamkeit und persönliche Grenzen ein guter Maßstab hier in ein professionelles Miteinander zu kommen.

Fragen zum Schutzkonzept

Ein Schutzkonzept allein, vielleicht sogar nur auf dem Papier, verhindert kein Fehlverhalten. Es muss im Alltag gelebt werden. Derzeit gelten Schutzkonzepte als die stärksten Instrumente im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Dabei gibt es kein Konzept für alle nur zum Kopieren. Es braucht ein auf die Strukturen und Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept für die Gemeinde- und Jugendarbeit, Schulen, Werke und diakonische Einrichtungen, um einige Beispiele zu nennen. Was es allerdings gibt, sind vordefinierte Schritte für die Entwicklung.

Erst bilden Menschen aus unterschiedlichen Bereichen der Organisationseinheit eine Arbeitsgruppe und Besprechen die Bausteine eines Schutzkonzeptes. Danach werden die Potenzial- und Risikoanalyse sich vorgenommen. Darauf baut gemeinsames neues Wissen rund um sexualisierte Gewalt auf. Man klärt die fachlichen Rollen, vereinbart grenzachtende Regeln zum Schutz. Im Prozess geht es auch darum, sprachfähig und aufmerksam zu werden für das komplizierte Thema.

Alle in der Gemeinschaft, auch Kinder und Jugendliche, sind zu beteiligen am grenzachtenden Umgang und an der Aufmerksamkeit für den bestmöglichsten Schutz. Denn: Darf ich etwas sagen? Wen spreche ich an? Nur wer das weiß, kann im entscheidenden Moment Hilfe holen oder sich anvertrauen.

Das Beschwerdeverfahren regelt den Weg einer Beschwerde. Wo und bei wem kann ich mich beschweren? Wie bekomme ich eine Rückmeldung zu meinem Anliegen? Die Organisation ist verpflichtet, diese Möglichkeiten allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen und Personen zur Bearbeitung zu benennen. Dieser Punkt wird im Schutzkonzept aufgeführt.

Die Handlungsleitfäden regeln den Weg, wie Missstände bezüglich der Vermutung von sexualisierter Gewalt bearbeitet, Sachverhalte geklärt und notwendige Meldepflichten und Maßnahmen umgesetzt werden.

Die in den Schutzkonzepten aufgelisteten präventiven Bausteine und Maßnahmen brauchen eine Einbindung in ein sexualpädagogisches Konzept, um im täglichen Umgang miteinander Wirkung entfalten zu können. Auf der Grundlage des Wissens, dass Sexualität eine gute Gabe Gottes ist, stellt ein solches Konzept die Basis für eine gemeinsame Haltung im Umgang mit dem Thema Sexualität dar. Es werden Maßnahmen beschrieben, die Ängste nehmen, Sprachbarrieren überwinden und Mitarbeitenden helfen, Situationen zu erkennen, die sexualisierte Übergriffe begünstigen können.

Wie ein Schutzkonzept genau aussieht, hängt davon ab, für welchen Träger es gilt. Die Entwicklung und fortlaufende Thematisierung ist Leitungsaufgabe.

Beispiel: Der Kirchenbezirk erstellt ein trägerspezifisches Schutzkonzept. Dieses wird in der Bezirkssynode vorgelegt und beschlossen.

Das Schutzkonzept des Kirchenbezirkes, der Einrichtung oder des Werkes, wird der Referentin der Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt vor dem Beschluss zur fachlichen Einschätzung vorgelegt.

In den Kirchgemeinden ist den jeweilig verantwortlichen Präventionsbeauftragten vor dem Beschluss durch das Leitungsgremium das Schutzkonzept zur fachlichen Einschätzung vorzulegen.

Das Schutzkonzept muss danach allen Interessierten leicht und in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.

Fragen zum Themenbereich Verdacht – Vorgehen – Intervention

In allen Fällen ist es zunächst wichtig, den Verdacht zu dokumentieren und aufzuschreiben, worum es geht. Wann und wo habe ich etwas Auffälliges beobachtet? Wer war beteiligt? Was genau habe ich wahrgenommen? Das hilft in jedem Fall für weitere Gespräche, die unbedingt notwendig sind. Ich kann mich in der landeskirchlichen Ansprechstelle beraten lassen. Dort erhalte ich Beratung, Unterstützung bei der Einschätzung der Situation und Hilfe im Hinblick auf weitere Handlungsmöglichkeiten. Dafür stehen auch die Handlungsleitfäden zur Verfügung. Ein begründeter Verdacht ist immer der landeskirchlichen Meldestelle zu melden.

Zunächst ist es wichtig, gemeinsam mit der Person, die mir von einer auffälligen Situation berichtet, den Verdacht zu dokumentieren und aufzuschreiben, worum es genau geht. Wann und in welchen Zusammenhang wurde welches auffällige Verhalten beobachtet? Wer war beteiligt? Dies hilft, bei weiteren Gesprächen sachlich zu bleiben und nicht auf die Gefühle angewiesen zu sein. Dazu ist es wichtig, sich im Gespräch mit Schutzbefohlenen nicht darauf einzulassen, dass die Beobachtung ein Geheimnis sei und ich niemanden etwas davon erzählen darf. Es ist sinnvoll, deutlich zu machen, dass alle Schutzbefohlenen ein Recht auf Schutz haben und eine angemessene Klärung der Situation und das Einleiten von Hilfe nur gemeinsam mit Fachkräften möglich sind. In jedem Fall sollte ich mir als nächsten Schritt selbst Hilfe holen. Zunächst ist es wichtig, gemeinsam mit der Person, die mir von einer auffälligen Situation berichtet, den Verdacht zu dokumentieren und aufzuschreiben, worum es genau geht. Wann und in welchen Zusammenhang wurde welches auffällige Verhalten beobachtet? Wer war beteiligt? Dies hilft, bei weiteren Gesprächen sachlich zu bleiben und nicht auf die Gefühle angewiesen zu sein. Dazu ist es wichtig, sich im Gespräch mit Schutzbefohlenen nicht darauf einzulassen, dass die Beobachtung ein Geheimnis sei und ich niemanden etwas davon erzählen darf. Es ist sinnvoll, deutlich zu machen, dass alle Schutzbefohlenen ein Recht auf Schutz haben und eine angemessene Klärung der Situation und das Einleiten von Hilfe nur gemeinsam mit Fachkräften möglich sind. In jedem Fall sollte ich mir als nächsten Schritt selbst Hilfe holen.

 

Sexualisierte Gewalt unter Schutzbefohlenen ist genauso konsequent zu unterbinden wie alle anderen Fälle von Übergriffen. Eine Beobachtung oder ein Verdacht ist ebenso gründlich zu dokumentieren und je nach Fall der Gruppenleitung, der Leitung der Einrichtung, oder den Präventionsbeauftragten im Kirchenbezirk mitzuteilen. An erster Stelle stehen der Schutz und die Unterstützung der von den Übergriffen betroffenen Person. Bei sexualisierter Gewalt unter Schutzbefohlenen, insbesondere wenn es um Kinder und Jugendliche geht, ist zu prüfen, ob pädagogische Maßnahmen eine realistische Option sind, eine Verhaltensänderung zu erreichen. Maßnahmen sind in jedem Fall mit der Leitung der Einrichtung zu besprechen und auch die Gruppe selbst mit einzubeziehen, um langfristig zu erreichen, dass alle gemeinsam Grenzüberschreitungen und Übergriffe niemals dulden. Falls keine Aussicht besteht, dass pädagogische Maßnahmen eine Verhaltensänderung bewirken können, greifen weitere im Handlungsleitfaden festgelegte Maßnahmen.

Das Interventionsteam agiert als beratende Stelle. Die Arbeit im Team entlastet die Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtungsleitung.

Das Interventionsteam sollte aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen bestehen.

Die Zusammensetzung des Interventionsteams soll unabhängig möglicher Verdachtsfälle im Schutzkonzept festgelegt werden, damit bei einer Meldung das Team unverzüglich zusammentreten kann. Unterschiedliche Konstellationen verlangen unterschiedliche Zusammensetzungen.

Fragen zu Schulungen

Das Kirchengesetz sieht vor, dass alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie Honorarkräfte geschult werden. Die Schulungen werden von den Präventionsbeauftragten und/oder von ihnen geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt. Es geht um die Einführung des Verhaltenskodex und um eine Sensibilisierung für das Thema, das bedeutet für alle, dass sie wissen, was zu tun ist bzw. an wen sie sich wenden können, wenn sie etwas wahrnehmen. Der Verhaltenskodex wird nach absolvierter Schulung unterzeichnet.

Wir empfehlen eine Wiederholung aller drei Jahre.

Fragen zum Verhaltenskodex und erweiterten Führungszeugnis

Ja, das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sieht einen für alle beruflich und ehrenamtlich tätigen Personen geltenden Verhaltenskodex vor, der nach einer entsprechenden Schulung zu unterzeichnen ist.

Regeln müssen eingeübt werden, es fühlt sich nur am Anfang seltsam an. Der bewusste Umgang mit Nähe und Distanz will keinen Menschen einengen.

Jedoch sichern die klaren Regeln alle ab – ganz besonders die, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Es bietet Orientierung und mögliche Sicherheit. Nach der Grenze zu fragen, ist nicht so schwer, wie oft gedacht: Möchtest du das? Darf ich dir helfen? Ist das zu nah? Ein Nein sollte ohne negative Reaktion möglich sein.

Die zur Vorlage verpflichtete Person beantragt ihr erweitertes Führungszeugnis selbst bei der kommunalen Verwaltung. Für Ehrenamtliche ist die Beantragung kostenlos. Die ehrenamtliche Person bekommt dafür von der zuständigen Stelle (Träger, wo das Ehrenamt ausgeübt wird) eine Bestätigung über die Rechtsgrundlage und die Tatsache, dass die betreffende Person bekannt ist und ein Ehrenamt ausübt. Beruflich Mitarbeitende erhalten eine Aufforderung durch den Arbeitgeber in schriftlicher Form mit Hinweis auf das Kirchengesetz. Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber.

Alle beruflich Mitarbeitende müssen grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das gilt auch für Beschäftigte im Rahmen eines Freiwilligendienstes oder einer Angelegenheit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches. Ebenso gilt es für Praktikantinnen und Praktikanten.

Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden wird nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen entschieden. Jede Ausnahmeregelung muss im Schutzkonzept dokumentiert und begründet werden.

Für die Einholung von erweiterten Führungszeugnissen von beruflich Mitarbeitenden ist in der Regel die jeweilige Personalabteilung zuständig. Für die Einholung von erweiterten Führungszeugnissen von ehrenamtlich Mitarbeitenden muss jede Gemeinde/ Einrichtung eine Person beauftragen, welche berechtigt ist, diese Einsichtnahme zu dokumentieren.

Bei Beruflich Mitarbeitenden

Erweiterte Führungszeugnisse ohne relevanten Eintrag:

  • Die Dokumentation hält fest, einen schriftlichen Vermerk mit folgenden Inhalten: Zeitpunkt der Einsichtnahme, Ausstellungsdatum, Tag der Vorlage, sowie der Vermerk, dass kein relevanter Eintrag vorliegt. Wiedervorlagedatum. Das wird in der Personalakte aufbewahrt.
  • Das erweiterte Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag, verbleibt bei der Person, welche es vorlegt. Die Daten der Dokumentation sind drei Monate nach Ende des Dienstverhältnisses zu löschen, aus Datenschutzgründen.

Erweiterte Führungszeugnisse mit relevantem Eintrag:

In diesem Fall darf das erweiterte Führungszeugnis im verfasst kirchlichen Bereich zunächst gespeichert werden (Kopie), da die Daten zur Verfolgung Arbeit – und dienstrechtlicher Schritte benötigt werden.

Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden

Erweiterte Führungszeugnisse ohne relevanten Eintrag:

Das erweiterte Führungszeugnis verbleibt bei den Ehrenamtlichen.

Die Dokumentation hält fest, einen schriftlichen Vermerk mit folgenden Inhalten: Zeitpunkt der Einsichtnahme, Ausstellungsdatum, Tag der Vorlage, sowie der Vermerk, dass kein relevanter Eintrag vorliegt.

Es darf der Wiedervorlagetermin vermerkt werden. Die Daten der Dokumentation sind drei Monate nach Ende der Tätigkeit zu löschen, aus Datenschutzgründen.

Erweiterte Führungszeugnisse mit relevantem Eintrag:

Soweit es zum Ausschluss der Person von der Tätigkeit, die Anlass zu der Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis gewesen ist, erforderlich ist, dürfen Einsichtnahme, Datum des Führungszeugnisses und im Sinne des Gesetzes relevante rechtskräftige Verurteilung vermerkt werden.

Der Träger der Einrichtung bzw. der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, die zur Vorlage verpflichtete Person darauf hinzuweisen, dass sie ein neues erweitertes Führungszeugnis nach 5 Jahren vorlegen muss.

Der Unterschied zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis liegt in den enthaltenen Informationen.

Das einfache Führungszeugnis enthält nur Eintragungen für Verurteilungen, die mehr als 90 Tagessätze betragen.

Das erweiterte Führungszeugnis umfasst zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen sowie Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr im normalen Führungszeugnis erscheinen. Es enthält auch alle Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit, unabhängig von der Schwere der Strafe.

Fragen zur Ansprech- und Meldestelle

Anja Philipp
Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt in der EVLKS
Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692-106
Telefon Mobil: 0151 40724968
E-Mail: anja.philipp@evlks.de

Siehe auch die EVLKS-Webseite zum Thema: Intervention

 

Die Melde- und Ansprechstelle ist eine dem Schutz Betroffener verpflichtete Stelle und nimmt eine betroffenenorientierte Haltung ein. Sie ist verpflichtet, Hinweisen auf täterschützende Strukturen nachzugehen. Sie nimmt ihre Aufgaben selbständig und, in Fällen der Aufklärung von Vorfällen sexualisierter Gewalt, frei von Weisungen wahr und hat folgende Aufgaben: Sie

1. nimmt Meldungen von Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt entgegen, wahrt die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen und sorgt dafür, dass Meldungen bearbeitet und notwendige Maßnahmen der Intervention und Prävention veranlasst werden,

2. berät Mitarbeitende hinsichtlich ihrer Meldepflicht zur Einschätzung eines Vorfalls

3. unterstützt die Einrichtungen bei Vorfällen sexualisierter Gewalt im Rahmen des jeweils geltenden Notfall- und Handlungsplanes,

4. nimmt Anträge Betroffener auf Leistungen zur Anerkennung erlittenen Unrechts entgegen und leitet diese an die Unabhängige Kommission zur Entscheidung weiter,

5. sorgt dafür, dass die Einwilligung Betroffener vorliegt, wenn personenbezogene Daten weitergeleitet oder verarbeitet werden,

6. koordiniert ihre Aufgaben auf gesamtkirchlicher Ebene, indem sie in der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung auf der Ebene der EKD mitarbeitet.

Außerdem führt die Meldestelle eine Statistik.

Ja, die Meldestelle kann auf jeden Fall weiterhelfen. Sie können sich als betroffene Person an die Meldestelle wenden, sind aber dazu nicht verpflichtet. Als betroffene Person unterliegen sie nicht der Meldepflicht.

Fragen zur Seelsorge und Schweigepflicht

Pfarrerinnen und Pfarrer haben über alles zu schweigen, was ihnen in der Ausübung der Seelsorge anvertraut oder bekannt geworden ist. Werden sie von einer Person, die sich ihnen anvertraut hat, von der Schweigepflicht entbunden, sollen sie prüfen, ob und inwieweit sie Aussagen verantworten können. Die Entbindung der Schweigepflicht muss dokumentiert und nachweisbar sein. Für Pfarrerinnen und Pfarrer und Personen, denen ein besonderer Seelsorge Auftrag erteilt wurde, gelten die Regelungen des Seelsorgegeheimnisgesetzes.

Im staatlichen Bereich gibt es gesetzliche Vorschriften, die den Schutz besonderer Vertrauensbeziehungen gewährleisten sollen. Eine besondere Ausprägung hat dieser Schutz in der Regelung §203 StGB gefunden. Berufsgeheimnisträgergruppen sind zum Beispiel: Therapeutinnen und Therapeuten, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, ebenso Fachkräfte der Jugendberatungsstellen.

Fragen zu Präventionsbeauftragten und Prävention

Die Präventionsbeauftragten sind Lotsen im System. Sie schulen zum Verhaltenskodex und zum Schutzkonzept. Durch ihre Weiterbildungen sind sie in die Lage versetzt, Schutzkonzepte zu begleiten.

Sie halten alle wichtigen Kontaktdaten von Hilfsmöglichkeiten vor: Beratungsstellen, Fachstelle Prävention, Ansprechstelle, Jugendamt…

Im Bedarfsfall unterstützen sie im Kirchenbezirk, in der Gemeinde oder Einrichtung bei der Kontaktaufnahme mit entsprechenden Stellen. Sie bieten Schulungstermine an.

Fachstelle für Prävention Sexualisierter Gewalt in der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Sachsen
Heike Siebert
Leitung der Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der EVLKS
Lukasstraße 6
01069 Dresden
Tel.: 0341 35531-477
Email: heike.siebert@evlks.de

Prävention kommt vom lateinischen Wort „praevenire“ und bedeutet „zuvorkommen“ oder „verhüten“.
In der Kirche steht Prävention für zielgerichtete Maßnahmen, um Schädigungen sexualisierter Gewalt zu vermeiden oder das Risiko dafür zu verringern.
Sexualisierte Gewalt verletzt die persönlichen Grenzen, körperlich, seelisch und/oder spirituell. Prävention hat das Ziel, diese Grenzen bewusst und besprechbar zu machen. Prävention will, dass alle in der Kirche sich Gedanken über dieses Thema machen, Haupt- wie Ehrenamtliche.
Alle Beteiligten sollen schützende Regelungen für sensible Situationen vereinbaren und diese einhalten – in geistlichen und seelsorglichen Beziehungen genauso wie bei Begegnungen bei kirchlichen Festen, Reisen, in Gruppen. Den Rahmen dafür liefern das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu erstellende Schutzkonzepte.

  • Gewaltschutzrichtlinien der EKD

Ja es gibt fachliche Standards, diese werden hier festgelegt:

Rahmenschutzkonzept und Schutzkonzept

Die Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt und die Steuerungsgruppe Prävention – Intervention – Hilfe in der EVLKS, setzen Fachstandards mit Handreichungen und Arbeitshilfen. Präventionsbeauftragte begleiten die Umsetzung von Schutzkonzepten.

Wichtig:  Schutzkonzepte sind verpflichtend für alle Träger, Werke, Kirchenbezirke und die Kirchgemeinden. Schutzkonzepte sind das organisationsbildende Hauptinstrument für Präventionsarbeit vor Ort.

Beratung zu sexualisierter Gewalt: Die Ansprech- und Meldestelle der EVLKS berät zu Fragen sexualisierter Gewalt und bei Verdacht oder Irritation. 

Schutzkonzepte

Schutzkonzepte

Die kirchlichen Anstellungsträger sind verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln. Die Kirchenbezirke haben Präventionsbeauftragte benannt, die die Anstellungsträger bei der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützten. 

Führungszeugnis

Für eine haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit im Raum der Kirche kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wer wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die nach staatlichen Vorschriften zu einem Ausschluss von der Kinder- und Jugendarbeit führt. Dazu müssen die kirchlichen Anstellungsträger regelmäßig das erweiterte Führungszeugnis einsehen. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen müssen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – unabhängig von ihrer Tätigkeit.

Weitere Informationen und die Handreichung (Intranet der EVLKS).

Bereich

Aktiv gegen Gewalt


Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Das vorliegende Rahmenschutzkonzept beschreibt die Grundlagen aktiver Präventions- und Interventionsarbeit und bezieht sich auf die Grundlagen der geltenden Rechtsprechung, des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und der entsprechenden Rechtsverordnungen.

Das Rahmenschutzkonzept wird im Oktober an alle Kirchgemeinden, Einrichtungen und Werke der EVLKS über die Supturen bereitgestellt. Unter folgendem Link können Sie sich die Publikation auch gern digital herunterladen: Rahmenschutzkonzept der EVLKS (PDF, 1 MB).

Verhaltenskodex

Im Zusammenhang mit der Gewaltschutzverordnung wurde auch ein Verhaltenskodex erarbeitet,  dessen Kenntnis und Einhaltung die beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden nach einer entsprechenden Schulung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Dieser formuliert zentrale Regelungen und Pflichten zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und anderen Grenzüberschreitungen.
 

Verhaltenskodex

Seiten: 6 // Datei: pdf 1,011 KB

Verhaltenskodex in leichter Sprache

Der Verhaltenskodex in leichter Sprache erfüllt die Qualitätsstandards von Prävention:  © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.

Seiten: 10 // Datei: pdf 127 KB

Verhaltenskodex (Personal)

Seiten: 2 // Datei: pdf 117 KB


Kontakte für die Prävention

Fachstelle Prävention im Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt

Zu den Aufgaben der Fachstelle Prävention im Evangelisch- Lutherischen Landeskirchenamt gehören die Koordination der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Landeskirche und in der Evangelischen Jugend in Sachsen, die Kooperation mit den Fachstellen der Gliedkirchen und der EKD sowie der Fachgruppe der AEJ. Sie arbeitet mit den Präventionsbeauftragten der Kirchenbezirke, der Ansprech- und Meldestelle im Evangelisch – Lutherischen Landeskirchenamt und den Leitungen der Werke, Dienste und Einrichtungen zusammen, trägt Verantwortung für die Ausbildung der Präventionsbeauftragten und begleitet die Ausarbeitung von Schulungskonzepten.

Die Fachstelle Prävention sorgt für die Einbeziehung der Strukturen der Evangelischen Jugend in Sachsen und berücksichtigt dabei auch weitere Reglungen für den Bereich ehrenamtlicher Mitarbeit, zum Kinderschutz – und der Kindeswohlgefährdung.

Präventionsbeauftragte

In jedem Kirchenbezirk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche gibt es eine Präventionsbeauftragte bzw. einen Präventionsbeauftragten. Diese werden durch Angebote der Fachstelle Prävention im Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt ausgebildet und durch die Superintendentinnen und Superintendenten oder andere Vorgesetzte berufen.

Die Präventionsbeauftragten koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Kirchenbezirks. Sie beraten bei der Erstellung von individuellen Schutzkonzepten und haben die Einbeziehung weiterer Reglungen im Blick, wie z.B. zum Kinderschutz bzw. zur Kindeswohlgefährdung sowie zum Gewaltschutz.

Kirchenbezirk

Ansprechperson

Telefon

Mail-Adresse

Annaberg Martin Müller 0162 9242460 martin.mueller@evlks.de
Aue

Jonathan Schmiedel

03771 2164760

jonathan.schmiedel@evlks.de

Bautzen-Kamenz

Christina Patzig

03591 390932

Praevention.KBZ.Bautzen-Kamenz@evlks.de
Chemnitz Matthias List &
Magdalena Frischmann
03725 778745
0176 47122660
matthias.list@evlks.de
magdalena.frischmann@evlks.de
Dresden-Mitte Lea Kellerer 0152 26863903 praevention.kirchenbezirke-dresden@evlks.de
Dresden-Nord Michael Herrmann 0170 3040840 michael.herrmann@evlks.de
Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) Linda Pech 0151 21849085 Linda.Pech@evlks.de
Leipzig Tobias Graupner 0176 41818678 tobias.graupner@evlks.de
Leipziger Land Silke Polster 03437 9479555
0176 45711597
silke.polster@diakonie-leipziger-land.de
Leisnig-Oschatz Daniel Eibisch

03431/7126-19 oder -0

eibisch@diakonie-doebeln.de
Löbau-Zittau Anke Eichhorn 0151 67134500 anke.eichhorn@evlks.de
Marienberg Tabea Schönfelder 0157 83926215 tabea.schoenfelder@evlks.de
Meißen-Großenhain Birgitt Schneider 035264 121826
0152 27383154
birgitt.schneider@evlks.de
Pirna Beate Tschöpe

03501 4612410

0176 85612648

beate.tschoepe@evlks.de
Vogtland

Ulrike Pentzold

Maja Härtel

03741 394076

0157 70633246

ulrike.pentzold@evlks.de

maja.haertel@evlks.de

Zwickau Thomas Doyé 0375 2717690 praevention.kbz-zwickau@evlks.de

Einrichtung

Ansprechperson

Telefonnummer

Kontakt per Mail

Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Heike Siebert 0341 - 35531 - 477


Heike Siebert
Leitung der Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der EVLKS

Landeskirchenamt Dresden
Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0341 35531-477
E-Mail:

Schulungen und Weiterbildungen

In den Kirchenbezirken der Landeskirche werden regelmäßige Schulungen aller beruflich Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen zum Thema »Verhaltenskodex« und »Schutzkonzepte« durch Präventionsbeauftragte durchgeführt. Zudem bietet die Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Weiterbildungen für Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an. Des Weiteren liegen die Schulungen der Präventionsbeauftragten im Verantwortungsbereich der Fachstelle. Im Institut für Seelsorge und Gemeindeberatung (ISG) findet jährlich ein Fachtag zum Thema sexualisierte Gewalt im Rahmen der Vikariatsausbildung statt.

Schulungsmaterial für Verhaltenskodex


Fortbildungsangebote der Fachstelle Prävention sexualisierter Gewalt der EVLKS 2026

Sichere Orte

Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, in den Kirchengemeindensowie allen Einrichtungen und Werken. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Standards gesetzt, um den Umgang miteinander achtungsvoll und sensibel zu gestalten.

Sexuelle Übergriffe durch Erwachsene, ältere Jugendliche oder durch Gleichaltrige können zu großem Leid führen, die Folgen belasten nicht selten ein Leben lang. Gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen tragen alle Mitarbeitenden eine besondere Verantwortung.

Die Kommunikation über sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene soll erleichtert werden. Verharmlosung, Wegschauen, mangelnde Vorstellungskraft sowie mangelnde Transparenz müssen endgültig überwunden werden. Gemeinsam wird eine stärkere Sensibilisierung für das Thema und die vielfältigen Gefahrenlagen erreicht.

Das bedeutet, an allen Stellen aktiv und aufmerksam, offen und verantwortlich den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zu priorisieren. Entschlossen und ohne jegliche Scheu vor Konsequenzen, aktiv gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.

Der Weg zum Schutzkonzept ermöglicht, sexualisierte Gewalt besser zu erkennen, ernst zu nehmen und angemessen zu handeln. Die Präventionsbeauftragten unterstützen diesen Prozess und werden durch fachlich gesetzte Standards professionelle Begleiterinnen und Begleiter. Das dazu benötigte Wissen wird in der Modulreihe 2026 vertieft.

Macht und Dominanzverhältnisse wahrnehmen

Macht ist ambivalent – sie gewinnt ihre Bedeutung durch die Art, wie sie ausgeübt wird. Sie kann missbraucht werden, zum Beispiel durch übertriebene Selbstbezogenheit und Eitelkeit von Verantwortungstragenden, durch Verschleierung von Macht, mangelnde Kritikfähigkeit, Dominanzverhalten, Kontrolle oder sogar durch kriminelle Energie. Wenn Personen im Namen der Kirche oder im Namen Gottes andere nicht in Freiheit, sondern in Abhängigkeit, Enge und Angst führen, missbrauchen sie ihre Macht. Es braucht daher eine kritische Aufmerksamkeit gegenüber jedem Versuch, andere durch Machtausübung klein zu machen. Um Missbrauch vorzubeugen, muss Macht transparent gestaltet und wirksam kontrolliert werden.

Doch Macht hat auch eine andere Seite: Für wen setzen wir uns ein? Wen stärken wir, machen wir sichtbar, wem wir Gehör und Aufmerksamkeit verschaffen? Welche Optionen verfolgen wir? Wie, wo und mit wem wollen und können wir gestalten und verändern? Im Horizont solcher Fragen kann Macht produktiv und kreativ wirken und Wege in die Zukunft eröffnen. Handeln – oder auch Nicht-Handeln – ist immer mit Macht verbunden. In diesem Sinne ist Macht äußerst vielfältig und wird von vielen Menschen ausgeübt.

Der Theologe Jan Hermelink fasst es treffend zusammen:
„Es müsste noch klarer werden, inwieweit sexualisierte Gewalt mit religiöser Macht, also mit dem Kern kirchlicher Arbeit zu tun hat. Zwar spielen auch in kirchlichen Missbrauchsfällen pädagogische Macht und die Macht dichter persönlicher Beziehungen eine Rolle, wie etwa in Schulen oder Sportvereinen. Das entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, die besondere Gefahren und Versuchungen geistlicher Macht in den Blick zu nehmen.“

Dieses Modul will einen Beitrag dazu leisten, die Aufmerksamkeit für Figurationen der Macht und Dominanzkultur zu schärfen und Machtstrukturen sowie -dynamiken transparenter zu gestalten. In diesem Modul werden wir uns mit den Erfahrungen im Spannungsfeld von Macht und Ohnmacht beschäftigen und Handlungsmöglichkeiten für die eigenen Arbeitsbezüge aufzeigen.

Datum: 02. und 03. Februar 2026
Ort: Leipzig, Galerie Hotel, Leipziger Hof (Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei.)
Leitung: Heike Siebert, Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Referentin: Professorin Alexandra Geisler, Fachhochschule Dresden
Kosten: 150,00 EUR
Teilnahme: mindestens 12 bis 20 Personen
Anmeldung: Online bis 10. Januar 2026

Fachaustausch und Beratung der Präventionsbeauftragten

Datum: 27. März 2026, 10:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Landeskirchenamt Dresden 
Leitung: Heike Siebert, Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Kosten: keine
Teilnahme: mindestens 15 bis 17 Personen
Anmeldung: Online bis 17. März 2026

Haltung macht den Unterschied: Traumasensibel arbeiten mit Kindern und Jugendlichen

Die Arbeit mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen kann für Fachkräfte verschiedener Berufsfelder herausfordernd sein – besonders dann, wenn Wissen über die Auswirkungen von Trauma fehlt. Verhaltensweisen werden leicht missverstanden, was Ärger oder Hilflosigkeit auslösen und die persönliche Belastung verstärken kann.

Entlastung entsteht, wenn Fachkräfte verstehen, wie Trauma wirkt und warum Kinder und Jugendliche in Stresssituationen bestimmte Reaktionsmuster zeigen. Dieses Modul vermittelt, wie Präventionsbeauftragte und andere Fachkräfte ihre Haltung anpassen können, um sicher und mitfühlend zu handeln – ohne selbst auszubrennen.

Lerninhalte des Moduls sind:

  • Souverän bleiben: Warum Kinder und Jugendliche in Stresssituationen bestimmte Verhaltensweisen zeigen – und wie Sie ruhig und klar reagieren können.
  • Empathie ohne Überforderung: Reaktionen Ihres Gegenübers erkennen und angemessen darauf eingehen – ohne die eigene Stabilität zu verlieren.
  • Resilienz stärken: Praktische Werkzeuge, um auch in Konflikten gelassen und professionell zu bleiben.

Eine traumasensible Haltung steigert nicht nur die Arbeitszufriedenheit, sondern trägt auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bei.

Das Modul kombiniert kurze fachliche Inputs, Reflexionen in Kleingruppen und Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag. So werden die Inhalte praxisnah und direkt anwendbar.

Inhalte des Moduls:

  • Wie entsteht ein Entwicklungstrauma und wie wirkt es in Stresssituationen?
  • Warum ist traumasensible Kommunikation entscheidend für die Handlungsfähigkeit?
  • Praktische Methoden für eine traumasensible Kommunikation im Alltag.

Datum: 11 und 12. Mai 2026
Ort: Leipzig, Galerie Hotel, Leipziger Hof (Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei.)
Leitung: Heike Siebert, Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Referent: Michael Peter, Koordinator Kindertraumaambulanzen, Case-Management Kinder- & Jugendlichen-Traumaambulanzen
Kosten: 150,00 EUR
Teilnahme: mindestenes 7 bis 12 Personen
Anmeldung: Online bis 20. April 2026

Präventionsarbeit wirksam gestalten – Methoden für Schulungen und Praxis

Wie gelingt es, Prävention in der eigenen Gemeinde, Schule, Verein oder weiteren Einrichtungen lebendig zu gestalten? In diesem Seminar erhalten Präventionsbeauftragte und am Thema interessierte Menschen praxisnahe Methoden, um Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vor Ort durchzuführen – etwa für Gruppenleitungen, Ehrenamtliche oder Hauptamtliche.

Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden konkrete Materialien und Methoden kennen, mit denen Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen sinnvoll und altersgerecht umgesetzt werden kann.

Datum: 15. Juni 2026
Ort: Leipzig, Galerie Hotel, Leipziger Hof (Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei.)
Leitung: Heike Siebert, Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Referentin: Stefanie Reibling, Referentin für Kinderschutz beim Kinder-Jugendring Sachsen
Kosten: 80,00 EUR
Teilnahme: mindestens 7 bis 12 Personen
Anmeldung: Online bis 20. Mai 2026

Mental Health und digitale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen

Erst Instagram und Snapchat, dann TikTok… lohnt es sich überhaupt, als Erwachsene/r, als Fachkraft zu versuchen, da den Überblick zu behalten? Ja! Denn Soziale Medien bilden sehr konzentriert ab, welche Entwicklungsthemen und -herausforderungen junge Menschen gerade beschäftigen. Soziale Medien sind für Heranwachsende relevante soziale Handlungsräume – und stellen uns als Begleitende vor die Aufgabe, sowohl Probleme als auch Potenziale im Blick zu behalten. Ebenso ist es wichtig, bei Prävention sexualisierter Gewalt die Herausforderungen, Gefahren und Chancen im Internet genauer zu betrachten.

Im Modul 4 wird der Fokus auf diese Schwerpunkte gelegt und gemeinsam mit einem aufgeklärten, aktuellen und proaktiven Blick auf die Mediennutzung junger Menschen geschaut. Die Fachkräfte erhalten Impulse für Gesprächsanlässe und -zugänge, werden für Achtungszeichen und potenzielle Gefahren sensibilisiert – und reflektieren eigene Nutzungserfahrungen und -gewohnheiten.

Das Modul zeigt die Auswirkungen der Mediennutzung auf die mentale Gesundheit und Meinungsbildungsprozesse auf.

Ein weiterer Schwerpunkt des Moduls ist die Reflexion der eigenen Mediennutzung, die Rolle als begleitende Fachkraft, sowie die Frage, wie wir all das neue Wissen nutzen können, um auch ohne große technische Ausstattung medienpädagogisch arbeiten zu können.
Raum für Austausch und eigene Erfahrungen ist ebenfalls gegeben.

Datum: 28. und 29.September 2026
Ort: Leipzig, Galerie Hotel, Leipziger Hof (Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei.)
Leitung: Heike Siebert, Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Referent: Andre Sobotta und Team, Landesfilmdienst Sachsen für Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. - Fachstelle für Medien und Bildung
Kosten: 150,00 EUR
Teilnahme: mindestens 7 bis 12 Personen
Anmeldung: Online bis 20. August 2026

Fachaustausch und Beratung der Präventionsbeauftragten

Thema: Die Beteiligung von Betroffenen in der Präventionsarbeit

Datum: 27. November 2026, 10:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Landeskirchenamt Dresden (Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich.)
Leitung: Heike Siebert, Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Kosten: keine
Teilnahme: mindestens 15 bis 17 Personen
Anmeldung: Online bis 17. November.2026

Die Maßname wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Die Bildungsarbeit findet in Kooperation mit der EEB Sachsen statt.

Arbeitshilfen

Aktiv gegen Gewalt

Rahmenschutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Das vorliegende Rahmenschutzkonzept beschreibt die Grundlagen aktiver Präventions- und Interventionsarbeit und bezieht sich auf die Grundlagen der geltenden Recht-sprechung, des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexuali-sierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und der entsprechenden Rechtsverordnungen.

Seiten: 32 // Datei: pdf 1 MB

Informationen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch

Die Broschüre enthält hilfreiche Aussagen über Gegenstand und Auswirkungen sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen sowie Belästigungen Erwachsener. Aufgrund des Erscheinungsdatums ist sie nach heutigen Erkenntnissen aber nicht vollständig und der Abschnitt zur gesetzlichen Einordnung ist veraltet. Es wird an einer Neuauflage gearbeitet, die im Laufe des Jahres 2024 erscheinen wird.

Datei: pdf 312 KB

Arbeitshilfe zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

Die Kinder- und Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit. Ein kritischer Blick auf die eigene Arbeit und die eigenen Strukturen ist deshalb unerlässlich. Nur so lassen sich mögliche Gefährdungsräume aufspüren. Die Arbeitshilfe dient der Orientierung und Unterstützung der Arbeit vor Ort.

Seiten: 61 // Datei: pdf 2 MB

Aktionsspiel: Gewalt ist mehr als Du denkst – Schau genau hin!

Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt, einschließlich der Formen von "sexualisierter Gewalt". Die Spielübungen dienen dazu, in der Reflexion des gesamten Spiels Parallelen zur realen Lebenswelt der Mitspielenden zu finden. Die gesamte Spielaktion zum Thema kann als Einstieg in eine weiterführende vertiefende Arbeit zu einzelnen Themenbereichen genutzt werden.

Seiten: 13 // Datei: pdf 401 KB

Schritt für Schritt zum Schutzkonzept

Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist ein Prozess, der Zeit braucht. Exemplarisch bietet sich die Abfolge von neun Schritten auf dem Weg zum Schutzkonzept an, welche im Dokument detailiert erläutert werden und Hilfestellung geben.

Seiten: 4 // Datei: pdf 296 KB

Bereich

Kirche als Schutzraum
Prävention
Unterstützung für Betroffene
Intervention
Ansprechpersonen
Aufarbeitung

Bereich

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