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Sächsische Landessynode beendet ihre Frühjahrstagung


24. April 2023

Impulse zur Kirchenentwicklung und missionarischen Ausrichtung

DRESDEN – Am Sonntagabend beendete die 28. Ev.-Luth. Landessynode Sachsens ihre dreitägige Frühjahrstagung. Die Tagung war bestimmt vom Thementag „Wo kommst du her? Wo willst Du hin? (Gen.16,8) – Kirche in der Zwischenzeit“, zu dem es zwei zentrale Impulsvorträge von Landesbischof Tobias Bilz und Prof. Dr. Michael Domsgen (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) gegeben hatte.

In seinem Impuls ging Landesbischof Tobias Bilz auf die aktuelle Situation der Kirche ein und nahm die Geschichte von Hagar zum Anlass über notwendige Voraussetzungen eines Aufbruches in der Kirche nachzudenken. Neben der Vergegenwärtigung der Umstände, aus denen man komme, müsste auch eine Vorstellung vom Ziel existieren, auf das man zusteuern wolle. Prof. Dr. Michael Domsgen beleuchtete die Frage der Kirchenentwicklung aus wissenschaftlicher Perspektive. Beide Vorträge sind innerhalb der Synodenberichterstattung nachzuhören. Zu diesen Impulsen tauschten sich die Synodalen sowohl in Arbeitsgruppen als auch in ihren Ausschüssen aus. Im Rahmen des Thementages gab es außerdem Raum zur Vorstellung von fünf Projekten, die im Rahmen der Initiative „Kirche die weitergeht“ neue Formen missionarischer Arbeit ausprobieren.

Der Kirchenleitungsbericht, der am Freitagabend vorgestellt worden war, nahm die thematischen Schwerpunkte der Arbeit der Kirchenleitung auf und formulierte daraus Fragen für die Weiterarbeit in der Landeskirche, u.a. im Blick auf Gemeindebild und Amtsverständnis, Mitgliederorientierung, Mission und Diakonie sowie im Blick auf Strukturfragen.

Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen, Dietrich Bauer, ging in seinem Bericht auf Schwerpunkte der Arbeit in der Diakonie Sachsen ein. Er berichtet, dass der Ukrainekrieg und seine Folgen die Arbeit im letzten Jahr maßgeblich beeinflusst habe. So hätten diakonische Einrichtungen die Beratung und Betreuung von Kriegsgeflüchteten übernommen und ukrainische Kinder und Jugendliche seien in Kitas und Schulen aufgenommen worden. Weiter sammelte die sächsische Diakonie Spenden für die Diakonie in Polen, welche als kleine Organisation in weitaus größerem Maße Verantwortung für die Betreuung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine übernehme. Die Diakonie sei weiterhin zuständig gewesen für die Verteilung von Mitteln, die über die Aktion #wärmewinter von Einrichtungen und Privatpersonen beantragt werden konnten. In seinem Bericht ging Bauer auch auf die Situation diakonischer Einrichtungen angesichts des flächendeckenden Personalmangels ein. Positiv und ermutigend seien die Erfahrungen, die in den diakonischen Einrichtungen mit Freiwilligendiensten gemacht würden. Neben der Zusammensetzung des neu gewählten Diakonischen Rates ging er auch auf den Transformationsprozess ein, in dem sich die Diakonie Sachsen seit vier Jahren befinde.  

Die 28. Landessynode beriet und beschloss auf ihrer Tagung auch ein Kirchengesetz. Mit dem elften Kirchengesetz zur Änderung des Landeskirchlichen Versorgungsgesetzes wird die Auszahlung der Energiepreispauschale für eine kleine Gruppe von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Landeskirche ermöglicht, die diese aufgrund der bisherigen Regelungen noch nicht erhalten hatten. 

Einen Schwerpunkt der synodalen Beratungen auf der Frühjahrstagung bildeten Fragen der Nachwuchsgewinnung und Personalentwicklung sowie der Umgang mit vakanten Stellen in Kirchgemeinden der Landeskirche. So beschloss die Landessynode die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die nach kurz- und mittelfristigen Lösungen für die Vakanzen in der Landeskirche suchen soll. Dieser gehören sowohl Mitglieder der Landessynode als auch Vertreter aus dem Landeskirchenamt sowie externe Personen an. Auch wurde das Landeskirchenamt mit der Weiterentwicklung des sogenannten Vakanzfonds beauftragt, so dass die Förderfähigkeit für einen erweiterten Bereich von Aufgaben möglich werde.

Die Synode beauftragte das Landeskirchenamt darüber hinaus mit der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Angleichung des Bemessungssatzes für die Dienstbezüge von Pfarrern und Pfarrerinnen sowie Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen an das Besoldungsniveau des Freistaates Sachsen. Der Bemessungssatz der Dienstbezüge, welcher bisher bei 95 Prozent der Besoldung des Freistaates Sachsen liege, solle damit künftig auf 100 Prozent angehoben werden.

 

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