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Landessynode beendet Herbsttagung und beschließt Haushalt 2024 und Kirchengesetze


20. November 2023

DRESDEN - Am 20. November 2023 ging die Herbsttagung der 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu Ende. Die Landessynode beschloss den Haushalt 2024 und verschiedene weitere Kirchengesetze. Am Samstagvormittag bildete die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der sächsischen Landeskirche den Schwerpunkt, wo Betroffene vor der Synode berichteten und zwei Berichte von Aufarbeitungskommissionen vorgestellt wurden. Darüber hinaus standen der Bericht des Landesbischofs, der Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes sowie verschiedene Anträge aus Ausschüssen auf der Tagesordnung.

Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der sächsischen Landeskirche  
Auf der Herbsttagung stellten die Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Pobershau und der Arbeitsgruppe zur Theologischen Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer der Landessynode ihre Abschlussberichte vor. Im Anschluss hörten die 80 Synodalen im Plenum und in kleinen Gruppen den bewegenden Berichten Betroffener zu, die das mit den Taten damals und bis heute verbundene Leid schilderten und ihre Erfahrungen mit der Aufarbeitung durch die Landeskirche thematisierten. Landesbischof Tobias Bilz dankte den Betroffenen dafür, dass sie über ihr Leid in der Öffentlichkeit gesprochen hätten und ausdrücklich auch für ihre Hartnäckigkeit, mit der sie sich an die Landeskirche wendeten. Für alle anderen, so Tobias Bilz, sei es nun die Aufgabe, das Gehörte an sich heranzulassen. Zu den Betroffenen gewandt sagte er: "Mir wird bewusst, dass wir Ihnen, verehrte Betroffene, immer wieder nicht gerecht werden. Ich gestehe das ein und es tut mir sehr leid!“ Diese Geschehnisse müssten bei allen ankommen im Herzen und in der Seele. Das Hören und Heranlassen des Gehörten sei wichtig, aber es reiche nicht aus. „Wir müssen zur Tat kommen“, forderte der Landesbischof. Er dankte in diesem Zusammenhang allen, die sich mit dem schweren Thema beschäftigten – allen voran den Mitgliedern der Aufarbeitungskommissionen – dafür, dass sie dabei helfen die dunklen Kapitel der Landeskirche im Lichte der Wahrheit zu betrachten. In der Prävention und Intervention sei die Landeskirche zwar schon ein Stück vorangekommen, aber dies reiche noch nicht und das Thema bleibe bedeutsam. In diesem Zusammenhang äußerte er seinen Dank und Respekt für diejenigen, die das Thema des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in den Kirchenbezirken, Kirchgemeinden und Einrichtungen auf die Tagesordnung setzten. Er wisse, dass es dabei immer wieder Widerstände gebe und dieses Engagement viel Kraft brauche. Die Landeskirche werde weiter an dem Thema dranbleiben, versprach er. Dabei müssten die Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Es gelte ihr Leid zu sehen und zu lindern, auf sie zu hören und sie einzubeziehen in die Aufarbeitung und alles, was daraus folge.

Er wies dazu auf die Forum-Studie hin, deren Ergebnisse für die Landeskirche wichtig sein werden. Weiter sei die Einrichtung einer regionalen Anerkennungskommission, die sich dauerhaft dem Thema widme und wo die Mehrheit der Mitglieder nicht bei der Kirche arbeiteten, eine notwendige Aufgabe. „Wir müssen handlungsfähiger werden, wir müssen entscheidungsfähiger werden, wir müssen aktiver und offensiver werden, wir brauchen eine Kultur der Transparenz und wir müssen auch Machtfragen stellen“, sagte er vor der versammelten Synode. 

Die Synode beauftragte in einem Beschluss den Bildungs- und Erziehungsausschuss und drei weitere Ausschüsse mit der Prüfung, wie finanzielle Ressourcen für Anstellungen und Sachkosten zur Aufarbeitung von Sexualisierter Gewalt in der EVLKS sowie zur Prävention und Intervention in den Gemeinden, Werken und Einrichtungen der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden können. Diese Ressourcen sollen helfen, effektive Strukturen, Vernetzung und Bildungsangebote zu schaffen, die der Aufarbeitung sowie der Prävention und Intervention dienen. Dabei sollten insbesondere die Empfehlungen des Abschlussberichts der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Pobershau und des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Theologische Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer“ umsetzt werden. Der Synode sollte über das Ergebnis dieser Prüfung zur Frühjahrstagung 2024 Bericht erstattet werden und anschließend daran ausreichende finanzielle Ressourcen für das Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre eingeplant werden.

Synodalpräsidentin Westfeld dankte den Landessynodalen in ihrer Schlussansprache für ihr Zuhören gegenüber den Betroffenen sexualisierter Gewalt und für das Aushalten des damit verbundenen Leides und Schmerzes und bat sie, in ihren Kirchgemeinden und Kirchenbezirken von dem zu erzählen, was sie gehört hätten und die Notwendigkeit der Präventionsarbeit in der Landeskirche und den Kirchgemeinden zu unterstreichen.

Haushalt 2024 verabschiedet

Am heutigen Montag wurde der Haushalt für das Jahr 2024 in zweiter Lesung beschlossen. Er hat ein Gesamtvolumen von 254 Millionen Euro und ist damit um neun Millionen Euro größer als der Haushalt des aktuellen Jahres. Geplant werden erneut 133 Millionen Euro Kirchensteuereinnahmen. 50 Millionen Euro an Einnahmen kommen aus dem Finanzausgleich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und 26,5 Millionen Euro aus den Staatsleistungen. Im Haushalt enthalten ist erstmals auch eine zusätzliche Zuweisung an die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke von insgesamt 6,3 Mio Euro enthalten, die aus den Mehreinnahmen aus Kirchensteuern 2022 resultiert und im kommenden Jahr über die Allgemeinkostenzuweisung an die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke ausgezahlt wird.

Pfarrreferentengesetz und weitere Kirchengesetze

Neben dem Haushaltgesetz beschloss die Landessynode noch weitere Kirchengesetze. Mit der Zustimmung zum Kirchengesetz über Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Pfarrreferentengesetz – PfRefG) durch die Landessynode werden künftig neue Möglichkeiten für die Wahrnehmung des Verkündigungsdienstes eröffnet und gleichzeitig die Qualität dieses Dienstes durch die Verknüpfung mit bewährten Qualifikationen sichergestellt. Damit sollen vor allem die Regionen und Gemeinden unterstützt werden, in welchen Pfarrstellen schwer besetzt werden können. Das Gesetz schafft zunächst den Rahmen, die konkrete Ausgestaltung muss nun in weiteren Bestimmungen geregelt werden. Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten sollen künftig hauptamtlich die Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in Kirchgemeinden übernehmen können. Sie benötigen als Voraussetzung u.a. eine Beauftragung für das Diakonen- oder Prädikantenamt und sollen am Ort der Gemeinde wohnen. Ihre Anstellung bei der Landeskirche erfolgt im Unterschied zu Pfarrerinnen und Pfarrern privatrechtlich und sie werden nicht mit der Gemeindeleitung betraut. 

Durch zwei Kirchengesetze wurde die Kirchenverfassung sowie die Kirchgemeindeordnung und das Kirchenbezirksgesetz dahingehend geändert, dass die Möglichkeit virtueller und hybrider Sitzungen von Leitungsgremien auf allen Ebenen der Landeskirche künftig dauerhaft geregelt ist. Weiter beschloss die Landessynode eine Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes sowie ein Kirchengesetz zur Änderung des Bemessungssatzes für die Dienstbezüge der Pfarrer und Kirchenbeamten, mit dem der Bemessungssatz für die Besoldung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen, welcher an die Besoldung der Beamten und Beamtinnen beim Freistaat Sachsen gekoppelt ist, von bisher 95 Prozent auf nunmehr 100 Prozent angehoben wird. Dieses Gesetz war aufgrund eines Beschlusses der Landessynode auf der Frühjahrstagung erarbeitet worden.

Weitere Beschlüsse

Laut dem heutigen Beschluss der Landessynode wird die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens beginnend ab 2024 jährlich einen Innovationspreis Kirchenmusik in Höhe von 5.000 € zur Förderung von innovativen Projekten ausloben. Die Projekte sollen bei der Arbeitsstelle für Kirchenmusik eingereicht werden und bereits eine Konzeption enthalten, bei denen eine geistliche Thematik klar erkennbar sei. Der Preis soll geistlich-künstlerische Antworten auf gesellschaftlich relevante Fragen und zeitgemäße musikalische Ausdrucksformen des Glaubens fördern.

Auf Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses bat die Landessynode das Landeskirchenamt einen wissenschaftlich begleiteten Evaluationsprozess vorzubereiten, mit dem die Umsetzung des laufenden Reformprozesses „Kirche mit Hoffnung“ untersucht werden soll. Dazu soll der Synode in der Frühjahrstagung 2024 ein Evaluationskonzept zur Beratung vorgelegt werden.

Zur Berichterstattung von der Synodaltagung

Herbsttagung 2023
Landesbischof Tobias Bilz während seines Berichtes vor der Landessynode
Herbsttagung 2023
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Till Vosberg, bei der Erläuterung des Haushaltes 2024
Die Leiterin der Fachstelle für Jüdische Wohlfahrtspflege des Landesverbandes Sachsen, Nina Friedmann, bei der Andacht zu Beginn der Tagung

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