Wir

Kirche und Geld

Der Auftrag der Kirche

Der Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist es, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen. Als religiöse Gemeinschaft nimmt sie vielfältige, zum Teil weit in die Gesellschaft hineinreichende Aufgaben wahr. Dies ist ist in Deutschland möglich auf der Grundlage des geltenden Subsidiaritätsprinzips, welches besagt, dass wichtige gesellschaftliche Aufgaben durch den Staat auch an freie Träger delegiert werden können.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und die Diakonie Sachsen sind Träger von zahlreichen Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur. Dafür, dass sie damit staatliche Aufgaben wahrnehmen, erhalten kirchliche und diakonische Einrichtungen Zuwendungen aus öffentlichen Kassen wie jeder andere freie Träger auch – eine sinnvolle Aufgabentrennung für alle Seiten.

Viele Einrichtungen und Dienste machen Angebote für alle Bürger – unabhängig davon, ob sie Mitglied der Kirche und/oder welcher Herkunft sie sind. So kommen das Tun und die Einnahmen der Kirche der gesamten Gesellschaft zugute.

Kirchensteuer

Weitere Informationen zur Finanzierung der evangelischen Kirchen und zum Kirchensteuereinzug durch die Finanzämter finden Sie auf der EKD-Plattform "Kirche und Geld"

Hinweise zu aktuellen Fragen zur Kirchensteuer finden Sie hier: www.kirchenfinanzen.de

Erläuterungen zur Besteuerung von Ehen und Lebenspartnerschaften, insbesondere auch zum besonderen Kirchgeld  in glaubensverschiedener Ehe, finden Sie ebenfalls bei Kirchenfinanzen.

Auch wenn der Name anderes vermuten lässt: Die Kirchensteuer ist der Idee nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie wurde 1919 eingeführt, um die Trennung von Kirche und Staat rechtlich und finanziell abzusichern. Dieser Weg steht allen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, offen. Würde die Kirche diese Beiträge selbst einziehen, müsste sie dafür eigens Strukturen schaffen, was erhebliche Kosten zur Folge hätte. Die Erhebung der Kirchensteuer über das Finanzamt – das über alle dafür notwendigen Daten verfügt und diese sicher verwaltet - ist viel effektiver. Diese Dienstleistung des Staates für die Kirchen ist nicht kostenlos, sondern wird von den Kirchen bezahlt. 

Die Beiträge der Kirchensteuer sind individuell ausgewogen. Im Gegensatz zu anderen Organisationen wird die jeweilige finanzielle Situation der Kirchenmitglieder berücksichtigt. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. 

Kirchgeld

Das Kirchgeld wird in unserer Landeskirche seit 1990 auf der Grundlage des staatlichen und kirchlichen Kirchensteuerrechts neben der Landeskirchensteuer als sog. Ortskirchensteuer erhoben. Ortskirchensteuer und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Kirchgeld kommt zu 100 % der Kirchgemeinde vor Ort zugute und steht dort zur Stärkung der kirchgemeindlichen Arbeit zur Verfügung. 

Das Kirchgeld ist keine unverhältnismäßige Abgabe. Jedes Kirchgemeindeglied ab dem 16. Lebensjahr kann und soll damit zur Finanzierung der kirchgemeindlichen Arbeit beitragen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit; die Freigrenzen des Einkommensteuerrechts kommen systemkonform nicht zur Anwendung. Eine das Existenzminimum gefährdende Kirchgeldschuld ist bei einem Kirchgeldsatz von 0,3 % der jährlich verbleibenden Einnahmen nicht denkbar. Da das Kirchgeld - anders als die Landeskirchensteuer - von der Kirchgemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Dennoch kann man, wenn man die Notwendigkeit dieser Einnahme für die eigene Kirchgemeinde nicht nachvollziehen will, die gezahlte Landeskirchensteuer auf das von ihm zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen.

Aufgrund des spezifischen Erhebungsverfahrens findet kein Einzug statt. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage einer gewissenhaften Selbsteinschätzung ist einfach und für die Kirchgemeinden mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar.

Kollekte

In jedem Gottesdienst gibt es die Tradition der Geldsammlung für kirchliche Zwecke. Diese Sammlung nennt man Kollekte. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens legt jährlich für die Sonntage und kirchlichen Feiertage verbindlich für alle Gemeinden einen Kollektenzweck fest. 

Die gesammelten Gelder kommen beispielsweise der Kinder- und Jugendarbeit, der Kirchenmusik, der Diakonie oder den evangelischen Schulen zugute. In den meisten Gemeinden wird zusätzlich eine Kollekte am Ausgang gesammelt. Diese steht der Gemeinde zur freien Verfügung, sie wird für einen durch die Gemeinde selbst bestimmten Zweck verwendet.

Den aktuellen Plan der Kollekten finden Sie hier

Einnahmen und Ausgaben der Kirche

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist von unten nach oben aufgebaut. Jedes Kirchenmitglied hat die Möglichkeit, in der Kirche mitzuwirken und sich zum Beispiel im Kirchenvorstand zu engagieren. Dieser verabschiedet den Haushalt der Kirchgemeinde. Auf der Ebene der Landeskirche entscheiden die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode über die Verabschiedung des Gesamthaushaltes. Die Kirchenmitglieder entscheiden also über ihre gewählten Vertreter, wofür die Einnahmen ihrer Kirche ausgegeben werden.

Die sächsische Landeskirche ist nicht an Gewinnmaximierung oder hohen Renditen interessiert: Einnahmen werden umgehend wieder in die kirchliche Arbeit investiert und kommen der Gesellschaft insgesamt zu Gute. Einzelne Personen können nicht allein über die Mittel verfügen, da alle Ausgaben immer in einem Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen. Diese Haushaltspläne werden in öffentlichen Sitzungen verhandelt und verabschiedet.

Ansprechpartnerin:


Kathrin Schaefer
Oberlandeskirchenrätin
Dezernentin


Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692-180
Fax: 0351 4692109
E-Mail:

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