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Landesbischof besuchte Pilot-AnkER-Zentrum


14. Dezember 2018

AnkER - Dachbegriff für das Zusammenwirken verschiedener Behörden

 

DRESDEN – Zu einem Treffen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des sächsischen Pilot-„AnkER“-Zentrums in Dresden kam es am 14. Dezember mit Landesbischof Dr. Carsten Rentzing. Nach zahlreichen Veröffentlichungen und der Diskussion um diese Einrichtungen, wollte sich Dr. Rentzing selbst ein Bild über das Modelvorhaben des Bundes, bezogen auf Sachsen machen.

Insbesondere interessiere er sich neben dem Aufnahmeverfahren für die Verhältnisse der Unterbringung der Flüchtlinge sowie der religiösen Spezifika hinsichtlich der Religionsausübung und die Lage der Christen in den Einrichtungen, auf die später in einer Gesprächsrunde eingegangen wurde. Den unbegleiteten Jugendlichen würden sich gleich die Jugendämter annehmen, so dass sie nicht die AnkER-Zentren durchlaufen. 

Die Verwaltungseinrichtung in der Bremer Straße in Dresden ist als zentrale Anlaufstelle für Asylsuchende gedacht, in der verschiedene Behörden mit einigen Mitarbeitern vertreten sind. So sind neben der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates auch Vertreter des Gesundheitsamtes Dresden und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vertreten.

Eine unmittelbare Unterbringung von Asylsuchenden im AnkER-Zentrum ist nicht möglich, da die Einrichtung derzeit interimsmäßig separat in drei kleinen Containerreihen untergebracht ist. In einem Besprechungsraum erläuterten Vertreter und Vertreterinnen des Sächsischen Innenministeriums, der Landesdirektion und des BAMF das eigentliche Anliegen, die jeweiligen Verfahrenswege zu verkürzen und schnellere Klarheit über den Status der Antragsteller zu erhalten.

Zur Veranschaulichung wurde ein Rundgang über den Laufweg der Stationen vorgeschlagen, der mit der Erstaufnahme im Ankunftscontainer mit einer möglichst genauen Erfassung der persönlichen Daten zur Vorregistrierung beginnt. Wenn echte Personaldokumente vorlägen, vereinfache es das Prozedere. Ansonsten kommen Assistenzsysteme wie die Auswertung mobiler Datenträger oder Sprachbiometrie zum Einsatz um die durch  den Antragstellenden gemachten Angaben zur Identität und Herkunft zu überprüfen.

Dann erfolge die Information und Belehrung über das weitere Verfahren sowie die Ausstellung eines Ankunftsausweises, mit dem sich der Antragsteller frei von den Unterkünften bewegen und sich ausweisen können.

Im Anschluss findet die Anhörung statt, in der die Antragstellenden ihre persönlichen Asylantragsgründe vorbringen können. Die dazu eingesetzten Dolmetscher haben  neutral und exakt den Sachverhalt zu Verfolgung und Flucht zu übersetzen.

Die ansonsten extra Wege auch zum Gesundheitsamt erübrigten sich durch eine an die Aufnahme integrierte ärztliche Untersuchung. Ebenfalls integriert ist eine Betreuung für Gespräche mit den Asylantragstellern, die als eine Art Sprechstunde vom Zentrum angeboten werde. Neu ist eine Asylverfahrensberatung, die keine spätere Entscheidungen prognostizieren könne und keine Rechtsberatung darstelle, aber über Inhalt und Ablauf  des Verfahrens Auskunft gebe. Demnächst wird auch eine Rückkehrberatung etabliert. Die enge Zusammenarbeit mit dem DRK bleibe erhalten.

In einem weiteren Gesprächsgang wurde versichert, dass auf ein geordnetes und rechtsstaatliches Verfahren geachtet werde. Die Modellphase des AnkER-Zentrums unter den Erstaufnahmen unterliege einer Evaluierung, die im nächsten Jahr ausgewertet würde. Es gehe zunächst um schnellere Entscheidungen für eine Perspektive der Betroffenen, „um nichts unverantwortlich in die Länge zu ziehen“, wie ein Behördenvertreter sagte.

Die das Asylverfahren durchlaufenden Personen wohnen in zwei angeschlossenen, aber voneinander getrennten Unterbringungseinrichtungen mit jeweils maximal 700 Plätzen. Sie seien aber derzeit nur mit 530 Personen belegt. Dort könnten sie sich frei bewegen und die Unterkünfte verlassen. Da sich mit dem Dachbegriff AnkEr die Abläufe „Ankunft – Entscheidung - Rückführung“ verbinden, bedeute dies für die Antragsteller entweder eine Anerkennung mit der Verteilung auf die Kommunen oder bei Ablehnung der weitere Verbleib bis zur Rückführung.   

Bei einer sich abzeichnenden Bleibeperspektive sollen verstärkt und schneller Sozialamt und Job-Center einbezogen sowie durch die verkürzten und verzahnten Abläufe sichergestellt werden, dass spätestens nach drei Monaten die Zuweisung und Beschulung von schulpflichtigen Kindern erfolgen könne.

Die äußerlichen Bedingungen werden sich dahingehend ändern und verbessern, dass nach Sanierung und Umbau des früheren Technischen Rathauses in der Hamburger Straße die Einrichtungen dorthin neu geordnet und konzentriert werden. Weiterhin solle eine Erstaufnahmeeinrichtung am Hammerweg als zweiter Unterbringungsstandort genutzt werden.

Landesbischof in der Führung zwischen den Containern
Landesbischof Dr. Rentzing (2.v.l.) zwischen den Containern des AnkER

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